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- BESCHLUSS
- ZB
- 20
- .
- Februar
- Insolvenzverfahren
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- InsO
- Abs.
- Satz
- §
- Satz
- Gesellschafter
- Insolvenzschuldnerin
- sind
- Beschwerde
- Festsetzung
- Vergütung
- Insolvenzverwalters
- befugt
- Höhe
- Festsetzung
- Recht
- Teilhabe
- Überschuss
- beeinträchtigen
- kann
- .
- Beschluss
- 20
- .
- Februar
- IX
- ZB
- AG
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Grupp
- Richterin
- 20
- .
- Februar
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- weiteren
- Beteiligten
- wird
- Beschluss
- 1
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 7
- .
- März
- insoweit
- aufgehoben
- sofortige
- Beschwerde
- weiteren
- Beteiligten
- Festsetzung
- Vergütung
- weiteren
- Beteiligten
- €
- verworfen
- worden
- ist
- .
- Umfang
- Aufhebung
- wird
- Sache
- erneuten
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- Beschwerdegericht
- zurückverwiesen
- .
- Wert
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- weitere
- Beteiligte
- ist
- Verwalter
- 25
- .
- September
- eröffneten
- Insolvenzverfahren
- Vermögen
- Schuldnerin
- Rechtsform
- GmbH
- Co.
- geführten
- Gesellschaft
- .
- Verwertung
- Insolvenzmasse
- wurden
- festgestellten
- Forderungen
- sämtlicher
- Insolvenzgläubiger
- nachrangigen
- Insolvenzgläubiger
- §
- InsO
- befriedigt
- .
- befand
- auch
- Forderung
- weiteren
- Beteiligten
- Kommanditistin
- Schuldnerin
- Geschäftsführerin
- Komplementär-GmbH
- Darlehensrückzahlung
- .
- weitere
- Beteiligte
- hatte
- Forderung
- zunächst
- €
- angemeldet
- sodann
- €
- zurückgenommen
- Differenz
- weitere
- Teilnahme
- Insolvenzverfahren
- verzichtet
- .
- Beschluss
- 12
- .
- April
- hat
- Insolvenzgericht
- Vergütung
- weiteren
- Beteiligten
- Tätigkeit
- Insolvenzverwalter
- €
- Auslagen
- Umsatzsteuer
- festgesetzt
- .
- haben
- Schuldnerin
- weitere
- Beteiligte
- sofortige
- Beschwerde
- eingelegt
- .
- Beschwerdeverfahrens
- hat
- weitere
- Beteiligte
- Darlehensforderung
- Höhe
- €
- Insolvenztabelle
- nachgemeldet
- .
- Begründung
- Beschwerde
- erklärte
- jedoch
- halte
- Forderungsanmeldung
- mehr
- .
- beanspruche
- aber
- InsO
- zustehenden
- Anteil
- erwartenden
- Übererlös
- .
- Landgericht
- hat
- sofortigen
- Beschwerden
- unzulässig
- verworfen
- Beschwerdeberechtigung
- weiteren
- Beteiligten
- Rechtsbeschwerde
- zugelassen
- .
- beantragt
- Rechtsbeschwerde
- Herabsetzung
- Vergütung
- €
- .
- II
- .
- Rechtsbeschwerde
- ist
- statthaft
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- auch
- Übrigen
- zulässig
- §
- Abs.
- §
- .
- führt
- Umfang
- Anfechtung
- Aufhebung
- angefochtenen
- Entscheidung
- Zurückverweisung
- Sache
- Beschwerdegericht
- .
- 1
- .
- Beschwerdegericht
- hat
- gemeint
- weiteren
- Beteiligten
- fehle
- Beschwerdeberechtigung
- .
- folge
- Stellung
- Insolvenzgläubigerin
- Tabelle
- festgestellte
- Forderung
- befriedigt
- worden
- sei
- Nachmeldung
- weiteren
- Forderung
- später
- mehr
- festgehalten
- habe
- .
- Auch
- Kommanditistin
- Schuldnerin
- sei
- beschwerdeberechtigt
- .
- Umstand
- Gesellschafterin
- §
- InsO
- Anteil
- verbleibenden
- Überschuss
- beanspruchen
- könne
- rechtfertige
- analoge
- Anwendung
- §
- Abs.
- InsO
- Kreis
- dort
- beschwerdeberechtigt
- bezeichneten
- Personen
- .
- 2
- .
- Ausführungen
- halten
- Stellung
- weiteren
- Beteiligten
- Kommanditistin
- betroffen
- ist
- rechtlichen
- Nachprüfung
- stand
- .
- Gesellschafter
- Insolvenzschuldnerin
- sind
- analoger
- Anwendung
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- Beschwerde
- Festsetzung
- Vergütung
- Insolvenzverwalters
- berechtigt
- Höhe
- Festsetzung
- Recht
- Teilhabe
- Überschuss
- beeinträchtigen
- kann
- .
- Beschluss
- Insolvenzgericht
- Vergütung
- Verwalters
- festsetzt
- steht
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- Verwalter
- Schuldner
- Insolvenzgläubiger
- sofortige
- Beschwerde
- .
