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- BESCHLUSS
- ZB
- 12
- Juli
- Insolvenzeröffnungsverfahren
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Richterin
- 12
- Juli
- beschlossen
- :
- Rechtsmittel
- Gläubigers
- werden
- Beschlüsse
- 12
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 23
- .
- August
- Amtsgerichts
- 26
- Juli
- aufgehoben
- .
- Sache
- wird
- erneuten
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Rechtsmittelverfahren
- Amtsgericht
- zurückverwiesen
- .
- Gegenstandswert
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Finanzamt
- fortan
- :
- Gläubiger
- hat
- hender
- Steuerforderungen
- Antrag
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- Vermögen
- fortan
- :
- Schuldner
- gestellt
- .
- solvenzgericht
- hat
- Antrag
- unzulässig
- zurückgewiesen
- .
- sofortige
- Beschwerde
- hat
- Erfolg
- gehabt
- .
- Rechtsbeschwerde
- will
- Gläubiger
- weiterhin
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- erreichen
- .
- II
- .
- angefochtene
- Beschluss
- ist
- Gründen
- versehen
- ;
- bereits
- nötigt
- Aufhebung
- InsO
- §
- Abs.
- §
- Nr.
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Beschlüsse
- Rechtsbeschwerde
- unterliegen
- 7
- Abs.
- InsO
- Art
- .
- EGInsO
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- müssen
- maßgeblichen
- Sachverhalt
- entschieden
- wird
- wiedergeben
- .
- Rechtsbeschwerdegericht
- hat
- grundsätzlich
- Sachverhalt
- auszugehen
- Beschwerdegericht
- festgestellt
- hat
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Fehlen
- tatsächliche
- Feststellungen
- so
- ist
- rechtlichen
- Überprüfung
- Lage
- .
- Ausführungen
- Beschwerdegerichts
- Überprüfung
- ermöglichen
- sind
- Gründe
- zivilprozessualen
- Sinne
- .
- hat
- Rechtsbeschwerdegericht
- auch
- Rüge
- Amts
- berücksichtigen
- Beschluss
- 26
- .
- April
- IX
- ZB
- .
- 9
- ;
- 21
- Juli
- IX
- ZB
- .
- ;
- 15
- .
- Dezember
- IX
- ZB
- .
- .
- Landgericht
- hat
- Rechtsausführungen
- Sachverhalt
- vorangestellt
- .
- ausdrückliche
- Bezugnahme
- erstinstanzliche
- Entscheidung
- ist
- erfolgt
- wäre
- auch
- unbehelflich
- auch
- Entscheidung
- Insolvenzgerichts
- hinreichenden
- heraus
- verständlichen
- Tatbestandsangaben
- enthält
- .
- Übrigen
- bezöge
- Verweisung
- Vortrag
- Gläubigers
- Beschwerdeverfahren
- .
- Insoweit
- gilt
- Beschwerdeverfahren
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- Berufungsverfahren
- Beschluss
- 9
- .
- März
- .
- .
- Auch
- Rechtsausführungen
- Beschwerdeentscheidung
- auch
- amtsgerichtlichen
- Entscheidung
- kann
- maßgebliche
- Sachverhalt
- hinreichend
- sicher
- erschlossen
- werden
- .
- .
- fehlenden
- Sachverhalts
- ist
- Senat
- eigenen
- Sachentscheidung
- Lage
- .
- Sache
- ist
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- zurückzuverweisen
- zwar
- Insolvenzgericht
- .
- hält
- Senat
- sachgerecht
- erschöpfende
- Prüfung
- Zulässigkeit
- Eröffnungsantrags
- Eröffnungsvoraussetzungen
- bislang
- noch
- stattgefunden
- hat
- vgl.
- Beschluss
- 22
- Juli
- ZB
- .
- weiteren
- Verfahrensgang
- weist
- Senat
- Folgendes
- :
- 1
- .
- Grundsätzlich
- ist
- Insolvenzantrag
- Finanzamtes
- nur
- zulässig
- gegebenenfalls
- etwaige
- Steueranmeldungen
- Schuldners
- UStG
- ;
- vgl.
- Rau/Dürrwächter/Stadie
- UStG
- §
- .
- vorgelegt
- werden
- .
- Liste
- Vollstreckung
- befindlichen
- Rückstände
- reicht
- regelmäßig
- .
- Glaubhaftmachung
- Forderungen
- Finanzamt
- Vorlage
- Bescheide
- Steueranmeldungen
- kann
- ausnahmsweise
- entbehrlich
- sein
- Finanzamt
- ausstehenden
- Steuern
- genau
- beschreibt
- Schuldner
- Forderungen
- bestreitet
- vgl.
- Beschluss
- 9
- Juli
- IX
- ZB
- .
- 3
- ;
- 13
- .
- Juni
- ZB
- .
- .
- 2
- .
- Frage
- Steuerschuldner
- erfolgten
- Steuerschulden
- zurückgeführt
- hat
- wird
- Amtsgericht
- unterlassenen
- gerichtlichen
- Hinweises
- Art
- .
- Abs.
- GG
- erst
- Rechtsbeschwerdeverfahren
- erfolgten
- neuen
- Sachvortrag
- Gläubigers
- berücksichtigen
- müssen
- Geltendmachung
- nur
- Umsatzsteuerforderungen
- Insolvenzantrag
- Zahlung
- Steuerschuldners
- beruht
- Eintreibung
- rückständigen
- Einkommensteuer
- nunmehr
- anderes
- Finanzamt
- zuständig
- ist
- .
- 3
- .
- Glaubhaftmachung
- Insolvenzgrundes
- muss
- notwendig
- Vorlage
- Bescheinigung
- fruchtlosen
- Vollstreckungsversuch
- Erklärung
- Finanzamtes
- erfolglos
- Steuerschuldner
- vollstreckt
- haben
- erfolgen
- .
- antragstellende
- Gläubiger
- kann
- Eröffnungsgrund
- auch
- andere
- Weise
- glaubhaft
- machen
- Beschluss
- 23
- .
- Oktober
- IX
- .
- .
- schlichte
- Nichtbegleichung
- unbestrittenen
- Forderung
- kann
- Einzelfall
- weitere
- Glaubhaftmachung
- entbehrlich
- machen
- vgl.
- Beschluss
- 28
- .
- April
- ZR
- .
- 5
- ;
- 6
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- Uhlenbruck
- InsO
- 13
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Indiz
- fehlende
- Zahlungsfähigkeit
- kann
- sein
- Schuldner
- Zahlungsaufforderungen
- Finanzamt
- reagiert
- angekündigten
- Vollstreckungsversuch
- entgegentritt
- noch
- Zugang
- Wohnung
- ermöglicht
- .
- Kayser
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- LG
- Entscheidung
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