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- BESCHLUSS
- ZB
- 20
- .
- Januar
- Insolvenzverfahren
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Grupp
- Richterin
- 20
- .
- Januar
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerden
- Schuldnerin
- weiteren
- Beteiligten
- Beschluss
- 2
- .
- Zivilkammer
- 24
- .
- September
- werden
- unzulässig
- verworfen
- .
- Rechtsbeschwerdeverfahren
- angefallenen
- Gerichtskosten
- tragen
- weitere
- Beteiligte
- %
- Schuldnerin
- weitere
- Beteiligte
- jeweils
- %
- .
- Rechtsbeschwerdeverfahren
- weiteren
- Beteiligten
- angefallenen
- außergerichtlichen
- Kosten
- tragen
- Schuldnerin
- weitere
- Beteiligte
- jeweils
- %
- .
- Rechtsbeschwerdeverfahren
- Schuldnerin
- weiteren
- Beteiligten
- angefallenen
- außergerichtlichen
- Kosten
- trägt
- weitere
- Beteiligte
- jeweils
- %
- .
- Übrigen
- tragen
- Beteiligten
- außergerichtlichen
- Kosten
- jeweils
- selbst
- .
- Gegenstandswert
- beträgt
- Rechtsbeschwerde
- weiteren
- Beteiligten
- 195.935,60
- €
- Rechtsbeschwerden
- Schuldnerin
- weiteren
- Beteiligten
- .
- Gründe
- :
- Rechtsbeschwerden
- Schuldnerin
- weiteren
- Beteiligten
- sind
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- 7
- Abs.
- Nr.
- Abs.
- InsO
- zwar
- statthaft
- sind
- aber
- gemäß
- §
- Abs.
- unzulässig
- .
- 1
- .
- Rechtsbeschwerde
- weiteren
- Beteiligten
- zeigt
- Rechtssache
- grundsätzliche
- Bedeutung
- hat
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- Entscheidung
- Rechtsbeschwerdegerichts
- erfordert
- .
- weitere
- Beteiligte
- Beschwerdebefugnis
- weiteren
- Beteiligten
- rügt
- hat
- Verstoß
- Art
- .
- Abs.
- GG
- dargelegt
- .
- Beschwerdegericht
- hat
- ersichtlich
- Vorbringen
- Beteiligten
- Kenntnis
- genommen
- ;
- hat
- nur
- Hinblick
- noch
- ausstehende
- Vergütung
- endgültigen
- Insolvenzverwalters
- Masse
- vorrangig
- entnehmen
- sein
- wird
- andere
- Schlussfolgerungen
- Prognose
- Vergütungsanspruch
- Forderung
- weiteren
- Beteiligten
- beeinträchtigen
- kann
- gezogen
- weitere
- Beteiligte
- 1
- .
- liegt
- Gehörsverstoß
- vgl.
- Beschluss
- 9
- November
- IX
- ZB
- .
- .
- Entscheidung
- Beschwerdegerichts
- sofortige
- Beschwerde
- Schuldnerin
- zulässig
- betrachten
- wirft
- klärungsbedürftigen
- Grundsatzfragen
- .
- Annahme
- wirksamen
- Vertretung
- schon
- Eröffnungsverfahren
- beauftragten
- Prozessbevollmächtigten
- entspricht
- einhelligen
- Meinung
- Literatur
- Rechtsprechung
- Eröffnungsverfahren
- erteilte
- Vollmacht
- Vertretung
- Schuldners
- Insolvenzverfahren
- Eröffnungsbeschluss
- gemäß
- §
- Abs.
- InsO
- erlischt
- ;
- 5
- .
- Aufl
- .
- .
- 2
- 4
- 5
- ;
- MünchKomm-InsO/Ott/Vuia
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- InsO
- .
- Aufl
- .
- .
- 3
- ;
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- 3
- ;
- Uhlenbruck/Sinz
- InsO
- 13
- .
- Aufl
- .
- .
- 8
- ;
- Tintelnot
- InsO
- .
- 7
- ;
- Hess
- InsO
- §
- .
- .
- Jedenfalls
- haben
- Beschwerdeverfahren
- neu
- Schuldnerin
- beauftragten
- Prozessbevollmächtigten
- Schriftsätze
- Beschwerdeeinlegung
- angeblich
- mehr
- bevollmächtigten
- ehemaligen
- Prozessbevollmächtigten
- Schuldnerin
- nachträglich
- genehmigt
- etwaigen
- Verfahrensmangel
- ordnungsgemäßen
- Vertretung
- Anfang
- geheilt
- §
- Abs.
- .
- Rückwirkung
- braucht
- Genehmigung
- Frist
- erklärt
- werden
- genehmigte
- Verfahrenshandlung
- gilt
- Beschluss
- 10
- .
- Januar
- .
- .
- 2
- .
- Ebenso
- sind
- Beschwerden
- Schuldnerin
- weiteren
- Beteiligten
- unzulässig
- Sinne
- §
- Abs.
- .
- Beurteilung
- Höhe
- Abschläge
- Regelsatz
- Vergütung
- vorzunehmen
- sind
- obliegt
- zuvörderst
- Tatrichter
- .
- kann
- Rechtsbeschwerde
- nur
- angegriffen
- werden
- Gefahr
- besteht
- falscher
- Maßstab
- angewendet
- worden
- ist
- Beschluss
- 14
- .
- Februar
- .
- .
- ist
- Fall
- .
- 3
- .
- weiterer
- Begründung
- genannten
- Rechtsmitteln
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- abgesehen
- .
- Kayser
- Raebel
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Esslingen
- Entscheidung
- LG
- Entscheidung
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