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- NAMEN
- Verkündet
- :
- 28
- .
- April
- Justizhauptsekretär
- Urkundsbeamter
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- ja
- :
- ja
- §
- Abs.
- Wendet
- Erblasser
- Todesfallleistung
- Lebensversicherungsvertrag
- Dritten
- widerrufliches
- Bezugsrecht
- schenkweise
- so
- berechnet
- Pflichtteilsergänzungsanspruch
- gemäß
- §
- Abs.
- Versicherungsleistung
- noch
- Summe
- Erblasser
- gezahlten
- Prämien
- Aufgabe
- 134
- ;
- Senatsurteil
- 4
- .
- Februar
- FamRZ
- ;
- vgl.
- auch
- .
- Pflichtteilsergänzung
- richtet
- vielmehr
- allein
- Wert
- Erblasser
- Rechten
- Lebensversicherung
- letzten
- juristischen
- Sekunde
- Lebens
- objektiven
- Kriterien
- Vermögen
- hätte
- umsetzen
- können
- .
- Regel
- ist
- Rückkaufswert
- abzustellen
- .
- Je
- Lage
- Einzelfalls
- kann
- gegebenenfalls
- auch
- objektiv
- belegter
- höherer
- Veräußerungswert
- heranzuziehen
- sein
- .
- Urteil
- 28
- .
- April
- IV
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofes
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Richter
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Felsch
- mündliche
- Verhandlung
- 28
- .
- April
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Beklagten
- wird
- Urteil
- 7
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 22
- .
- Februar
- aufgehoben
- .
- Sache
- wird
- neuen
- Verhandlung
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Revisionsverfahrens
- Berufungsgericht
- zurückverwiesen
- .
- Tatbestand
- :
- Parteien
- streiten
- Höhe
- Pflichtteilsergänzungsanspruchs
- .
- Tod
- Erblassers
- war
- Bruder
- Beklagte
- Alleinerbe
- widerruflich
- Bezugsberechtigter
- Erblasser
- eigenes
- Leben
- abgeschlossenen
- Lebensversicherung
- eingesetzt
- .
- Kläger
- einziger
- Sohn
- Erblassers
- ist
- Ansicht
- sein
- Bezug
- Bezugsberechtigung
- Grunde
- unstreitiger
- Pflichtteilsergänzungsanspruch
- §
- Abs.
- sei
- Grundlage
- Versicherer
- Beklagten
- ausgezahlten
- Todesfallleistung
- berechnen
- Beklagte
- meint
- gezahlten
- Prämien
- .
- Landgericht
- hat
- Zahlung
- Differenzbetrags
- gerichtete
- Klage
- abgewiesen
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Beklagten
- entsprechend
- Zahlung
- verurteilt
- .
- Revision
- begehrt
- Beklagte
- Wiederherstellung
- landgerichtlichen
- Urteils
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- Beklagten
- hat
- Erfolg
- .
- führt
- Aufhebung
- Berufungsurteils
- Zurückverweisung
- Sache
- Berufungsgericht
- .
- Ansicht
- Berufungsgerichts
- Berufungsurteil
- veröffentlicht
- ist
- Gegenstand
- Schenkung
- Erblassers
- Beklagten
- Berechnungsgrundlage
- Pflichtteilsergänzungsanspruchs
- lediglich
- Summe
- gezahlten
- Prämien
- gesamte
- ausgezahlte
- Versicherungsleistung
- .
- Urteil
- 23
- .
- Oktober
- habe
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- Insolvenzrecht
- entschieden
- Insolvenz
- Nachlasses
- erfolgter
- Anfechtung
- §
- InsO
- gesamte
- Versicherungsleistung
- nur
- bisher
- herrschender
- Auffassung
- Prämiensumme
- Masse
- zurückgefordert
- werden
- könne
- Erblasser
- Dritten
- unentgeltlich
- widerrufliches
- Bezugsrecht
- eingeräumt
- habe
- .
- sei
- Berechnung
- ergänzungsanspruchs
- übertragbar
- .
- Beklagte
- erwerbe
- Bezugsberechtigter
- erstmalig
- Todesfall
- Anspruch
- Erblasser
- Zeitpunkt
- jederzeit
- anderweitig
- Versicherungsleistung
- hätte
- verfügen
- können
- .
- entäußere
- Erblasser
- auch
- erst
- Todeszeitpunkt
- endgültig
- Vermögens
- .
- Abstellen
- Versicherungsleistung
- gleiche
- Zufälligkeiten
- Höhe
- Anspruchs
- Pflichtteilsberechtigten
- ergäben
- Kapitallebensversicherung
- kaum
- abgesehen
- werden
- könne
- Versicherungsleistung
- eingezahlten
- Prämien
- beruhe
- .
- seien
- anderen
- Anlageformen
- etwa
- Sparbüchern
- Bausparverträgen
- Tod
- erwirtschafteten
- Wertzuwächse
- ebenfalls
- Berechnung
- Pflichtteilsergänzungsanspruchs
- berücksichtigen
- .
- II
- .
- hält
- rechtlicher
- Nachprüfung
- stand
- .
- Wendet
- Erblasser
- Todesfallleistung
- eigenes
- Leben
- abgeschlossenen
- Lebensversicherungsvertrag
- Dritten
- widerrufliches
- Bezugsrecht
- schenkweise
- so
- berechnet
- Pflichtteilsergänzungsanspruch
- Versicherungsleistung
- noch
- Summe
- Erblasser
- gezahlten
- Prämien
- .
- kommt
- vielmehr
- allein
- Wert
- Erblasser
- Rechten
- Lebensversicherung
- letzten
- juristischen
- Sekunde
- Lebens
- objektiven
- Kriterien
- Vermögen
- hätte
- umsetzen
- können
- .
- Senat
- hält
- bisherigen
- Rechtsprechung
- vgl.
- 134
- ;
- Senatsurteil
- 4
- .
- Februar
- FamRZ
- Erblasser
- gezahlten
- Prämien
- abstellt
- .
- Änderung
- Rechtsprechung
- IX
- .
- Zivilsenats
- ist
- Erbrecht
- übertragbar
- .
- 1
- .
- Frage
- Berechnung
- Ergänzungspflichtteils
- §
- Abs.
- maßgeblicher
- Schenkungsgegenstand
- ist
- Erblasser
- Lebensversicherungsleistungen
- widerrufliches
- Bezugsrecht
- verfügt
- ist
- langem
- umstritten
- .
- erkennende
- Senat
- ist
- bislang
- Auffassung
- Reichsgerichts
- gefolgt
- Summe
- gezahlten
- Prämien
- abzustellen
- ist
- 134
- ;
- Senatsurteil
- 4
- .
- Februar
- aaO
- .
- .
- hat
- angeschlossen
- .
- entsprach
- Entscheidung
- IX
- .
- Zivilsenats
- 23
- .
