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- BESCHLUSS
- 23
- .
- Oktober
- Insolvenzverfahren
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Richterin
- Richter
- Dr.
- 23
- .
- Oktober
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- 2
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 19
- .
- Dezember
- wird
- Kosten
- Schuldners
- unzulässig
- verworfen
- .
- Gegenstandswert
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Antrag
- Schuldners
- 1
- .
- August
- wurde
- Vermögen
- 22
- .
- August
- Insolvenzverfahren
- eröffnet
- Restschuldbefreiung
- begehrt
- .
- Finanzamt
- vertretene
- beteiligte
- Land
- hat
- Schlusstermin
- 28
- .
- August
- beantragt
- Schuldner
- Restschuldbefreiung
- versagen
- .
- Antrag
- ist
- gestützt
- Schuldner
- anlässlich
- Finanzverwaltung
- erwirkten
- fruchtlosen
- Pfändung
- 25
- Juli
- Vollstreckungsbeamten
- verschwiegen
- habe
- offene
- Forderungen
- Gesamtvolumen
- €
- Bausparguthaben
- Höhe
- €
- verfügen
- .
- Insolvenzgericht
- hat
- Versagungsantrag
- zurückgewiesen
- Schuldner
- Vollstreckungsbeamten
- eigenhändigen
- schriftlichen
- Angaben
- nur
- unterschriebene
- gemacht
- habe
- .
- Beschwerde
- Landes
- hat
- Landgericht
- Antrag
- stattgegeben
- .
- Rechtsbeschwerde
- verfolgt
- Schuldner
- Begehren
- Restschuldbefreiung
- .
- II
- .
- statthafte
- Rechtsbeschwerde
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- Abs.
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- ist
- unzulässig
- .
- Beschwerdegericht
- hat
- Verfahrensgrundrechte
- Schuldners
- verletzt
- .
- Weitere
- Zulässigkeitsgründe
- §
- Abs.
- Nr.
- werden
- geltend
- gemacht
- .
- 1
- .
- Rüge
- Anspruch
- Schuldners
- rechtliches
- Gehör
- sei
- verletzt
- Beschwerdegericht
- Feststellungen
- Zielgerichtetheit
- Verschweigens
- Forderungen
- Vollstreckungsbeamten
- getroffen
- habe
- greift
- .
- Beschwerdegericht
- hat
- Hinblick
- subjektiven
- Voraussetzungen
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- zwar
- lediglich
- Gesetzeswortlaut
- wiederholt
- .
- Weiter
- brauchte
- subjektiven
- Seite
- aber
- auch
- befassen
- .
- Schuldner
- hat
- Versagungsverfahren
- noch
- Beschwerdeverfahren
- Vortrag
- weiteren
- Beteiligten
- geäußert
- ßenstände
- gewerblichen
- Tätigkeit
- Forderung
- Bausparvertrag
- verschwiegen
- haben
- weitere
- Vollstreckungsmaßnahmen
- Finanzbehörden
- unterbinden
- .
- Verhalten
- durfte
- Beschwerdegericht
- werten
- Schuldner
- Vorwurf
- entgegentrat
- .
- 2
- .
- Annahme
- Beschwerdegerichts
- schriftliche
- Angaben
- Sinne
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- seien
- auch
- dann
- gegeben
- Schuldner
- Dritten
- aufgenommene
- Angaben
- Unterschrift
- bestätige
- steht
- Einklang
- ständigen
- Rechtsprechung
- Senats
- ;
- .
- 9
- .
- März
- IX
- .
- .
- Desweiteren
- hat
- Senat
- schon
- mehrfach
- entschieden
- Tatbestand
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- auch
- unrichtige
- Angaben
- Vollstreckungsbeamten
- Finanzamts
- erfüllt
- werden
- kann
- .
- 9
- .
- März
- aaO
- .
- 10
- ;
- 20
- .
- Dezember
- IX
- ZB
- .
- .
- 3
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- abgesehen
- geeignet
- wäre
- Klärung
- Rechtsfragen
- grundsätzlicher
- Bedeutung
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- beizutragen
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Raebel
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- Entscheidung
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