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- BESCHLUSS
- ZB
- 21
- .
- Januar
- Rechtsstreit
- ECLI
- :
- :
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 21
- .
- Januar
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Hucke
- Seiters
- Tombrink
- Dr.
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Klägerin
- Beschluss
- 5
- .
- Zivilkammer
- 2
- November
- Kosten
- unzulässig
- verworfen
- .
- Streitwert
- :
- €
- Gründe
- :
- Rechtsbeschwerde
- ist
- unzulässig
- .
- ist
- zwar
- Gesetzes
- statthaft
- Klägerin
- Verwerfung
- Berufung
- Urteil
- Amtsgerichts
- wendet
- §
- Abs.
- Satz
- .
- V.m
- .
- Abs.
- Satz
- Nr.
- .
- Jedoch
- ist
- Rechtsbeschwerde
- Übrigen
- zulässig
- §
- Abs.
- Satz
- Bundesgerichtshof
- zugelassenen
- Rechtsanwalt
- eingelegt
- worden
- überdies
- erst
- Ablauf
- Monat
- Zustellung
- angefochtenen
- Beschlusses
- Bundesgerichtshof
- eingegangen
- ist
- §
- Abs.
- Satz
- .
- ist
- Prozessbevollmächtigte
- Klägerin
- bereits
- E-Mail
- 15
- .
- Dezember
- hingewiesen
- worden
- Inhalt
- auch
- bewilligten
- wahrgenommenen
- Akteneinsicht
- hätte
- Kenntnis
- nehmen
- können
- .
- Hucke
- Tombrink
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- 23.06.2015
- Entscheidung
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