|
|
- NAMEN
- Verkündet
- :
- 29
- .
- Januar
- Urkundsbeamter
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- ja
- :
- ja
- §
- Abs.
- ;
- Abs.
- 705
- ;
- §
- Außen-)Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- besitzt
- Rechtsfähigkeit
- Teilnahme
- Rechtsverkehr
- eigene
- Rechte
- Pflichten
- begründet
- .
- Rahmen
- ist
- zugleich
- Zivilprozeß
- passiv
- parteifähig
- .
- Gesellschafter
- Verbindlichkeiten
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- persönlich
- haftet
- entspricht
- Verhältnis
- Verbindlichkeit
- Gesellschaft
- Haftung
- Gesellschafters
- OHG
- Akzessorietät
- Fortführung
- 315
- .
- Urteil
- 29
- .
- Januar
- OLG
- II
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofes
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 8
- .
- Januar
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Röhricht
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Richterin
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Klägerin
- wird
- Urteil
- 12
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 15
- .
- März
- Zurückweisung
- weitergehenden
- Rechtsmittels
- Kostenpunkt
- Abweisung
- Beklagte
- gerichteten
- Klage
- aufgehoben
- .
- Berufung
- Beklagten
- Vorbehaltsurteil
- Kammer
- Handelssachen
- Landgerichts
- 26
- November
- wird
- Maßgabe
- zurückgewiesen
- Beklagte
- Beklagten
- Gesamtschuldnerin
- verurteilt
- wird
- .
- außergerichtlichen
- Kosten
- Beklagten
- trägt
- Klägerin
- .
- Beklagten
- tragen
- außergerichtlichen
- Kosten
- selbst
- .
- ersten
- Rechtszuges
- tragen
- Beklagten
- gesamtschuldnerisch
- Beklagte
- Gesamtschuldnerin
- Klägerin
- Gerichtskosten
- außergerichtlichen
- Kosten
- Klägerin
- .
- außergerichtlichen
- Kosten
- Klägerin
- mittelinstanzen
- Gerichtskosten
- Berufungsinstanz
- tragen
- Klägerin
- Beklagte
- je
- Hälfte
- .
- Gerichtskosten
- Revisionsinstanz
- tragen
- Klägerin
- Beklagte
- .
- Tatbestand
- :
- Klägerin
- klagt
- Wechselprozeß
- Zahlung
- Wechselsumme
- DM
- Nebenforderungen
- Beklagte
- bauwirtschaftliche
- Arbeitsgemeinschaft
- Rechtsform
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- Wechselakzeptantin
- früheren
- Beklagten
- Gesellschafterinnen
- .
- Haftung
- Beklagten
- Wechselforderung
- leitet
- Rechtsscheinsgesichtspunkten
- her
- .
- Landgericht
- hat
- Beklagten
- antragsgemäß
- gesamtschuldnerisch
- Zahlung
- verurteilt
- .
- Oberlandesgericht
- hat
- Klage
- Beklagten
- Berufung
- hin
- abgewiesen
- .
- Hiergegen
- richtet
- Revision
- Klägerin
- Wiederherstellung
- landgerichtlichen
- Urteils
- begehrt
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Beklagte
- Verhandlungstermin
- rechtzeitiger
- Bekanntgabe
- vertreten
- war
- ist
- betreffende
- Revision
- Klägerin
- Versäumnisurteil
- entscheiden
- .
- Urteil
- beruht
- jedoch
- inhaltlich
- Säumnis
- Sachprüfung
- vgl.
- .
- Revision
- hat
- Erfolg
- Abweisung
- Beklagte
- gerichteten
- Klage
- wendet
- .
- übrigen
- ist
- unbegründet
- .
- Auffassung
- Berufungsgerichts
- ist
- Klage
- Beklagte
- unzulässig
- parteifähige
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- handele
- .
- hält
- revisionsrechtlicher
- Prüfung
- stand
- .
- Senat
- hält
- Aufgabe
- bisherigen
- Rechtsprechung
- geboten
- Außen-)Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- Umfang
- Zivilprozeß
- parteifähig
- anzusehen
- §
- Teilnehmer
- Rechtsverkehr
- Träger
- Rechten
- Pflichten
- sein
- kann
- .
- neuerer
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- kann
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- Gesamthandsgemeinschaft
- Gesellschafter
- Rechtsverkehr
- grundsätzlich
- heißt
- soweit
- spezielle
- Gesichtspunkte
- entgegenstehen
- Rechtsposition
- einnehmen
- 88
- ;
- ;
- Ansatz
- auch
- bereits
- f.
- .
- Rahmen
- eigene
- Rechte
- Pflichten
- begründet
- ist
- juristische
- Person
- sein
- rechtsfähig
- vgl.
- §
- Abs.
- .
- 1
- .
- Rechtsnatur
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- finden
- Gesetz
- umfassenden
- abschließenden
- Regeln
- .
- ersten
- Entwurf
- war
- Gesellschaft
- römischrechtlichem
- Vorbild
- ausschließlich
- schuldrechtliches
- Rechtsverhältnis
- Gesellschaftern
- eigenes
- Gesellschafter
- verschiedenen
- Gesellschaftsvermögen
- gestaltet
- vgl.
- Mot
- .
- .
- zweite
- Kommission
- konstituierte
- hingegen
- Gesellschaftsvermögen
- Gesamthandsvermögen
- vgl.
- heutigen
- §
- §
- jedoch
- Gesamthandsprinzip
- folgenden
- Konsequenzen
- regeln
- .
