|
|
- BESCHLUSS
- 24
- .
- September
- Rechtsstreit
- IV
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzende
- Richterin
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Richterin
- Dr.
- 24
- .
- September
- beschlossen
- :
- Erinnerung
- Klägers
- Kostenansatz
- gemäß
- Kostenrechnung
- Kassenzeichen
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Verfahren
- Erinnerung
- ist
- gebührenfrei
- Kosten
- werden
- erstattet
- .
- Gründe
- :
- Kläger
- hat
- Schreiben
- 14
- .
- April
- genannte
- Kostenrechnung
- Erinnerung
- eingelegt
- .
- Kostenbeamte
- hat
- Eingabe
- abgeholfen
- .
- Erinnerung
- entscheidet
- §
- Abs.
- Bestimmung
- §
- Abs.
- Satz
- Senat
- Entscheidungen
- Einzelrichters
- Bundesg
- erichtshof
- vorgesehen
- sind
- Beschlüsse
- 13
- .
- Januar
- 20
- .
- September
- JurBüro
- ständig
- .
- Erinnerung
- ist
- zulässig
- begründet
- .
- Höhe
- Kostenansatzes
- €
- entspricht
- gesetzlichen
- Bestimmungen
- .
- Senatsbeschluss
- 12
- .
- Februar
- festgesetzte
- Beschwe
- dewert
- Höhe
- €
- wurde
- zutreffend
- Kostenrechnung
- zugrunde
- gelegt
- .
- Nr.
- Kostenverzeichnisses
- §
- Abs.
- sind
- Falle
- Zurückweisung
- Nichtzulassungsbeschwerde
- Gebühren
- anzusetzen
- mithin
- zweimal
- €
- Anlage
- §
- Fassung
- 1
- Juli
- .
- erhobene
- Gebühr
- ist
- Höhe
- nur
- Streitwert
- Verfahrens
- abhängig
- Senat
- Kostenansatz
- bindend
- Beschluss
- festgesetzt
- hat
- .
- konkrete
- Arbeitsaufwand
- Umfang
- Begründung
- Entscheidu
- sind
- unerheblich
- .
- Ausreichender
- Kostenansatz
- abzusehen
- bestand
- Verfahren
- Prozesskostenhilfe
- beantragt
- wurde
- vgl.
- §
- KostVfg
- .
- Dr.
- Dr.
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 26.01.2007
- Entscheidung
- 20.06.2013
|