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- BESCHLUSS
- ZB
- 20
- .
- Februar
- Insolvenzverfahren
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- InsO
- Abs.
- Beschließt
- Gläubigerversammlung
- Sonderinsolvenzverwalter
- Prüfung
- Durchsetzung
- Anspruchs
- Insolvenzverwalter
- eingesetzt
- werden
- soll
- ist
- Insolvenzverwalter
- berechtigt
- Aufhebung
- Beschlusses
- beantragen
- .
- Beschluss
- 20
- .
- Februar
- IX
- ZB
- AG
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Grupp
- Richterin
- 20
- .
- Februar
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- 6
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 6
- .
- Februar
- wird
- Kosten
- weiteren
- Beteiligten
- zurückgewiesen
- .
- Wert
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- weitere
- Beteiligte
- ist
- Verwalter
- Insolvenzverfahren
- Vermögen
- Schuldners
- .
- Antrag
- Gläubiger
- bestimmte
- Insolvenzgericht
- Termin
- Gläubigerversammlung
- Beschlussfasssung
- Einsetzung
- Sonderinsolvenzverwalters
- Durchsetzung
- Ersatz
- Gesamtschadens
- gerichteten
- Anspruchs
- Insolvenzverwalter
- .
- Versammlung
- fassten
- anwesenden
- Gläubiger
- einstimmig
- Beschluss
- solle
- Sonderinsolvenzverwalter
- eingesetzt
- werden
- Prüfung
- Durchsetzung
- Insolvenzverwalter
- gerichteten
- Schadensersatzanspruchs
- .
- weitere
- Beteiligte
- beantragte
- Versammlung
- Aufhebung
- Beschlusses
- §
- Abs.
- InsO.
- Begründung
- führte
- insbesondere
- Voraussetzungen
- Schadensersatzanspruchs
- seien
- gegeben
- .
- Einsetzung
- Sonderinsolvenzverwalters
- verursache
- nur
- zusätzliche
- Kosten
- ;
- widerspreche
- gemeinsamen
- Interesse
- Insolvenzgläubiger
- .
- Insolvenzgericht
- hat
- Antrag
- abgelehnt
- .
- sofortige
- Beschwerde
- weiteren
- Beteiligten
- hat
- Erfolg
- gehabt
- .
- Beschwerdegericht
- zugelassenen
- Rechtsbeschwerde
- verfolgt
- Begehren
- .
- II
- .
- Rechtsbeschwerde
- ist
- statthaft
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- auch
- Übrigen
- zulässig
- .
- Sache
- hat
- jedoch
- Erfolg
- .
- 1
- .
- Beschwerdegericht
- hat
- ausgeführt
- :
- Antrag
- weiteren
- Beteiligten
- Aufhebung
- Beschlusses
- Gläubigerversammlung
- sei
- unzulässig
- Antragsbefugnis
- fehle
- .
- §
- Abs.
- InsO
- Insolvenzverwalter
- vorgesehene
- Antragsrecht
- könne
- systematischen
- teleologischen
- Gründen
- hier
- gelten
- .
- Antragsrecht
- diene
- gemeinsamen
- Interesse
- Gläubiger
- .
- Anspruch
- Gläubiger
- Ersatz
- Gesamtschadens
- Insolvenzverwalter
- könne
- §
- Satz
- InsO
- selbst
- geltend
- machen
- .
- Prüfung
- Durchsetzung
- Ansprüche
- könne
- nur
- Sonderinsolvenzverwalter
- erfolgen
- .
- Bestellung
- stehe
- Insolvenzverwalter
- Beschwerderecht
- .
- Beschwerdebefugnis
- entgegenstehende
- Interesse
- Verfahrensbeteiligten
- alsbaldigen
- Klärung
- Insolvenzverwalter
- erhobenen
- Vorwürfe
- zügigen
- Abwicklung
- Insolvenzverfahrens
- liefe
- leer
- Insolvenzverwalter
- Aufhebung
- Beschlusses
- Gläubigerversammlung
- beantragen
- könne
- Bestellung
- Sonderinsolvenzverwalters
- lediglich
- vorbereiten
- solle
- .
- 2
- .
- Ausführungen
- halten
- rechtlichen
- Nachprüfung
- stand
- .
- Recht
- hat
- Beschwerdegericht
- Berechtigung
- weiteren
- Beteiligten
- Aufhebung
- Beschlusses
- Gläubigerversammlung
- beantragen
- verneint
- .
- §
- Abs.
- InsO
- ist
- absonderungsberechtigten
- Gläubigern
- nachrangigen
- Insolvenzgläubigern
- auch
- Insolvenzverwalter
- berechtigt
- noch
- Gläubigerversammlung
- Aufhebung
- Beschlusses
- beantragen
- .
- Antrag
- hat
- Insolvenzgericht
- Beschluss
- aufzuheben
- Beschluss
- gemeinsamen
- Interesse
- Insolvenzgläubiger
- widerspricht
- .
- Anwendungsbereich
- Regelung
- ist
- Wege
- teleologischen
- Reduktion
- beschränken
- Antragsrecht
- Insolvenzverwalters
- entfällt
- Beschluss
- Gläubigerversammlung
- gerichtet
- ist
- Sonderinsolvenzverwalter
- einzusetzen
- Aufgabe
- Anspruch
- Gläubiger
- Insolvenzverwalter
- Ersatz
- Gesamtschadens
- prüfen
- gegebenenfalls
- durchzusetzen
- .