- Oktober
- aaO
- auch
- herrschenden
- Auffassung
- Insolvenzrecht
- Anfechtung
- §
- InsO
- Rückforderung
- Masse
- ebenfalls
- nur
- Summe
- Erblasser
- gezahlten
- Prämien
- gesamte
- Versicherungsleistung
- berücksichtigte
- vgl.
- Nachweise
- .
- Anschluss
- genannte
- Änderung
- höchstrichterlichen
- Rechtsprechung
- Insolvenzrecht
- haben
- Instanzgerichte
- entsprechende
- Anpassung
- Pflichtteilsergänzungsrecht
- geboten
- erachtet
- vgl.
- LG
- 19
- ;
- LG
- FamRZ
- .
- rechtswissenschaftliche
- Literatur
- stimmt
- großen
- Teilen
- auch
- weiterhin
- bisherigen
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- vgl.
- Olshausen
- §
- Rdn
- .
- ;
- aaO
- §
- Rdn
- .
- ;
- Lange
- 5
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- ;
- Birkenheier
- 4
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- .
- ;
- Bock
- AnwK
- 2
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- 17
- ;
- Kasper
- Andres
- Münchener
- Erbrecht
- 2
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- §
- Rdn
- .
- 19
- ;
- Erbrecht
- 17
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- Fn
- .
- ;
- ;
- ;
- .
- ;
- Frömgen
- Verhältnis
- Lebensversicherung
- Pflichtteil
- S.
- ;
- Pflichtteilsrecht
- Rdn
- .
- 31
- ;
- Klingelhöffer
- Pflichtteilsrecht
- 2
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- ;
- Erbrecht
- .
- Aufl
- .
- S.
- ;
- Winter
- 8
- .
- Aufl
- .
- Anm
- .
- .
- Teil
- wird
- Lösung
- dogmatischer
- Bedenken
- jedenfalls
- Ergebnis
- akzeptiert
- vgl.
- Dieckmann
- 13
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- 22
- ;
- Hilbig
- zumindest
- bereits
- eingeräumte
- Bezugsrechte
- anerkannt
- vgl.
- Krause
- Sarres/Stückemann/Tschichoflos
- Handbuch
- Fachanwalts
- Erbrecht
- 3
- .
- Aufl
- .
- Kapitel
- Rdn
- .
- ;
- Riedel/Lenz
- Praxiskommentar
- Erbrecht
- §
- Rdn
- .
- .
- Gegenstimmen
- Literatur
- vgl.
- etwa
- ;
- Vertrag
- Dritter
- S.
- f.
- ;
- Versicherungswissenschaft
- S.
- .
- ;
- Fuchs
- ;
- Harder
- FamRZ
- Zuwendungen
- Lebenden
- Todesfall
- S.
- f.
- .
- ;
- Thiele
- Lebensversicherung
- Nachlassgläubiger
- S.
- ;
- .
- ;
- Natter
- .
- ;
- wohl
- auch
- sehen
- neue
- Rechtsprechung
- Insolvenzrecht
- Auffassung
- bestärkt
- Versicherungsleistung
- abzustellen
- ist
- vgl.
- 2
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- 9
- ;
- Kollhosser
- 27
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- ;
- Hasse
- VersR
- VersR
- cherung
- erbrechtliche
- Ausgleichsansprüche
- S.
- .
- ;
- ZErb
- ZErb
- ;
- Schindler
- ZErb
- ;
- ZErb
- 245
- ;
- ;
- Kuhn/Rohlfing
- 11
- ;
- Elfring
- Drittwirkungen
- Lebensversicherung
- S.
- ;
- Erbrecht
- 22
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- ;
- Belitz
- Ausgleichsprobleme
- Familienrecht
- Lebensversicherungen
- S.
- ;
- Eulberg/Ott-Eulberg/Halaczinsky
- Lebensversicherung
- Erbschaftsteuerrecht
- Rdn
- .
- .
- größere
- Beachtung
- hat
- deutschen
- Schrifttum
- bisher
- bereits
- OLG
- angedeutete
- Auffassung
- gefunden
- stets
- Rückkaufswert
- maßgeblich
- sein
- soll
- so
- wohl
- nur
- Lebensversicherung
- Nachlaßinteressen
- S.
- .
- 2
- .
- Senat
- vermag
- vorgenannten
- Ansichten
- voll
- zuzustimmen
- .
- Pflichtteilsergänzungsanspruch
- §
- Abs.
- ist
- vielmehr
- Wert
- berechnen
- Erblasser
- Verwertung
- Rechte
- Versicherungsvertrag
- zuletzt
- selbst
- noch
- hätte
- realisieren
- können
- .
- nur
- Aufgabe
- Werts
- beruht
- Bereicherung
- Bezugsberechtigten
- .
- Regel
- ist
- Rückkaufswert
- abzustellen
- .
- Je
- Lage
- Einzelfalls
- kann
- gegebenenfalls
- auch
- objektiv
- belegt
- höherer
- Veräußerungswert
- heranzuziehen
- sein
- .
- Valutaverhältnis
- Erblasser
- Bezugsberechtigten
- §
- Abs.
- tatbestandlich
- vorausgesetzte
- hier
- unstreitige
- Schenkung
- .
- S.
- §
- Abs.
- hat
- zwar
- Anspruch
- Versicherungsleistung
- Gegenstand
- .
- Schenkung
- jedoch
- mittelbare
- Zuwendung
- handelt
- muss
- Schenkungsgegenstand
- Valutaverhältnis
- gleichzeitig
- auch
- Rechtsfolgenseite
- §
- Abs.
- Berechnung
- Pflichtteilsergänzungsanspruchs
- maßgebliche
- "
- verschenkte
- Gegenstand
- "
- sein
- .
- Vielmehr
- ist
- Rahmen
- abzustellen
- Erblasser
- Vermögen
- weggegebenen
- Vermögenswert
- Bereicherung
- Bezugsberechtigten
- beruht
- .
- Einräumung
- widerruflichen
- Bezugsrechts
- Wirkung
- Zuwendung
- erst
- Tod
- Erblassers
- eintritt
- ist
- Wert
- Erblasser
- noch
- selbst
- letzten
- juristischen
- Sekunde
- Lebens
- Verwertung
- Ansprüche
- Einziehung
- Veräußerung
- Vermögen
- hätte
- erhalten
- können
- aber
- Gunsten
- Entstehung
- Anspruchs
- Bezugsberechtigten
- untergehen
- lässt
- .
- oben
- begrenzt
- ist
- Wert
- Versicherungsleistung
- selbst
- .
- Pflichtteilsergänzungsanspruch
- §
- Abs.
- setzt
- Rechtsbeziehung
- Verhältnis
- Erblasser
- Bezugsberechtigten
- wirksame
- Schenkung
- .
- S.
- Abs.
