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- BESCHLUSS
- ZB
- 15
- .
- Januar
- Insolvenzeröffnungsverfahren
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Grupp
- 15
- .
- Januar
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 14
- .
- September
- wird
- Kosten
- Schuldnerin
- unzulässig
- verworfen
- .
- Gegenstandswert
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- §
- 7
- Abs.
- InsO
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- statthafte
- Rechtsbeschwerde
- ist
- unzulässig
- Zulässigkeitsgründe
- Abs.
- vorliegt
- .
- Auffassung
- Vorinstanzen
- Antragsteller
- habe
- Rechtsschutzinteresse
- gestellten
- Insolvenzantrag
- sachlich
- entschieden
- wird
- Verfahren
- bereits
- anderen
- Antrag
- hin
- eröffnet
- noch
- abgeschlossen
- ist
- entspricht
- ständigen
- Rechtsprechung
- Senats
- vgl.
- .
- 3
- Juli
- IX
- ZB
- .
- 8)
- .
- Rechtsprechung
- ist
- festzuhalten
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- abgesehen
- geeignet
- wäre
- Klärung
- Rechtsfragen
- grundsätzlicher
- Bedeutung
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- beizutragen
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Raebel
- Kayser
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- 09.08.2007
- Entscheidung
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