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- BESCHLUSS
- ZB
- 9
- November
- Restschuldbefreiungsverfahren
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Richterin
- 9
- November
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- 10
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 27
- .
- Juni
- wird
- Kosten
- Beschwerdeführers
- unzulässig
- verworfen
- .
- Anträge
- Bewilligung
- Prozesskostenhilfe
- Rechtsbeschwerdeverfahren
- Beiordnung
- Notanwalts
- werden
- zurückgewiesen
- .
- Gründe
- :
- §
- Abs.
- Nr.
- §
- InsO
- statthafte
- Rechtsbeschwerde
- ist
- unzulässig
- fristgerecht
- Rechtsbeschwerdegericht
- Bundesgerichtshof
- zugelassenen
- Rechtsanwalt
- eingelegt
- worden
- ist
- §
- Abs.
- Satz
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Prozesskostenhilfe
- kann
- Schuldner
- gewährt
- werden
- Rechtsmittel
- hinreichende
- Aussicht
- Erfolg
- hat
- §
- Satz
- .
- Auch
- fristgerecht
- erhobene
- Rechtsbeschwerde
- wäre
- unzulässig
- Rechtssache
- grundsätzliche
- Bedeutung
- hat
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- Entscheidung
- Rechtsbeschwerdegerichts
- erfordern
- §
- Abs.
- .
- Vorinstanzen
- haben
- Schuldner
- Restschuldbefreiung
- rechtsfehlerfrei
- §
- Abs.
- InsO
- versagt
- .
- Voraussetzungen
- Schadensersatzanspruchs
- Treuhänder
- sind
- ersichtlich
- gegeben
- .
- Klärungsbedürftige
- Rechtsfragen
- sind
- insoweit
- aufgeworfen
- .
- Antrag
- Beiordnung
- Notanwalts
- bleibt
- Erfolg
- Rechtsverfolgung
- aussichtslos
- erscheint
- Abs.
- .
- Raebel
- Kayser
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Osterode
- Entscheidung
- 13.03.2006
- Entscheidung
- 27.06.2006
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