- insoweit
- gleichgestellte
- ehebedingte
- Zuwendung
- qualifiziert
- werden
- kann
- vgl.
- nur
- .
- Vorliegen
- Schenkung
- .
- S.
- §
- Abs.
- steht
- hier
- Parteien
- Streit
- .
- ist
- Form
- mittelbaren
- Zuwendung
- wirksam
- .
- Gegenstand
- Schenkung
- ist
- Anspruch
- Versicherungsleistung
- .
- -9-
- Erblasser
- Bezugsberechtigten
- werden
- Vermögenswerte
- unmittelbar
- übertragen
- .
- Unmittelbare
- Vermögensverschiebungen
- finden
- Lebzeiten
- Erblassers
- nur
- Deckungsverhältnis
- Erfüllung
- Verpflichtung
- Versicherungsvertrag
- einzelnen
- Prämienzahlungen
- Versicherer
- leistet
- .
- Bezugsberechtigte
- hingegen
- hat
- Eintritt
- Todes
- Anspruch
- einmal
- Anwartschaft
- lediglich
- Erwerbshoffnung
- Erblasser
- jederzeit
- Änderung
- Bezugsberechtigung
- vernichten
- kann
- .
- juristischen
- Sekunde
- Eintritts
- Todes
- erwirbt
- Bezugsberechtigte
- originär
- Anspruch
- Versicherungssumme
- Versicherer
- eigenen
- Rechte
- Erblassers
- untergehen
- .
- Anspruch
- gehörte
- nie
- Erblasservermögen
- .
- entsteht
- Todesfall
- unmittelbar
- Vermögen
- Bezugsberechtigten
- kann
- Vermögen
- Erblassers
- juristischen
- Sekunde
- ohnehin
- mehr
- existiert
- noch
- Nachlass
- zugeordnet
- werden
- f.
- ;
- 47
- ;
- 232
- ;
- ;
- Senatsurteil
- 8
- .
- Mai
- .
- Gegenstand
- Vermögen
- Bezugsberechtigten
- vermehrt
- wird
- Bereicherungsgegenstand
- gelangt
- somit
- erst
- Zeitpunkt
- Entstehung
- Vermögen
- Erblassers
- selbst
- mehr
- existieren
- .
- ist
- Gegenstand
- denkbar
- Vermögen
- Erblassers
- vermindert
- wird
- Entreicherungsgegenstand
- Bereicherungsgegenstand
- identisch
- sein
- könnte
- .
- unmittelbare
- Zuwendung
- Vermögen
- Erblassers
- Vermögen
- Begünstigten
- scheidet
- mithin
- .
- Entreicherung
- Bereicherung
- werden
- jedoch
- vermittelt
- Einschaltung
- Versicherers
- vertraglichen
- Absprachen
- Deckungsverhältnis
- .
- Leistungen
- Erblassers
- wäre
- Versicherer
- bereit
- verpflichtet
- Begünstigten
- leisten
- .
- Dreiecksverhältnis
- kann
- zutreffend
- so
- beschrieben
- werden
- Erblasser
- Anspruch
- Bezugsberechtigten
- Leistungen
- Versicherer
- "
- erkauft
- vgl.
- .
- Insoweit
- ist
- anerkannt
- auch
- Geschäft
- "
- anderen
- Mitteln
- Gegenstand
- Dritten
- verschafft
- Schenker
- selbst
- zunächst
- Eigentümer
- geworden
- sein
- braucht
- "
- Senatsurteil
- 29
- .
- Mai
- so
- genannte
- mittelbare
- Schenkung
- Tatbestand
- §
- Abs.
- erfüllt
- .
- umfasst
- auch
- hier
- vorliegende
- Form
- mittelbaren
- Zuwendung
- Schenker
- Gegenstand
- Vermögen
- Entreicherungsgegenstand
- Dritten
- leistet
- Beschenkten
- anderen
- Gegenstand
- Bereicherungsgegenstand
- zukommen
- lässt
- vgl.
- 5
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- .
- Vertragsschluss
- unstreitig
- ist
- kann
- hier
- offen
- bleiben
- Schenkungsvertrag
- bereits
- Lebzeiten
- Erblassers
- erst
- postmortal
- etwa
- konkludente
- Übermittlung
- entsprechenden
- Willenserklärung
- Erblassers
- Versicherer
- Auszahlung
- Versicherungsleistung
- Stande
- gekommen
- ist
- .
- Zwar
- wäre
- lebzeitiges
- Schenkungsversprechen
- Verstoßes
- §
- Abs.
- Satz
- formunwirksam
- gewesen
- .
- Lebensversicherung
- Versicherungsnehmer
- Todesfallleistung
- widerrufliche
- Bezugsberechtigung
- Gunsten
- Dritten
- bestimmt
- ist
- jedoch
- Eintritt
- Todes
- Vertrag
- Gunsten
- Dritter
- Todesfall
- .
- Formmangel
- wäre
- somit
- Zeitpunkt
- Todes
- Bewirkung
- Leistung
- Form
- "
- Von-selbst-")Erwerbs
- Grund
- Vertrags
- Gunsten
- Dritter
- geheilt
- worden
- vgl.
- Senatsurteile
- 10
- .
- Mai
- IVa
- NJW-RR
- ;
- 5
- .
- März
- IVa
- ;
- 19
- .
- Oktober
- IVa
- ;
- 14
- Juli
- .
- Rechtsgeschäft
- Lebenden
- handelt
- war
- Einhaltung
- Form
- §
- erforderlich
- vgl.
- ;
- 100
- ;
- Senatsurteil
- 25
- .
- April
- .
- Gegenstand
- Schenkung
- Valutaverhältnis
- ist
- gesamte
- Anspruch
- Versicherungsleistung
- Erblasser
- Bezugsberechtigten
- zuwenden
- wollte
- .
- Rückgriff
- Prämienzahlungen
- anderen
- Wert
- Versicherungsleistung
- Gegenstand
- Zuwendung
- Valutaverhältnis
- führte
- auflösbaren
- Widerspruch
- Rahmen
- bereicherungsrechtlichen
- Ausgleichs
- .
- Schenkungsvertrag
- ließe
- dann
- lediglich
- Rechtsgrund
- Behaltendürfen
- Prämien
- aber
- überschießenden
- Versicherungsleistung
- entnehmen
- .
- Fehlen
- Rechtsgrunds
- hätte
- Folge
- Erben
- überschießenden
- Teil
- Versicherungsleistung
- kondizieren
- könnten
- vgl.
- Senatsurteile
- 1
- .
- April
- IVa
- ;
- 14
- Juli
- aaO
- ;
- Kuhn/Rohlfing
- 15
- ;
- Harder
- FamRZ
- .
- widerspräche
- aber
- Willen
- Erblassers
- .
- Valutaverhältnis
- ist
- Anspruch
- gesamte
- Versicherungsleistung
- stand
- Gegenstand
- Schenkung
- so
- ausdrücklich
- "
- schenkungsrechtliche
- Sicht
- "
- .