- Regelung
- ist
- jedoch
- abschließend
- .
- Bundesgerichtshof
- hat
- derholt
- entschieden
- Wortlaut
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- anderen
- Personen
- Beschwerdeberechtigung
- zuerkannt
- werden
- kann
- fehlerhafte
- Festsetzung
- Vergütung
- Rechten
- unmittelbar
- beeinträchtigt
- werden
- .
- Falle
- Festsetzung
- Vergütung
- vorläufigen
- Insolvenzverwalters
- ist
- nur
- selbst
- beschwerdeberechtigt
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- auch
- spätere
- Insolvenzverwalter
- Beschluss
- 27
- .
- September
- IX
- ZB
- .
- .
- Ist
- Masse
- unzulänglich
- steht
- Beschwerderecht
- auch
- Massegläubigern
- Festsetzung
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- vorrangigen
- Verwaltervergütung
- Befriedigung
- beeinträchtigt
- wird
- Beschluss
- 20
- .
- Dezember
- IX
- ZB
- .
- .
- gleicher
- Weise
- ist
- Dritter
- beschwerdebefugt
- Fall
- Masseunzulänglichkeit
- Masse
- verpflichtet
- hat
- Kosten
- Insolvenzverfahrens
- einzustehen
- Beschluss
- 20
- .
- Dezember
- aaO
- .
- .
- Gesetzgeber
- ging
- Betroffenen
- Beschwerdebefugnis
- zukommen
- solle
- vgl.
- BT-Drucks
- .
- S.
- §
- also
- Vergütungsfestsetzung
- Rechten
- unmittelbar
- beeinträchtigt
- werden
- können
- .
- Betroffene
- Abs.
- Satz
- InsO
- genannt
- sind
- weist
- Norm
- planwidrige
- Regelungslücke
- .
- muss
- analoger
- Anwendung
- Beschwerderecht
- zuerkannt
- werden
- Beschluss
- 20
- .
- Dezember
- aaO
- .
- .
- Voraussetzungen
- sind
- auch
- Streitfall
- gegeben
- .
- weitere
- Beteiligte
- kann
- fehlerhaft
- überhöhte
- Festsetzung
- Vergütung
- Rechten
- unmittelbar
- beeinträchtigt
- werden
- .
- ist
- Kommanditistin
- Gesellschafterin
- Schuldnerin
- .
- Schlussbericht
- weiteren
- ligten
- war
- Stichtag
- 31
- .
- März
- Masseguthaben
- Höhe
- €
- vorhanden
- zuzüglich
- noch
- erwartender
- Einnahmen
- Vorsteuererstattung
- Höhe
- €
- .
- Bleibt
- bisherigen
- Festsetzung
- Vergütung
- €
- darf
- bereits
- Vorschüsse
- Höhe
- insgesamt
- 836.272,50
- €
- erhalten
- hat
- Masse
- noch
- €
- entnehmen
- .
- Schlussbericht
- ist
- auszugehen
- Fall
- Restbetrag
- rund
- €
- Ausschüttung
- Gesellschafter
- gemäß
- §
- InsO
- verbleibt
- .
- Wird
- Vergütung
- weiteren
- Beteiligten
- hingegen
- Antrag
- weiteren
- Beteiligten
- entsprechend
- €
- herabgesetzt
- hat
- weitere
- Beteiligte
- bereits
- erhalten
- zusteht
- .
- erwartende
- Überschuss
- erhöht
- dann
- Betrag
- Vergütung
- herabgesetzt
- wird
- .
- Schuldnerin
- natürliche
- Person
- ist
- hat
- Verwalter
- §
- Satz
- InsO
- Schuldnerin
- beteiligten
- Person
- mithin
- auch
- weiteren
- Beteiligten
- Teil
- Überschusses
- herauszugeben
- Abwicklung
- Insolvenzverfahrens
- zustünde
- .
- weiteren
- Beteiligten
- beanspruchende
- Anteil
- erhöht
- Vergütung
- Verwalters
- niedriger
- festgesetzt
- wird
- .
- Höhe
- wird
- somit
- fehlerhaft
- überhöhte
- Vergütungsfestsetzung
- unmittelbar
- beeinträchtigt
- .
- Gesetz
- ergebende
- Beschwerdeberechtigung
- Schuldnerin
- brauchen
- Gesellschafter
- Falle
- möglichen
- Überschusses
- Ansicht
- weiteren
- Beteiligten
- verweisen
- lassen
- Anspruch
- Anteil
- Überschuss
- §
- Satz
- InsO
- Schuldnerin
- beteiligten
- Personen
- selbst
- Schuldnerin
- zusteht
- .
- .
- Entscheidung
- Beschwerdegerichts
- ist
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- angefochtenen
- Umfang
- aufzuheben
- Sache
- erneuten
- Entscheidung
- zurückzuverweisen
- nunmehr
- Sache
- entschieden
- werden
- kann
- .
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- Entscheidung
- 07.03.2012
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