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- BESCHLUSS
- ZR
- 26
- November
- Rechtsstreit
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 26
- November
- Richter
- Tombrink
- Dr.
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Klägerin
- Nichtzulassung
- Revision
- Beschluss
- 5
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 16
- .
- Dezember
- wird
- zurückgewiesen
- Rechtssache
- grundsätzliche
- Bedeutung
- hat
- noch
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- Entscheidung
- Revisionsgerichts
- erfordert
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Klägerin
- trägt
- Kosten
- Beschwerdeverfahrens
- Abs.
- .
- Streitwert
- :
- €
- Gründe
- :
- Berufungsgericht
- hat
- Berufung
- Klägerin
- Hinblick
- Befreiung
- Beklagten
- deutschen
- Gerichtsbarkeit
- Recht
- zurückgewiesen
- .
- vorliegende
- Rechtsstreit
- unterliegt
- §
- Abs.
- Verbindung
- allgemeinen
- Regeln
- Völkerrechts
- deutschen
- Gerichtsbarkeit
- Klägerin
- Konsulin
- erster
- Klasse
- Beklagte
- hoheitlich
- tätig
- war
- vgl.
- ;
- ;
- ;
- .
- Fällen
- Tätigkeit
- Arbeitnehmers
- Entsendestaat
- wird
- Arbeitnehmer
- Entsendestaat
- geführten
- Rechtsstreit
- völkerrechtlichen
- Norm
- "
- impediatur
- legatio
- "
- abstrakte
- Gefahr
- Funktionsfähigkeit
- diplomatischen
- Vertretung
- begründet
- vgl.
- .
- konkrete
- tatsächliche
- Gefährdung
- Funktionsfähigkeit
- diplomatischen
- Vertretung
- Rechtsstreit
- ist
- insofern
- erforderlich
- vgl.
- BVerfGE
- ;
- .
- Beschwerde
- Zusammenhang
- Entscheidung
- Landesarbeitsgerichts
- 27
- November
- beruft
- ist
- Bundesarbeitsgericht
- Rechtsprechung
- gefolgt
- .
- beurteilt
- Zuständigkeit
- deutschen
- Gerichtsbarkeit
- unabhängig
- konkreten
- Streitgegenstand
- auch
- Vergütungsklagen
- allein
- Tätigkeit
- klagenden
- Mitarbeiters
- hoheitlicher
- Natur
- ist
- ;
- ;
- so
- auch
- .
- .
- Berufungsgericht
- hat
- zutreffend
- Immunitätsverzicht
- Beklagten
- Abschluss
- Abkommens
- 24
- November
- Soziale
- Sicherheit
- .
- S.
- verneint
- .
- Annahme
- Immunitätsverzichts
- sind
- strenge
- Anforderungen
- stellen
- .
- Verzicht
- bedarf
- regelmäßig
- ausdrücklichen
- Erklärung
- .
- konkludenter
- Immunitätsverzicht
- kommt
- nur
- Verhaltensweisen
- Betracht
- Unterwerfungswille
- eindeutig
- ergibt
- Senat
- Beschluss
- 30
- .
- Januar
- ZB
- ;
- Urteil
- 9
- Juli
- .
- .
- deutsch-kroatische
- Sozialversicherungsabkommen
- enthält
- ausdrücklichen
- gerichtliche
- Erkenntnisverfahren
- bezogenen
- Immunitätsverzicht
- .
- Anhaltspunkte
- konkludenten
- Verzicht
- sind
- ebenfalls
- erkennbar
- .
- deutsche
- Gerichtsbarkeit
- ergibt
- vorliegend
- auch
- Art
- .
- Abs.
- EuGVVO
- Immunitätsrecht
- ist
- internationalen
- Zuständigkeitsrecht
- vorgelagert
- .
- Ist
- §
- Abs.
- Verbindung
- allgemeinen
- Regeln
- Völkerrechts
- bereits
- Gerichtsbarkeit
- Staates
- gegeben
- findet
- internationale
- Zuständigkeitsrecht
- Verordnung
- Nr.
- Anwendung
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- abgesehen
- .
- Tombrink
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
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