- .
- folgt
- jedoch
- auch
- Berechnung
- Pflichtteilsergänzungsanspruchs
- Grunde
- legen
- ist
- .
- gilt
- insbesondere
- mittelbare
- Zuwendungen
- Entreicherungsgegenstand
- Bereicherungsgegenstand
- identisch
- sind
- .
- Besonderheit
- Rechtsgeschäfts
- Valutaverhältnis
- zwingt
- vielmehr
- eigenständigen
- Entscheidung
- Rahmen
- Rechtsfolge
- §
- Abs.
- Entreicherungsgegenstand
- Bereicherungsgegenstand
- ankommen
- soll
- .
- Unterscheidung
- Valutaverhältnis
- verschenktem
- Gegenstand
- "
- Tatbestand
- Rechtsfolge
- §
- Abs.
- entspricht
- bisherigen
- Rechtsprechung
- .
- Ausführungen
- Reichsgerichts
- wird
- deutlich
- einerseits
- ausdrücklich
- Anspruch
- Versicherungssumme
- feststellt
- andererseits
- jedoch
- abweichend
- Pflichtteilsergänzungsanspruch
- lebzeitigen
- Entreicherung
- Erblassers
- Form
- Prämien
- bemisst
- .
- Auch
- Senat
- hat
- Urteil
- 1
- .
- April
- aaO
- angedeutet
- Berechnung
- Ergänzungspflichtteils
- anderer
- Gegenstand
- maßgeblich
- muss
- Bereicherungsausgleich
- Valutaverhältnis
- .
- Nur
- Hintergrund
- lassen
- ferner
- Aussagen
- Senats
- Urteil
- 4
- .
- Februar
- FamRZ
- .
- Zivilsenats
- "
- Gegenstand
- kung
- "
- nur
- Prämien
- seien
- dort
- beabsichtigte
- Fortführung
- Rechtsprechung
- Reichsgerichts
- verstehen
- .
- Rahmen
- Rechtsfolge
- §
- Abs.
- ist
- Schenkungsgegenstand
- Valutaverhältnis
- Gegenstand
- abzustellen
- Vermögen
- Erblassers
- verringert
- wird
- Entreicherungsgegenstand
- .
- §
- §
- .
- ist
- Aushöhlung
- Pflichtteilsrechts
- lebzeitige
- Rechtsgeschäfte
- Erblassers
- verhindern
- .
- stellt
- sicher
- Erblasser
- Todesfall
- festgeschriebene
- Beteiligung
- Pflichtteilsberechtigten
- Vermögen
- letzten
- Jahre
- unentgeltliche
- Weggabe
- Vermögenswerten
- schmälert
- .
- gewährleistet
- §
- Pflichtteilsberechtigten
- Teilhabe
- Zugewinnmöglichkeiten
- Zeitpunkt
- Todes
- Erblasser
- unentgeltliche
- Zuwendung
- Erben
- genommen
- hat
- .
- Pflichtteilsergänzung
- kommt
- nur
- Gegenstand
- Betracht
- lebzeitigen
- Vermögen
- Erblassers
- vorhanden
- war
- .
- trifft
- Entreicherungsgegenstand
- jedoch
- Bereicherungsgegenstand
- .
- Pflichtteilsberechtigte
- hat
- Teilhabeanspruch
- nur
- insoweit
- Beschenkte
- "
- Vermögen
- Schenkers
- "
- bereichert
- ist
- Bereicherung
- Beschenkten
- also
- entsprechenden
- Entreicherung
- Schenkers
- beruht
- vgl.
- nur
- .
- §
- ist
- Schenkungsgegenstand
- Valutaverhältnisses
- nur
- insoweit
- bedeutsam
- konkreten
- Verminderung
- lebzeitigen
- Vermögens
- Erblassers
- korrespondiert
- .
- ausgebliebene
- Mehrung
- Nachlasses
- reicht
- .
- Verständnis
- wird
- schon
- Wortlaut
- §
- Abs.
- angedeutet
- "
- verschenkten
- "
- Gegenstand
- spricht
- Blick
- Maßgeblichkeit
- Vermögensabflusses
- Vermögenszuflusses
- lenkt
- .
- Auch
- Entstehungsgeschichte
- Vorschrift
- belegt
- Verständnis
- .
- Motiven
- braucht
- Pflichtteilsberechtigte
- Schenkungen
- Erblassers
- gelten
- lassen
- "
- so
- hinterlassen
- ist
- Pflichtteil
- betragen
- würde
- Verschenkte
- Zeit
- Erbfalles
- noch
- Nachlasse
- befände
- S.
- .
- Verwendung
- Wortes
- "
- noch
- "
- weist
- bereits
- Vorstellung
- I.
- Kommission
- "
- verschenkte
- Gegenstand
- "
- Schenkung
- lebzeitigen
- Vermögen
- Erblassers
- vorhanden
- gewesen
- muss
- Ergänzungsanspruch
- auslösen
- können
- vgl.
- auch
- Fassungsantrag
- Protokollen
- II
- .
- Kommission
- aaO
- ebenfalls
- Wendung
- "
- noch
- Nachlasse
- gehörte
- "
- verwendet
- .
- Deutlicher
- wird
- Protokollen
- II
- .
- Kommission
- .
- Dort
- ist
- ausgeführt
- Pflichtteilsberechtigte
- "
- habe
- nur
- Anspruch
- Erblasser
- Vermögen
- Schenkungen
- vermindere
- keineswegs
- aber
- Erblasser
- Schenkungen
- vornehme
- Weise
- Vermögen
- vermehre
- "
- aaO
- S.
- .
- Zwar
- erfolgte
- Feststellung
- Zusammenhang
- Änderungsantrag
- später
- Gesetz
- wurde
- vgl.
- Jakobs/Schubert
- Beratung
- Bürgerlichen
- systematischer
- Zusammenstellung
- unveröffentlichten
- Quellen
- Erbrecht
- S.
- .
- ;
- besteht
- jedoch
- Anhalt
- II
- .
- Kommission
- Justizausschuss
- Bundesrats
- generellen
- Richtigkeit
- Feststellung
- abrücken
- wollten
- .
- historische
- Gesetzgeber
- hatte
- somit
- durchaus
- Augen
- Erblasser
- mögenswerte
- verschenken
- kann
- niemals
- Teil
- lebzeitigen
- Vermögens
- waren
- .
- hat
- Fälle
- Teilhaberecht
- Pflichtteilsberechtigten
- verneint
- .
- andere
- Bestimmung
- Schutzzwecks
- §
- ergibt
- auch
- Vergleich
- Recht
- Insolvenzanfechtung
- insbesondere
- neuen
- Rechtsprechung
- IX
- .
- Zivilsenats
- .
