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- BESCHLUSS
- 10
- .
- Mai
- Rechtsstreit
- ECLI
- :
- :
- II
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 10
- .
- Mai
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richterin
- Richter
- Sunder
- beschlossen
- :
- Beschwerde
- Klägers
- Nichtzulassung
- Revision
- Urteil
- 7
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 25
- .
- Februar
- wird
- Kosten
- verworfen
- .
- Gegenstandswert
- Beschwerdeverfahren
- wird
- bis
- zu
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Nichtzulassungsbeschwerde
- Klägers
- ist
- unzulässig
- gemäß
- §
- Nr.
- erforderliche
- Mindestbeschwer
- erreicht
- wird
- .
- Gegenstandswert
- Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- auch
- Wert
- Beschwer
- gemäß
- §
- Nr.
- sind
- bis
- zu
- €
- festzusetzen
- übersteigen
- €
- .
- Klageantrag
- ist
- §
- Wert
- €
- bewerten
- .
- hat
- Senat
- Feststellung
- Beendigung
- Beteiligung
- Widerruf
- Nominalwert
- Beteiligung
- Höhe
- insgesamt
- €
- zugrunde
- gelegt
- .
- trag
- bereits
- Ratenzahlung
- geleisteten
- €
- Klageantrag
- berücksichtigt
- werden
- andernfalls
- doppelt
- bewertet
- würden
- ergibt
- noch
- offener
- Nominalbetrag
- Höhe
- €
- .
- reduziert
- Feststellungsabschlag
- %
- ergibt
- €
- .
- Wert
- ist
- Anträge
- 7.256,74
- €
- erhöhen
- .
- Addition
- Anträge
- §
- kommt
- Betracht
- wirtschaftlich
- identische
- Ziel
- gerichtet
- sind
- Anlage
- getätigte
- Zahlung
- Höhe
- €
- zurückzuerhalten
- .
- gestellten
- Anträgen
- Angaben
- kann
- Kläger
- maximal
- Betrag
- 7.256,74
- €
- Beklagten
- zusammen
- verlangen
- .
- Nichtzulassungsbeschwerde
- wäre
- Übrigen
- auch
- unbegründet
- Gesetz
- §
- Abs.
- vorgesehenen
- Gründe
- vorliegt
- Senat
- Revision
- zulassen
- darf
- .
- Rechtsstreit
- Parteien
- hat
- grundsätzliche
- Bedeutung
- noch
- erfordert
- Entscheidung
- Revisionsgerichts
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- lichen
- Rechtsprechung
- .
- näheren
- Begründung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- 2
- .
- abgesehen
- .
- Sunder
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 28.10.2013
- OLG
- Entscheidung
- 25.02.2015
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