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- BESCHLUSS
- ZB
- 18
- .
- Oktober
- Insolvenzverfahren
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Richterin
- 18
- .
- Oktober
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- 6
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 3
- .
- Dezember
- wird
- Kosten
- Schuldners
- unzulässig
- verworfen
- .
- Gegenstandswert
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- 13
- Juli
- eröffneten
- Insolvenzverfahren
- hat
- Insolvenzgericht
- Schuldner
- Durchführung
- Schlusstermins
- Beschluss
- 16
- .
- Oktober
- Restschuldbefreiung
- angekündigt
- Verfahren
- Beschluss
- 13
- November
- aufgehoben
- .
- Abtretungszeit
- hat
- Thüringer
- Landesverwaltungsamt
- Bescheid
- 28
- .
- September
- Schuldner
- Unrecht
- erlittene
- Haft
- Zeit
- 28
- .
- September
- 27
- .
- Oktober
- gemäß
- §
- StrRehaG
- einschließlich
- §
- StrRehaG
- erstatteter
- Kosten
- Entschädigung
- €
- zuerkannt
- .
- Insolvenzgericht
- hat
- Nachtragsverteilung
- Betrag
- angeordnet
- .
- Schuldner
- eingelegte
- sofortige
- Beschwerde
- ist
- zurückgewiesen
- worden
- .
- Rechtsbeschwerde
- möchte
- Schuldner
- Aufhebung
- Nachtragsverteilungsanordnung
- Auskehrung
- Treuhänder
- überwiesenen
- Betrages
- erreichen
- .
- II
- .
- gemäß
- §
- 7
- Abs.
- Satz
- InsO
- Verbindung
- Art
- .
- EGInsO
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- statthafte
- Rechtsbeschwerde
- ist
- unzulässig
- .
- Rechtssache
- hat
- grundsätzliche
- Bedeutung
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- erfordert
- Entscheidung
- Rechtsbeschwerdegerichts
- §
- Abs.
- .
- 1
- .
- Rechtsbeschwerde
- grundsätzlich
- gehaltene
- Frage
- Anspruch
- §
- StrRehaG
- pfändbarer
- Bestandteil
- Vermögens
- Schuldners
- Insolvenzmasse
- fällt
- Unpfändbarkeit
- Schuldner
- ausgekehrt
- werden
- muss
- ist
- geklärt
- .
- Rechtsprechung
- Senats
- ist
- Schuldner
- rechtsstaatswidriger
- Strafverurteilung
- Unrecht
- ehemaligen
- erlittener
- Haft
- gemäß
- StrRehaG
- zuerkannter
- Entschädigungsanspruch
- pfändbar
- gehört
- Insolvenzmasse
- Beschluss
- 10
- November
- IX
- ZA
- .
- .
- Entsprechend
- Begründung
- Rechtsbeschwerde
- vorliegenden
- Verfahren
- ergangenen
- Entscheidung
- gehörte
- Schuldner
- zuerkannte
- Betrag
- Insolvenzmasse
- so
- Aufhebung
- Insolvenzverfahrens
- Beschluss
- 13
- .
- Nachtragsverteilung
- 28
- .
- September
- festgesetzten
- Betrages
- anzuordnen
- war
- .
- Gestaltung
- Beschränkung
- Pfändbarkeit
- Gesichtspunkt
- unzulässigen
- Rechtsausübung
- Betracht
- kommt
- rechtsstaatswidrige
- Maßnahmen
- verantwortliche
- Staat
- eigener
- Forderungen
- Schuldner
- gewährte
- Entschädigung
- zuzugreifen
- sucht
- vgl.
- Beschluss
- 5
- .
- Mai
- .
- liegt
- .
- 2
- .
- Auffassung
- Rechtsbeschwerde
- Entscheidung
- Beschwerdegerichts
- weiche
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- ausgehe
- eröffneten
- noch
- ausstehenden
- Festsetzung
- Entschädigung
- nachträglich
- Thüringer
- Landesverwaltungsamt
- festgesetzte
- Betrag
- Insolvenzmasse
- falle
- geht
- .
- ständiger
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- ist
- Begründung
- Forderung
- Sinne
- Insolvenzrechts
- dann
- auszugehen
- anspruchsbegründende
- Tatbestand
- schon
- Verfahrenseröffnung
- abgeschlossen
- ist
- mag
- Forderung
- auch
- erst
- Beginn
- Insolvenzverfahrens
- ergeben
- vgl.
- 22
- .
- September
- IX
- ZB
- .
- .
- Gemäß
- Rechtsprechung
- kommt
- Entschädigungsanspruch
- Schuldners
- schon
- Insolvenzverfahrens
- festgesetzt
- worden
- ist
- .
- Vielmehr
- ist
- entscheidend
- Schuldner
- Anspruch
- Inkrafttreten
- Ersten
- Gesetzes
- Bereinigung
- SED-Unrecht
- 29
- .
- Oktober
- .
- S.
- hätte
- geltend
- machen
- können
- .
- Inkrafttreten
- Gesetzes
- gehörte
- Anspruch
- Vermögen
- Schuldners
- .
- Kayser
- Raebel
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- 25.10.2010
- Entscheidung
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