- nur
- unterscheidet
- Schutzwürdigkeit
- Insolvenzgläubiger
- klar
- Pflichtteilsberechtigten
- auch
- unentgeltliche
- Weggabe
- ausgelösten
- Rechtsfolgen
- sind
- so
- unterschiedlich
- ausgestaltet
- eigenständige
- Betrachtung
- Lösung
- geboten
- ist
- .
- insbesondere
- Hasse
- Lebensversicherung
- erbrechtliche
- Ausgleichsansprüche
- S.
- .
- Insolvenzgläubiger
- droht
- konkret
- bestehenden
- Forderung
- Insolvenzschuldner
- auszufallen
- .
- Hilfe
- Insolvenzanfechtung
- soll
- möglichst
- großes
- Vermögen
- Schuldners
- Haftungsmasse
- gesichert
- Ausfall
- reduziert
- werden
- .
- Stellung
- Pflichtteilsberechtigten
- ist
- ganz
- andere
- so
- schon
- auch
- umgekehrtem
- Blickwinkel
- .
- hat
- Erblasser
- konkrete
- Forderung
- .
- Vielmehr
- hat
- allein
- familiären
- Nähe
- Erblasser
- verfassungsmäßig
- verbürgtes
- Art
- .
- Abs.
- GG
- Recht
- Teilhabe
- Vermögenswerten
- Erblasser
- selbst
- Versterbens
- mehr
- benötigt
- .
- ist
- Pflichtteilsberechtigte
- nur
- geschützt
- Erblasser
- Vermögenswerte
- unentgeltlich
- weggibt
- jedoch
- Erblasser
- selbst
- verbraucht
- verprasst
- Anlagen
- investiert
- Pflichtteilsberechtigte
- einverstanden
- ist
- .
- Insolvenzgläubiger
- also
- konkrete
- zustehende
- Forderung
- einzutreiben
- versucht
- Vermögen
- Schuldners
- Haftungsmasse
- gesichert
- werden
- muss
- soll
- Pflichtteilsberechtigte
- Forderung
- bestimmter
- Höhe
- haben
- Anteil
- bekommen
- Vermögen
- Erblassers
- übrig
- bleibt
- .
- Anspruch
- besteht
- somit
- vornherein
- nur
- Höhe
- Anteil
- hinterlassenen
- Vermögen
- ergibt
- .
- Insolvenzanfechtung
- Weggegebene
- Masse
- gezogen
- werden
- kann
- wird
- Insolvenzgläubiger
- Ergebnis
- Vermögenswert
- entzogen
- Teil
- Haftungsmasse
- Verfügung
- stehen
- soll
- .
- Pflichtteilsberechtigte
- hat
- bereits
- Anspruch
- Erblasser
- verschenkten
- Vermögenswerte
- Berechnung
- Ergänzungspflichtteils
- herangezogen
- werden
- können
- .
- unterschiedliche
- Schutzwürdigkeit
- korrespondiert
- unterschiedlichen
- gesetzlichen
- Ausgestaltung
- Rechtsfolgen
- unentgeltlichen
- Weggabe
- .
- Insolvenzanfechtung
- wird
- unentgeltliche
- Leistung
- real
- rückgängig
- gemacht
- §
- InsO
- .
- Pflichtteilsergänzung
- wird
- Schenkung
- indes
- rückgängig
- gemacht
- .
- Vielmehr
- wird
- Nachlasswert
- fiktiv
- Wert
- Verschenkten
- erhöht
- .
- primär
- Beschenkte
- Erbe
- muss
- dann
- entsprechenden
- Teil
- hinterlassenen
- Vermögen
- Pflichtteilsberechtigten
- abgeben
- .
- Nur
- Hinterlassene
- ausreicht
- Erbe
- Erfüllung
- verweigert
- kann
- Pflichtteilsberechtigte
- verlangen
- Beschenkte
- Schenkungsgegenstand
- "
- Zwecke
- Befriedigung
- fehlenden
- Betrags
- "
- Erben
- herausgibt
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Unterschiede
- gebieten
- auch
- §
- maßgeblichen
- Gegenstand
- unabhängig
- insolvenzrechtlichen
- Wertungen
- bestimmen
- .
- Insolvenzanfechtung
- konkrete
- Forderungen
- auszugleichen
- sind
- Schenkung
- insgesamt
- rückgängig
- gemacht
- werden
- soll
- mag
- angehen
- Insolvenzgläubiger
- auch
- Zugewinnmöglichkeiten
- Todeszeitpunkt
- beteiligen
- gesamten
- Schenkungsgegenstand
- Masse
- zuzuführen
- .
- Soll
- nur
- betragsmäßige
- Teilhabe
- Vermögen
- sichergestellt
- werden
- Erblasser
- hinterlassen
- hat
- Schenkung
- bestehen
- bleiben
- so
- darf
- nur
- abgestellt
- werden
- lebzeitigen
- Vermögen
- Erblassers
- vorhanden
- war
- .
- Pflichtteilsberechtigte
- hat
- nur
- Teilhaberecht
- Erblasser
- Vermögen
- hat
- hätte
- erwerben
- können
- .
- Bleibt
- mittelbaren
- Zuwendung
- somit
- Entreicherungsgegenstand
- wertmäßig
- Zuwendungsgegenstand
- muss
- Pflichtteilsberechtigte
- Differenz
- beteiligt
- werden
- .
- stellt
- somit
- durchaus
- bedeutsamen
- Unterschied
- betreffende
- Vermögensmasse
- real
- Insolvenzrecht
- nur
- fiktiv
- Pflichtteilsergänzungsanspruch
- erweitert
- wird
- .
- Schindler
- ZErb
- .
- Berechnung
- Pflichtteilsergänzungsanspruchs
- maßgebliche
- Entreicherungsgegenstand
- ist
- Bündel
- Rechten
- Lebensversicherungsvertrag
- Erblasser
- letzten
- juristischen
- Sekunde
- Lebens
- zustand
- .
- Hat
- Erblasser
- lediglich
- widerrufliches
- Bezugsrecht
- Todesfall
- eingeräumt
- auch
- anderweitig
- Rechte
- Versicherungsvertrag
- verfügt
- stehen
- je
- Vereinbarung
- letzten
- Sekunde
- Lebens
- Kündigung
- Versicherungsvertrags
- bend
- bedingte
- Anspruch
- Rückkaufswert
- Tod
- Erblassers
- aufschiebend
- bedingte
- Anspruch
- Todesfallleistung
- Erleben
- Ablaufdatums
- aufschiebend
- bedingte
- Anspruch
- Erlebensfallleistung
- .
- Einräumung
- widerruflichen
- Bezugsrechts
- hat
- Erblasser
- Todesfall
- aufschiebend
- bedingte
- jederzeit
- widerrufliche
- Verfügung
- getroffen
- aufschiebend
- bedingt
- Recht
- Gebrauch
- gemacht
- hat
- einseitige
- Erklärung
- Lebensversicherungsvertrag
- Vertrag
- Gunsten
- Dritter
- umzuwandeln
- .
