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- BESCHLUSS
- ZB
- 28
- .
- Juni
- Zwangsvollstreckungsverfahren
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- InsO
- §
- Abs.
- §
- Nr.
- ;
- §
- Dauer
- Wohlverhaltensphase
- kann
- Insolvenzgläubiger
- Ansprüchen
- vorsätzlich
- begangener
- unerlaubter
- Handlung
- auch
- Vorrechtsbereich
- Forderungen
- vollstrecken
- .
- Beschluss
- 28
- .
- Juni
- IX
- ZB
- AG
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Richter
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Richterin
- 28
- .
- Juni
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- 5
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 31
- .
- August
- wird
- Kosten
- Gläubiger
- zurückgewiesen
- .
- Wert
- Beschwerdegegenstandes
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Beschwerdeführer
- sind
- Gläubiger
- 27
- November
- eröffneten
- Insolvenzverfahren
- Vermögen
- Schuldners
- Beschluss
- 30
- November
- Wohlverhaltensphase
- Restschuldbefreiungsverfahrens
- überführt
- worden
- ist
- .
- haben
- ausgenommene
- Forderung
- Sinne
- §
- Nr.
- InsO
- angemeldet
- Erlass
- Überweisungsbeschlusses
- beantragt
- haben
- Ansprüche
- Schuldners
- Drittschuldner
- gepfändet
- werden
- sollten
- Treuhänderin
- abgetreten
- worden
- sind
- .
- Vollstreckungsgericht
- zunächst
- gemäß
- §
- lich
- pfändungsfreien
- Betrag
- Beschluss
- 26
- .
- Januar
- €
- festgesetzt
- hatte
- hat
- Richterin
- Erinnerung
- Schuldners
- Pfändungsund
- Überweisungsbeschluss
- aufgehoben
- Antrag
- Erlass
- zurückgewiesen
- .
- hiergegen
- gerichtete
- sofortige
- Beschwerde
- Gläubiger
- ist
- erfolglos
- geblieben
- .
- zugelassenen
- Rechtsbeschwerde
- verfolgen
- Antrag
- Erlass
- Überweisungsbeschlusses
- Wohlverhaltensphase
- Restschuldbefreiungsverfahrens
- Vorrechtsbereich
- §
- vollstrecken
- wollen
- weiter
- .
- II
- .
- Rechtsbeschwerde
- ist
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- Abs.
- Satz
- statthaft
- Beschwerdegericht
- zugelassen
- hat
- Beschluss
- 5
- .
- Februar
- IX
- ;
- 17
- .
- Februar
- IX
- ZB
- .
- auch
- sonst
- zulässige
- Rechtsbeschwerde
- ist
- jedoch
- unbegründet
- .
- 1
- .
- Beschwerdegericht
- hat
- angenommen
- Amtsgericht
- habe
- Überweisungsbeschluss
- Recht
- aufgehoben
- Antrag
- Gläubiger
- zurückgewiesen
- Pfändung
- sei
- unzulässig
- Vollstreckungsverbot
- §
- Abs.
- InsO
- uneingeschränkt
- Insolvenzgläubiger
- gelte
- .
- Insolvenzgläubiger
- Deliktsgläubiger
- müssten
- Treuhandphase
- gleichen
- Befriedigungsmöglichkeiten
- haben
- Ausnahme
- Vollstreckungsverbot
- komme
- Betracht
- .
- Rechtsgedanke
- §
- Nr.
- InsO
- stehe
- Auslegung
- .
- Vorschrift
- ergebe
- legierung
- Deliktsgläubiger
- erst
- Ende
- Wohlverhaltensphase
- eintreten
- solle
- .
- 2
- .
- Ausführungen
- halten
- rechtlichen
- Überprüfung
- stand
- .
- einhelliger
- Auffassung
- Rechtsprechung
- Schrifttum
- gilt
- Vollstreckungsverbot
- §
- Abs.
- InsO
- auch
- Gläubiger
- Forderung
- vorsätzlich
- begangenen
- unerlaubten
- Handlung
- stammt
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- begangen
- wurde
- .
- §
- ;
- ;
- Beschluss
- 18
- .
- April
- .
- ;
- AG
- 56
- ;
- 6
- .
- Aufl
- .
- .
- 11
- ;
- Fischer
- Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier
- InsO
- §
- .
- 2
- ;
- InsO
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- 2
- ;
- HmbKomm/InsO-Streck
- 4
- .
- Aufl
- .
- .
- 3
- ;
- HK-InsO/Landfermann
- 6
- .
- Aufl
- .
- .
- 3
- ;
- Wenzel
- InsO
- §
- .
- ;
- Uhlenbruck/Vallender
- InsO
- 13
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Bundesgerichtshof
- hat
- Frage
- §
- Abs.
- InsO
- auch
- Vollstreckung
- Gläubigern
- ausgenommener
- Forderung
- Vorrechtsbereich
- §
- Laufs
- Wohlverhaltensphase
- ausschließt
- bislang
- zwar
- ausdrücklich
- entschieden
- .
- Zweck
- Vollstreckungsverbots
- §
- Abs.
- InsO
- ist
- Neuerwerb
- Schuldners
- gemäß
- §
- Abs.
- InsO
- Treuhänder
- abgetreten
- gemäß
- §
- InsO
- herauszugeben
- ist
- Zugriff
- Insolvenzgläubiger
- entziehen
- Urteil
- 21
- Juli
- ZR
- ;
- Beschluss
- 13
- Juli
- IX
- ZB
- .
- .
