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- BESCHLUSS
- ZB
- 4
- .
- Februar
- Insolvenzverfahren
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Raebel
- Dr.
- Dr.
- Grupp
- 4
- .
- Februar
- beschlossen
- :
- Rechtsmittel
- weiteren
- Beteiligten
- wird
- Beschluss
- Amtsgerichts
- 22
- .
- Mai
- Aufhebung
- Beschlusses
- 7
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 27
- Juli
- abgeändert
- :
- Vergütung
- weiteren
- Beteiligten
- wird
- Einschluss
- erstattender
- Auslagen
- Umsatzsteuern
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- weitere
- Beteiligte
- war
- Eigenantrag
- Schuldnerin
- 16
- November
- Eröffnung
- Verfahrens
- 15
- .
- Februar
- mitbestimmender
- vorläufiger
- Insolvenzverwalter
- .
- verwaltete
- Vermögen
- betrug
- €
- .
- Insolvenzgericht
- hat
- beantragte
- Festsetzung
- Mindestvergütung
- abgelehnt
- weiteren
- Beteiligten
- Vergütung
- Ersatz
- Auslagen
- Umsatzsteuern
- Gesamtbetrag
- €
- zugebilligt
- .
- erhobene
- Beschwerde
- weiteren
- Beteiligten
- ist
- erfolglos
- geblieben
- .
- gemäß
- §
- 7
- Abs.
- InsO
- §
- Abs.
- Nr.
- §
- zulässige
- Rechtsbeschwerde
- weiteren
- Beteiligten
- ist
- begründet
- .
- steht
- §
- §
- Abs.
- InsVV
- ungekürzte
- Mindestvergütung
- €
- Auslagenpauschale
- gemäß
- §
- Abs.
- InsVV
- Höhe
- €
- Erstattung
- €
- Umsatzsteuern
- gemäß
- §
- InsVV
- vgl.
- Einzelnen
- .
- .
- Kayser
- Raebel
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Eutin
- Entscheidung
- 22.05.2006
- LG
- Entscheidung
- 27.07.2006
- Grupp
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