- Tod
- Erblassers
- wird
- Verfügung
- wirksam
- unwiderruflich
- Erblasser
- bisherigen
- Ansprüche
- entreichert
- Bezugsberechtigte
- neu
- entstehenden
- Anspruch
- bereichert
- wird
- .
- Aufgabe
- eigenen
- Rechte
- "
- erkauft
- "
- bereits
- ausgeführt
- Erblasser
- somit
- originären
- Anspruch
- Bezugsberechtigten
- Versicherungsleistung
- .
- Erblasser
- steht
- Lebzeiten
- Recht
- Versicherungsvertrag
- Senatsurteil
- 22
- .
- März
- VersR
- Ansprüchen
- zusammensetzt
- Senatsurteil
- 18
- .
- Juni
- .
- Ansprüche
- Erblassers
- vertraglich
- versprochene
- Leistung
- umfassen
- Ansprüche
- Leistung
- Versicherungssumme
- jeweiligen
- Versicherungsfall
- Anspruch
- Leistung
- Rückkaufswerts
- Kündigung
- Vertrags
- .
- Anspruch
- Erblassers
- Versicherungsleistung
- wird
- bereits
- Abschluss
- Versicherungsvertrags
- begründet
- ist
- jedoch
- aufschiebend
- bedingt
- Eintritt
- Versicherungsfalls
- .
- gemischten
- Lebensversicherungen
- sind
- unterschiedliche
- rungsfälle
- vereinbart
- Todesfall
- versicherten
- Zeit
- Erleben
- vereinbarten
- Endalters
- Regel
- Ende
- versicherten
- Zeit
- vereinbarten
- Endalter
- zusammenfällt
- gegenseitig
- ausschließen
- .
- Vereinbarung
- zweier
- Versicherungsfälle
- führt
- Ansprüchen
- jeweiligen
- Versicherungsfall
- versprochene
- Leistung
- jeweils
- Eintritt
- entsprechenden
- Versicherungsfalls
- Erlebensfall
- aufschiebend
- bedingt
- sind
- .
- hat
- Erblasser
- Eintritt
- Versicherungsfalls
- regelmäßig
- Kündigung
- Lebensversicherungsvertrags
- aufschiebend
- bedingten
- Anspruch
- Rückkaufswert
- bereits
- gesamten
- Laufzeit
- Versicherungsvertrags
- übertragbar
- ist
- so
- Kreditsicherheit
- genutzt
- werden
- kann
- Senatsurteil
- 18
- .
- Juni
- aaO
- .
- Ansprüche
- Versicherungsleistung
- Anspruch
- Rückkaufswert
- Kündigung
- sind
- etwa
- Teile
- einheitlichen
- Anspruchs
- getrennte
- Ansprüche
- Erblasser
- gesondert
- verfügen
- kann
- Senatsurteil
- 18
- .
- Juni
- aaO
- .
- Gleichwohl
- ist
- Recht
- Rückkaufswert
- nur
- andere
- Erscheinungsform
- Rechts
- Versicherungssumme
- siehe
- nur
- Senatsurteil
- 22
- .
- März
- aaO
- .
- Umso
- gilt
- Recht
- Erlebensfallleistung
- nur
- andere
- Erscheinungsform
- Rechts
- Todesfallleistung
- ist
- .
- Recht
- Erblassers
- Bezugsberechtigten
- bestimmen
- ist
- vertraglicher
- Absprache
- §
- Abs.
- lediglich
- vermutet
- wird
- beruhende
- Möglichkeit
- einseitige
- mehr
- annahmebedürftige
- Vertragserklärung
- Inhalt
- Leistungsversprechens
- dahingehend
- ändern
- Stelle
- Ansprüche
- Erblassers
- Versicherungsleistung
- entsprechender
- Anspruch
- Bezugsberechtigten
- neu
- begründet
- werden
- soll
- so
- schon
- .
- widerruflichen
- Bestimmung
- ist
- Rechtswirkung
- Vertragsänderung
- aufschiebend
- bedingt
- Eintritt
- jeweiligen
- Versicherungsfalls
- .
- Zugleich
- ist
- Verfügung
- Eintritt
- Wirkung
- frei
- widerruflich
- .
- ist
- sichergestellt
- Erblasser
- entsprechende
- Leistungsanspruch
- unbedingt
- wird
- jederzeit
- Änderung
- Vertragsinhalts
- verfügen
- kann
- .
- Eintritt
- Bedingung
- stehen
- Rechte
- Versicherungsvertrag
- allein
- Erblasser
- selbst
- schon
- Vertragsschluss
- widerrufliche
- Bezugsrechtseinräumung
- erklärt
- .
- Eintritt
- Todes
- tritt
- Vertragsänderung
- auch
- Anspruch
- Todesfallleistung
- identische
- aufschiebende
- Bedingung
- zwingend
- gleichzeitig
- Bezugsberechtigte
- originär
- unbedingten
- Leistungsanspruch
- erwirbt
- .
- Gleichzeitig
- fallen
- Ansprüche
- Erblassers
- Erlebensfallleistung
- Rückkaufswert
- dauerhaften
- Ausfalls
- jeweiligen
- aufschiebenden
- Bedingungen
- Erleben
- Ablaufdatums
- Kündigung
- Eintritt
- Todesfalls
- .
- Anspruch
- Erblassers
- Todesfallleistung
- fällt
- zwar
- Ausfalls
- Bedingung
- weg
- Bezugsrechtseinräumung
- verfügten
- Vertragsänderung
- juristischen
- Sekunde
- wirksam
- wird
- auch
- aufschiebende
- Bedingung
- Anspruch
- Todesfallleistung
- eintritt
- .
- zeitliche
- wirtschaftliche
- Konstruktion
- Versicherungsvertrags
- beruhende
- Zusammenhang
- zwingt
- weggefallenen
- Ansprüche
- Erblassers
- Gegenstand
- Entreicherung
- anzusehen
- Bereicherung
- Bezugsberechtigten
- beruht
- insoweit
- auch
- Hasse
- 740
- ;
- S.
- .
- ist
- Relevanz
- Prämien
- Erblasser
- Durchführung
- Lebensversicherungsvertrags
- gezahlt
- hat
- .
- fortlaufende
- Prämienzahlung
- hat
- zwar
- eigenen
- Rechte
- Versicherungsvertrag
- "
- erkauft
- "
- .
- Wert
- Prämien
- Wert
- Rechte
- eingeflossen
- ist
- aber
- anderweitig
- verbraucht
- wurde
- hängt
- jedoch
- jeweiligen
- Umständen
- Einzelfalls
- .