- teleologische
- Reduktion
- Anwendungsbereichs
- Norm
- setzt
- verdeckte
- Regelungslücke
- Sinne
- planwidrigen
- Unvollständigkeit
- Gesetzes
- Urteil
- 13
- November
- ;
- Beschluss
- 20
- .
- Januar
- IX
- ZB
- ;
- Urteil
- 26
- November
- .
- 22
- ;
- 21
- .
- Dezember
- .
- .
- Voraussetzung
- ist
- hier
- erfüllt
- .
- Bestellung
- Sonderinsolvenzverwalters
- ist
- Insolvenzordnung
- geregelt
- .
- Gesetzgeber
- verzichtete
- Gesetzgebungsverfahren
- zunächst
- vorgesehene
- diesbezügliche
- Bestimmung
- §
- Bestellung
- Sonderinsolvenzverwalters
- auch
- ausdrückliche
- gesetzliche
- Regelung
- möglich
- erachtet
- wurde
- BT-Drucks
- .
- S.
- ;
- S.
- .
- hat
- Gesetzgeber
- nähere
- Bestimmung
- Voraussetzungen
- Verfahrens
- Bestellung
- Sonderinsolvenzverwalters
- Rechtsstellung
- Rechtsprechung
- überlassen
- .
- Ungeregelt
- blieb
- auch
- allgemeinen
- Vorschriften
- etwa
- Norm
- §
- Abs.
- InsO
- anwendbar
- sein
- sollten
- .
- bestehende
- Regelungslücke
- ist
- Sinn
- Zweck
- Regelungszusammenhangs
- möglichst
- enger
- Anlehnung
- geltende
- Recht
- vgl.
- Urteil
- 21
- .
- Dezember
- aaO
- .
- 37
- ;
- BVerfGE
- ;
- ;
- Methodenlehre
- Rechtswissenschaft
- 3
- .
- Aufl
- .
- S.
- Weise
- schließen
- §
- Abs.
- InsO
- vorgesehene
- Antragsrecht
- Insolvenzverwalters
- ausgeschlossen
- ist
- Gläubigerversammlung
- beschließt
- Einsetzung
- Sonderinsolvenzverwalters
- Prüfung
- Durchsetzung
- Schadensersatzanspruchs
- Insolvenzverwalter
- beantragen
- .
- Regierungsentwurf
- Insolvenzordnung
- noch
- enthaltenen
- Regelung
- wäre
- Insolvenzverwalter
- berechtigt
- gewesen
- Einsetzung
- Sonderinsolvenzverwalters
- Aufgabe
- satzansprüche
- Insolvenzverwalter
- verfolgen
- Beschwerde
- einzulegen
- .
- Bundesgerichtshof
- hat
- Beschwerderecht
- Insolvenzverwalters
- Fällen
- auch
- geltende
- Recht
- verneint
- Beschluss
- 1
- .
- Februar
- IX
- ZB
- .
- dient
- Interesse
- Verfahrensbeteiligten
- baldigen
- Klärung
- Insolvenzverwalter
- behaupteten
- Ansprüche
- bestehenden
- Interessenkollision
- Insolvenzverwalter
- selbst
- nur
- neuen
- Verwalter
- Sonderinsolvenzverwalter
- geltend
- gemacht
- werden
- können
- Satz
- InsO
- zügigen
- Abwicklung
- Insolvenzverfahrens
- Beschluss
- 1
- .
- Februar
- aaO
- .
- .
- Gründe
- stehen
- auch
- Antragsrecht
- Insolvenzverwalters
- §
- Abs.
- InsO
- Gläubigerversammlung
- beschlossen
- hat
- Bestellung
- Sonderinsolvenzverwalters
- Verfolgung
- Schadensersatzansprüchen
- Insolvenzverwalter
- fordern
- .
- Zweck
- Regelung
- §
- Abs.
- InsO
- verlangt
- Fall
- Antragsrecht
- Insolvenzverwalters
- .
- dort
- normierte
- Recht
- Aufhebung
- Beschlusses
- Gläubigerversammlung
- beantragen
- soll
- gemeinsame
- Interesse
- Insolvenzgläubiger
- schützen
- Missbrauch
- Mehrheit
- Gläubigerversammlung
- entgegenwirken
- .
- Antragsrecht
- Insolvenzverwalters
- Besonderen
- soll
- Interessen
- erschienenen
- Gläubiger
- wahren
- BT-Drucks
- .
- S.
- §
- RegEInsO
- ;
- Übrigen
- hat
- Insolvenzverwalter
- gesetzeskonforme
- Abwicklung
- Insolvenzverfahrens
- gewährleisten
- MünchKomm-InsO/Ehricke
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- 4
- ;
- Uhlenbruck
- InsO
- 13
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- .
- Fordert
- Gläubigerversammlung
- Bestellung
- Sonderinsolvenzverwalters
- Gesamtschaden
- Insolvenzverwalter
- geltend
- machen
- soll
- liegt
- regelmäßig
- gemeinsamen
- Interesse
- gläubiger
- auch
- abwesenden
- erfolgreiche
- Durchsetzung
- Anspruchs
- kommt
- Insolvenzgläubigern
- zugute
- .
- Übrigen
- obliegt
- Entscheidung
- Antrag
- Gläubigerversammlung
- Bestellung
- Sonderinsolvenzverwalters
- letztlich
- Insolvenzgericht
- .
- Sollte
- beabsichtigte
- Rechtsverfolgung
- Insolvenzverwalter
- ausnahmsweise
- masseschädlich
- gar
- gesetzeswidrig
- sein
- kann
- Insolvenzgericht
- Entscheidung
- berücksichtigt
- werden
- .
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- LG
- Entscheidung
- I-6
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