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- BESCHLUSS
- 27
- .
- Juni
- Rechtsstreit
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 27
- .
- Juni
- Vizepräsidenten
- Richter
- Dr.
- Hucke
- Tombrink
- Dr.
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Klägers
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 16
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 12
- .
- Januar
- wird
- unzulässig
- verworfen
- .
- Kosten
- Beschwerdeverfahrens
- hat
- Kläger
- tragen
- .
- Gebührenstreitwert
- Beschwerdeverfahren
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Nichtzulassungsbeschwerde
- Klägers
- ist
- unzulässig
- gemäß
- §
- Nr.
- erforderliche
- Mindestbeschwer
- erreicht
- ist
- .
- ist
- Beschwerde
- Nichtzulassung
- Revision
- Berufungsgericht
- nur
- zulässig
- Wert
- Revision
- geltend
- machenden
- Beschwerde
- €
- übersteigt
- .
- ist
- Fall
- .
- zuletzt
- Berufungsinstanz
- gestellte
- Nichtzulassungsbeschwerde
- weiterverfolgte
- Antrag
- war
- gerichtet
- Kläger
- Wege
- Schadensersatzes
- so
- stellen
- Wirkung
- 14
- .
- April
- Amt
- Besoldungsgruppe
- übertragen
- erhalten
- hätte
- .
- handelt
- Klage
- wiederkehrende
- Leistungen
- Zahlung
- Ruhegehaltsdifferenz
- Besoldungsgruppen
- A
- A
- gerichtet
- ist
- .
- Beschwer
- Klägers
- Abweisung
- Schadensersatzverpflichtung
- Beklagten
- unterlassenen
- Beförderung
- gerichteten
- Klage
- bemisst
- §
- vgl.
- Senatsbeschlüsse
- 30
- .
- April
- ZR
- VersR
- .
- 27
- .
- Januar
- Beschluss
- 3
- .
- Mai
- IX
- ZR
- .
- .
- ist
- 3½-fache
- Wert
- einjährigen
- Bruttogehaltsdifferenz
- Besoldung
- A
- maßgebend
- .
- monatliche
- Gehaltsunterschied
- beträgt
- Angaben
- Klägers
- €
- .
- 3½-fache
- Jahresbetrag
- beläuft
- €
- Klägers
- unberücksichtigt
- bleibt
- Wirkung
- 1
- .
- Juni
- Amt
- Besoldungsgruppe
- befördert
- wurde
- .
- Ebenfalls
- Klägers
- bleibt
- Berechnung
- Betracht
- Ablauf
- 30
- .
- April
- Ruhegehaltsbezügen
- Grundlage
- Besoldungsgruppe
- Ruhestand
- getreten
- ist
- so
- Zeitpunkt
- Schaden
- nur
- Höhe
- %
- Gehaltsunterschieds
- Besoldungsgruppen
- A
- A
- besteht
- siehe
- insoweit
- auch
- 27
- .
- Januar
- aaO
- .
- €
- ist
- Abschlag
- %
- vorzunehmen
- Kläger
- Antrag
- vollstreckbaren
- Leistungstitel
- erlangen
- kann
- so
- Sache
- Feststellungsklage
- erhoben
- hat
- .
- Fällen
- sind
- Wert
- verfolgten
- Anspruchs
- %
- Abzug
- bringen
- .
- gilt
- auch
- dann
- hier
- rechnen
- ist
- Schuldner
- Feststellungsausspruch
- beugt
- ;
- auch
- dann
- muss
- weniger
- weit
- tragende
- Hauptsache
- vollstreckungsfähige
- Wirkung
- Feststellungsurteils
- Berücksichtigung
- finden
- Senatsbeschlüsse
- 30
- .
- April
- 27
- .
- Januar
- Beschluss
- 3
- .
- Mai
- jeweils
- aaO
- .
- ergibt
- Beschwer
- Klägers
- €
- .
- Bemessung
- Beschwer
- kann
- §
- Abs.
- Satz
- §
- zurückgegriffen
- werden
- .
- Vorschriften
- Gerichtskostengesetzes
- sind
- lediglich
- Gebührenstreitwert
- maßgebend
- Senatsbeschluss
- 30
- .
- April
- aaO
- .
- .
- Bestimmung
- Gebührenstreitwerts
- Beschwerdeverfahren
- allerdings
- hat
- Senat
- Abs.
- Satz
- herangezogen
- insoweit
- wiederum
- Klägers
- Beförderung
- 1
- .
- Juni
- Pensionierung
- 30
- .
- April
- berücksichtigt
- .
- Zeitraum
- Mai
- Beförderung
- 1
- .
- Juni
- Monate
- ist
- €
- Monat
- anzusetzen
- restlichen
- Monate
- sind
- jeweils
- €
- berechnen
- .
- Berücksichtigung
- %
- -igen
- Feststellungsabschlags
- ergibt
- €
- €
- ]
- .
- Tombrink
- Hucke
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- Entscheidung
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