- Falle
- widerruflichen
- Bezugsrechts
- ist
- Zahlung
- Prämien
- noch
- feststellbar
- Wert
- Ergebnis
- zukommt
- .
- richtet
- gegebenenfalls
- Gunsten
- Zeitpunkt
- Todes
- Bezugsrecht
- besteht
- .
- Fällt
- Versicherungsleistung
- Bezugsrechtserklärung
- Nachlass
- ist
- Erblasser
- Prämienzahlung
- Ergebnis
- entreichert
- .
- Erst
- Zuwendung
- Bezugsrechts
- Eintritt
- Todes
- unwiderruflich
- wird
- steht
- erstmalig
- Prämien
- Vermögen
- seinerzeit
- entreichert
- haben
- .
- Ansicht
- Reichsgerichts
- aaO
- werden
- Prämienzahlungen
- ex-post-Perspektive
- so
- behandelt
- habe
- Erblasser
- tatsächlich
- eigenen
- Namen
- Versicherer
- gezahlten
- Prämien
- Begünstigten
- schenkweise
- überlassen
- Prämien
- Begünstigten
- Leben
- Erblassers
- abgeschlossenen
- Lebensversicherung
- habe
- bezahlen
- können
- vgl.
- Vertrag
- Dritter
- S.
- .
- trägt
- hinreichend
- Gesichtspunkt
- Rechnung
- Teile
- Prämien
- Zahlung
- Versicherungsleistungen
- andere
- Versicherungsnehmer
- tatsächlich
- Erblasser
- überlebten
- Versicherungsjahren
- Deckung
- Verwaltungskosten
- verbraucht
- werden
- Prämienzahlungen
- insofern
- zwangsläufig
- Wertsteigerung
- Ansprüche
- Versicherungsvertrag
- führen
- Grundlagen
- Zusammensetzung
- Prämie
- vgl.
- Winter
- Möller
- .
- E
- .
- .
- Jahresprämien
- Versicherungsjahr
- gezahlt
- werden
- Versicherungsfall
- eintritt
- sind
- Versicherungsleistung
- nur
- insofern
- notwendig
- Kapitalbildung
- erhöhen
- letzte
- Prämie
- verringern
- .
- Übrigen
- können
- hinweggedacht
- werden
- Erfolg
- Entstehen
- Anspruchs
- Bezugsberechtigten
- entfiele
- .
- liegt
- mithin
- mehrgliedrige
- Vermittlungskette
- :
- Zahlung
- Prämien
- führt
- zunächst
- Wertsteigerung
- Ansprüche
- Erblassers
- wohingegen
- erst
- Aufgabe
- Todesfall
- Anspruchserwerb
- Bezugsberechtigten
- ermöglicht
- .
- Bildlich
- gesprochen
- "
- kauft
- "
- Erblasser
- Prämienzahlungen
- Vermögensgegenstand
- erst
- wiederum
- anschließend
- originären
- Anspruch
- Bezugsberechtigten
- "
- erkauft
- "
- .
- Maßgeblich
- kann
- jedoch
- nur
- Gegenstand
- sein
- Erblasser
- weggibt
- Bereicherungsgegenstand
- "
- erkaufen
- "
- zuvor
- einsetzen
- musste
- dann
- weggegebenen
- Entreicherungsgegenstand
- zunächst
- Vermögen
- bringen
- .
- Berechnung
- Pflichtteilsergänzungsanspruchs
- richtet
- mithin
- allein
- Wert
- Erblasser
- Verwertung
- Entreicherungsgegenstands
- zuletzt
- selbst
- noch
- hätte
- realisieren
- können
- .
- ist
- zunächst
- Rückkaufswert
- Erblasser
- Kündigung
- hätte
- einziehen
- können
- .
- Wäre
- Veräußerung
- Rechte
- höherer
- Preis
- erzielen
- gewesen
- käme
- .
- Zweitmarkt
- Ansprüche
- besteht
- kann
- erzielbare
- Marktwert
- Grunde
- gelegt
- werden
- .
- Ansprüche
- Erblassers
- sind
- ordentlichen
- Pflichtteilsanspruch
- auch
- grundsätzlich
- objektiven
- Verkehrswert
- gemeinen
- Wert
- anzusetzen
- Olshausen
- §
- Rdn
- .
- ;
- aaO
- Rdn
- .
- .
- .
- Forderungsrechten
- ist
- zunächst
- Nennwert
- also
- Betrag
- Einziehung
- Forderung
- erlangt
- werden
- kann
- .
- kann
- anderen
- Gegenständen
- auch
- Betrag
- heranzuziehen
- sein
- entgeltlichen
- Veräußerung
- Preis
- erzielt
- werden
- kann
- vgl.
- .
- .
- Bewertungszeitpunkt
- ist
- letzte
- juristische
- Sekunde
- Lebens
- Erblassers
- .
- gedachte
- Realisierung
- Ansprüche
- geht
- ist
- Liquidationswert
- festzustellen
- etwa
- Zeitwert
- Fortführung
- Lebensversicherungsvertrags
- Erblasser
- unterstellt
- vgl.
- .
- .
- Abstellen
- letzte
- juristische
- Sekunde
- Lebens
- Erblassers
- tritt
- nur
- vordergründig
- Konflikt
- §
- Abs.
- Satz
- Halbs
- .
- "
- anderer
- Gegenstand
- "
- also
- Anspruch
- Versicherungsleistung
- verbrauchbare
- Sache
- ist
- Wert
- anzusetzen
- ist
- Zeitpunkt
- Erbfalls
- also
- juristische
- Sekunde
- später
- hat
- .
- Moment
- sind
- hier
- bewertenden
- Ansprüche
- jedoch
- bereits
- weggefallen
- mithin
- wertlos
- .
- Auch
- Abstellen
- Zeitpunkt
- Schenkung
- führte
- anderen
- Ergebnis
- erst
- Zeitpunkt
- Erbfalls
- Erwerb
- Bezugsberechtigten
- vollendet
- Schenkung
- vollzogen
- ist
- .
- allerdings
- nur
- scheinbare
- Widerspruch
- ergibt
- jedoch
- zwangsläufig
- Konstruktion
- mittelbaren
- Schenkung
- Erblasser
- Anspruch
- Bezugsberechtigten
- Preisgabe
- eigenen
- Ansprüche
- Form
- Umwandlung
- Lebensversicherungsvertrags
- Vertrag
- Gunsten
- Dritter
- "
- erkauft
- "
- .
- Gibt
- Schenkende
- Vermögensgegenstand
- Entreicherungsgegenstand
- neuer
- Anspruch
- begründet
- wird
- Bereicherungsgegenstand
- kann
- denknotwendig
- Zeitpunkt
- Vollendung
- Erwerbs
- aufgegebene
- Gegenstand
- mehr
- existieren
- .
- Fällt
- aber
- anerkannter
- Maßen
- Form
- mittelbaren
- Zuwendung
- §
- Abs.