- gilt
- auch
- Hinblick
- Gläubiger
- Forderung
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- vorsätzlich
- begangenen
- unerlaubten
- Handlung
- stammt
- Verfahren
- Privileg
- angemeldet
- haben
- .
- Zwar
- soll
- Forderung
- Restschuldbefreiung
- erfasst
- werden
- Erteilung
- Restschuldbefreiung
- weiter
- durchsetzbar
- sein
- .
- Privileg
- bezieht
- aber
- nur
- insolvenzrechtliche
- Nachhaftung
- Gläubiger
- schon
- Restschuldbefreiungsverfahrens
- Sonderstellung
- zuzuweisen
- Beschluss
- 27
- .
- September
- .
- .
- Grundsätzen
- ist
- ausgeschlossen
- Gläubiger
- ausgenommenen
- Forderung
- bereits
- Laufs
- Wohlverhaltensphase
- Vorrechtsbereich
- §
- vollstreckt
- .
- Wertentscheidung
- Gesetzgebers
- §
- Nr.
- InsO
- geht
- Auffassung
- Rechtsbeschwerdebegründung
- Fall
- Fehlens
- konkurrierender
- Neugläubiger
- Schuldner
- Gläubiger
- ausgenommenen
- Forderung
- Rahmen
- §
- pfändbaren
- Einkünfte
- zuzuweisen
- .
- Gesetzgeber
- hat
- vielmehr
- Art
- .
- Abs.
- GG
- verletzen
- Gleichbehandlung
- Insolvenzgläubiger
- Laufs
- Wohlverhaltensphase
- entschieden
- .
- schließt
- Zuschnitt
- Vollstreckungsverbots
- Dauer
- Verfahrens
- Abs.
- InsO
- Satz
- Deliktsgläubiger
- privilegiert
- Verfahren
- teilnehmen
- Beschluss
- 27
- .
- September
- aaO
- .
- .
- Art
- .
- Abs.
- GG
- wird
- insofern
- Rechnung
- getragen
- Gläubiger
- ausgenommener
- Forderungen
- entsprechender
- Anmeldung
- Feststellung
- Anspruchs
- Erteilung
- Restschuldbefreiung
- Möglichkeit
- haben
- weiter
- Vermögen
- Schuldners
- vollstrecken
- .
- Entscheidung
- Bundesgerichtshofs
- Unwirksamkeit
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- ausgebrachten
- Pfändung
- Bezüge
- Schuldners
- Dauer
- Insolvenzverfahrens
- möglicherweise
- anschließenden
- Restschuldbefreiungsverfahrens
- Beschluss
- 24
- .
- März
- IX
- ZB
- hat
- Einfluss
- .
- zeitlich
- beschränkte
- Unwirksamkeit
- Pfändung
- bezieht
- genannten
- Entscheidung
- gerade
- auch
- Dauer
- Wohlverhaltensphase
- Restschuldbefreiungsverfahrens
- .
- Pfändungsschutz
- besteht
- also
- auch
- Phase
- weiter
- so
- Entscheidung
- Einklang
- Ausschluss
- Vollstreckungen
- Insolvenzgläubigern
- Zeitraums
- steht
- .
- Pfändungspfandrecht
- soll
- Beschluss
- aaO
- .
- erst
- dann
- wieder
- aufleben
- Vollstreckungsschuldner
- Restschuldbefreiung
- versagt
- wird
- .
- Zuvor
- kommt
- Geltendmachung
- Rechten
- Pfändungspfandrecht
- Betracht
- .
- Auch
- Urteil
- Bundesgerichtshofs
- 18
- November
- ZR
- Klage
- Gläubigers
- Zinszahlung
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- Aufhebung
- Treuhandphase
- möglichen
- späteren
- Restschuldbefreiung
- Schuldners
- zulässig
- ist
- führt
- anderen
- Wertung
- .
- ergibt
- Vollstreckung
- Insolvenzgläubigers
- ausgenommenen
- Forderung
- Vorrechtsbereich
- §
- InsO
- Dauer
- Wohlverhaltensphase
- zulässig
- ist
- .
- Entscheidung
- steht
- Vollstreckungsverbot
- §
- Abs.
- InsO
- vielmehr
- nur
- Zulässigkeit
- Klageerhebung
- spätere
- Zwangsvollstreckung
- vorbereitet
- aaO
- .
- ;
- .
- bedeutet
- jedoch
- Zwangsvollstreckung
- Insolvenzgläubigers
- schon
- Treuhandphase
- zulässig
- ist
- .
- 3
- .
- näher
- begründete
- Rüge
- Beschwerdegericht
- hätte
- Verfahren
- Antrags
- Gläubiger
- Versagung
- Restschuldbefreiung
- aussetzen
- müssen
- greift
- .
- Zwar
- führt
- Versagung
- Restschuldbefreiung
- gemäß
- §
- InsO
- Ende
- Laufzeit
- Abtretungserklärung
- .
- Kommt
- hat
- Gläubiger
- aber
- Möglichkeit
- veränderter
- Sachlage
- neuen
- Überweisungsbeschluss
- beantragen
- .
- Vorgreiflich
- ist
- Entscheidung
- Versagung
- Restschuldbefreiung
- .
- Übrigen
- sind
- Vorschriften
- Aussetzung
- grundsätzlich
- eilbedürftige
- rasche
- Befriedigung
- Gläubiger
- angelegte
- Insolvenzverfahren
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- auch
- entsprechend
- anwendbar
- Beschluss
- 27
- Juli
- IX
- ZB
- .
- .
- Raebel
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- M
- Entscheidung
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