- muss
- Durchführung
- Niederstwertprinzips
- §
- Abs.
- Satz
- Wert
- Entreicherungsgegenstands
- letzten
- juristischen
- Sekunde
- noch
- Vermögen
- Erblassers
- befindet
- Wert
- Bereicherungsgegenstands
- ersten
- juristischen
- Sekunde
- Vermögen
- Bezugsberechtigten
- befindet
- verglichen
- werden
- .
- wird
- Kausalitätserfordernis
- Rechung
- getragen
- .
- Entscheidend
- bleibt
- Zugewendete
- Aufgewendeten
- beruht
- .
- Bewertung
- Entreicherungsgegenstands
- letzten
- juristischen
- Sekunde
- Erbfall
- wird
- somit
- Ergebnis
- ermittelt
- Wert
- Zeitpunkt
- Erbfalls
- wirtschaftlich
- Bereicherungsgegenstand
- enthalten
- ist
- .
- Ansprüche
- Erblassers
- sind
- Eigenschaft
- aufschiebend
- bedingte
- Ansprüche
- bewerten
- .
- Abs.
- Satz
- aufschiebend
- bedingte
- Rechte
- Bewertung
- Nachlasses
- zunächst
- Betracht
- bleiben
- steht
- .
- werden
- hier
- bewertenden
- Ansprüche
- gerade
- Teil
- Nachlasses
- auch
- §
- fiktiv
- erklärt
- ;
- lediglich
- Wert
- wird
- Berechnung
- Pflichtteilsergänzungsanspruchs
- Nachlasswert
- zugeschlagen
- .
- trifft
- §
- Stichtagsprinzip
- §
- Abs.
- Satz
- abweichende
- Regelung
- maßgeblichen
- Bewertungszeitpunkts
- vgl.
- aaO
- §
- Rdn
- .
- .
- Pflichtteilsergänzungsansprüche
- enthält
- §
- Abs.
- jedoch
- bereits
- eigenständige
- Regelung
- maßgeblichen
- Bewertungszeitpunkts
- Anwendung
- §
- Raum
- mehr
- besteht
- .
- Anspruch
- Rückkaufswert
- ist
- vollen
- letzten
- Rückkaufswert
- bewerten
- .
- aufschiebende
- Bedingung
- Kündigung
- mindert
- Kündigung
- allein
- Belieben
- Erblassers
- steht
- Wert
- .
- Erlebensfall
- bedingten
- Ansprüche
- Versicherungsleistung
- kann
- Erblasser
- selbst
- Einziehung
- realisieren
- .
- kann
- jedoch
- Umständen
- lukrativer
- sein
- kann
- Rechte
- Versicherungsvertrag
- Entgelt
- Dritten
- etwa
- gewerblichen
- Aufkäufer
- Investmentfonds
- übertragen
- aber
- Dritten
- Entgelt
- unwiderrufliches
- Bezugsrecht
- einräumen
- .
- Zweitmarkt
- laufende
- Lebensversicherungsverträge
- existiert
- heute
- durchaus
- vgl.
- ;
- ;
- anders
- noch
- Bewertung
- Kapitallebensversicherung
- Zugewinnausgleich
- S.
- .
- Bedeutsam
- erzielenden
- Preis
- ist
- konkreten
- Vertragsdaten
- etwa
- Laufzeit
- Versicherungsleistung
- Prämienhöhe
- Alter
- Geschlecht
- Versicherten
- insbesondere
- auch
- Rechte
- Erblasser
- Käufer
- übertragen
- kann
- etwa
- Sicherungsabtretungen
- eingeräumten
- unwiderruflichen
- Bezugsrechten
- anderweitig
- gebunden
- sind
- .
- können
- bestimmte
- Arten
- Lebensversicherungen
- etwa
- fondsgebundene
- Lebensversicherungen
- ehemalige
- Direktversicherungen
- schlechter
- gar
- verwertet
- werden
- .
- Erblasser
- Lebzeiten
- Veräußerung
- hätte
- realisieren
- können
- hängt
- stark
- konkreten
- Umständen
- Einzelfalls
- .
- Kann
- Pflichtteilsberechtigte
- Beweislast
- Höhe
- Pflichtteilsergänzungsanspruchs
- trägt
- vgl.
- 25
- Rückkaufswert
- liegenden
- Veräußerungswert
- ausnahmsweise
- lebzeitiges
- konkretes
- ernsthaftes
- Kaufangebot
- nachweisen
- wird
- Beweis
- häufig
- nur
- entsprechendes
- Sachverständigengutachten
- erbringen
- können
- abstrakter
- genereller
- Maßstäbe
- Zugrundelegung
- konkreten
- Vertragsdaten
- betreffenden
- Versicherungsvertrags
- objektiven
- Marktwert
- feststellt
- .
- schwindende
- persönliche
- Lebenserwartung
- Erblassers
- subjektiver
- individueller
- Faktoren
- insbesondere
- fortschreitender
- Kräfteverfall
- Krankheitsverlauf
- darf
- Wertermittlung
- allerdings
- ebenso
- Bewertung
- einfließen
- erst
- nachträglich
- erworbene
- Wissen
- Erblasser
- bestimmten
- Zeitpunkt
- tatsächlich
- verstorben
- ist
- .
- Ansprüche
- Erblassers
- nebeneinander
- realisiert
- werden
- können
- kommt
- Pflichtteilsergänzungsanspruch
- höchsten
- erzielbaren
- Wert
- .
- Regelfall
- wird
- Ergänzungswert
- Rückkaufswert
- abgebildet
- überwiegenden
- Anzahl
- Fällen
- größeren
- Aufwand
- Auskunft
- Versicherers
- bewiesen
- werden
- kann
- .
- Hält
- Pflichtteilsberechtigte
- vorgenannten
- objektiven
- Kriterien
- höheren
- Wert
- entscheidend
- muss
- oben
- dargelegt
- beweisen
- .
- Wertobergrenze
- bleibt
- spiegelbildlicher
- Ausprägung
- Kausalitätserfordernisses
- Wert
- Anspruchs
- Bezugsberechtigten
- Versicherungsleistung
- maßgeblich
- .
- Auch
- insofern
- kommt
- Tragen
- Beschenkte
- Vermögen
- Erblassers
- bereichert
- sein
- muss
- .
- Ist
- Entreicherungsgegenstand
- werthaltiger
- Bereicherungsgegenstand
- korrespondiert
- Bereicherung
- Höhe
- Differenz
- Entreicherung
- Erblassers
- .
- 3
- .
- eigene
- Sachentscheidung
- §
- Abs.
- ist
- Senat
- Feststellung
- relevanten
- Werte
- möglich
- .
- Parteien
- haben
- Gelegenheit
- dargelegten
- Bewertungsgrundlagen
- Stellung
- nehmen
- .
- Felsch
- Dr.
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- Entscheidung
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