- ist
- vielmehr
- wesentlichen
- Regelung
- Gesellschaftsverhältnisses
- Schuldverhältnis
- geblieben
- unvollständiger
- Weise
- Gesamthandsprinzip
- "
- gestülpt
- wurde
- Flume
- Allgemeiner
- Teil
- Bürgerlichen
- Rechts
- S.
- f.
- ;
- vgl.
- auch
- Ulmer
- FS
- S.
- .
- Inhalt
- Gesamthandsprinzips
- heißt
- Protokollen
- lediglich
- Meinungen
- "
- Rechtsgemeinschaft
- gesammten
- Hand
- theoretisch
- konstruiren
- sei
- charakteristische
- Merkmal
- anzusehen
- habe
- gingen
- "
- .
- .
- "
- Kom
- .
- glaubte
- wissenschaftlichen
- Streitfrage
- Wesen
- gesammten
- Hand
- Stellung
- nehmen
- sollen
- vielmehr
- nur
- entscheiden
- müssen
- Bestimmungen
- sachlich
- Vorzug
- verdienen
- .
- .
- 2
- .
- Unvollständigkeit
- gesetzlichen
- Regelung
- erkennbare
- Bestreben
- historischen
- Gesetzgebers
- konkrete
- Festlegung
- meiden
- lassen
- Raum
- praktischen
- Bedürfnissen
- Verwirklichung
- Gesamthandsprinzips
- orientierte
- Beurteilung
- Rechtsnatur
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- .
- verdient
- Auffassung
- außen
- bestehenden
- beschränkten
- Rechtssubjektivität
- bürgerlichrechtlichen
- Gesellschaft
- Vorzug
- .
- Auffassung
- geht
- deutschrechtliche
- Gesamthandslehre
- 19
- .
- Jahrhunderts
- zurück
- vgl.
- Deutsches
- Privatrecht
- S.
- .
- .
- wurde
- maßgeblich
- Flume
- aaO
- S.
- .
- ;
- .
- moderne
- Diskussion
- eingeführt
- hat
- neueren
- Schrifttum
- weitgehend
- durchgesetzt
- vgl.
- MünchKommBGB/Ulmer
- 3
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- .
- .
- .
- ;
- .
- AcP
- [
- .
- ;
- ebenso
- Gesellschaftsrecht
- .
- Aufl
- .
- S.
- .
- ;
- Sonderbeilage
- S.
- .
- ;
- Lutter
- .
- ;
- Hüffer
- Gesellschaftsrecht
- .
- Aufl
- .
- S.
- .
- ;
- BGB-Gesellschaft
- System
- Personengesellschaften
- :
- Reform
- Handelsstandes
- Personengesellschaften
- Schriftenreihe
- Bayer-Stiftung
- deutsches
- internationales
- Wirtschaftsrecht
- S.
- .
- ;
- Reiff
- 518
- ;
- Mülbert
- .
- ;
- Wertenbruch
- Haftung
- Gesellschaften
- Gesellschaftsanteilen
- Zwangsvollstreckung
- S.
- .
- .
- Verständnis
- Rechtsnatur
- gesellschaftsrechtlichen
- Gesamthandsgemeinschaft
- bietet
- praktikables
- weitgehend
- widerspruchsfreies
- Modell
- Gesetz
- §
- gewollte
- rechtliche
- Absonderung
- Gesellschaftsvermögens
- Privatvermögen
- Gesellschafter
- .
- sogenannte
- traditionelle
- Auffassung
- ausschließlich
- einzelnen
- Gesellschafter
- Zuordnungssubjekte
- Gesellschaft
- betreffenden
- Rechte
- Pflichten
- ansieht
- vgl.
- Zöllner
- S.
- .
- ;
- .
- Kraft
- S.
- .
- ;
- Hueck
- S.
- .
- weist
- konzeptionelle
- Schwächen
- .
- Betrachtet
- Gesellschaftsverbindlichkeiten
- lediglich
- gemeinschaftliche
- Verbindlichkeiten
- Gesellschafter
- gemäß
- §
- widerspricht
- Gesamthandsprinzip
- .
- einzelne
- Gesellschafter
- kann
- geschuldete
- Gegenstand
- Gesellschaftsvermögen
- befindet
- Leistung
- §
- Gesamtschuldner
- allein
- erbringen
- .
- führt
- auch
- Vertreter
- traditionellen
- Auffassung
- Gesellschaftsschuld
- Gesellschafterschuld
- differenzieren
- müssen
- .
- "
- Gesellschaft
- "
- abgeschlossenen
- Verbindlichkeit
- handele
- "
- einheitliche
- Verpflichtung
- doppelter
- Wirkung
- "
- Bezug
- einerseits
- Gesamthandsvermögen
- andererseits
- persönliche
- Vermögen
- Gesellschafter
- vgl.
- Hueck
- S.
- ;
- Zöllner
- Gernhuber
- S.
- .
- verwischt
- aber
- Grenzen
- Schuld
- Haftung
- Schuld
- kann
- immer
- nur
- Subjekte
- aber
- Vermögensmassen
- treffen
- Schuldmodell
- BGB-Gesellschaft
- S.
- f.
- ;
- Dauner-Lieb
- S.
- .
- .
- Praxis
- bedeutsamer
- Vorzug
- außen
- bestehenden
- Rechtssubjektivität
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- oben
- beschriebenen
- Sinne
- besteht
- Wechsel
- Mitgliederbestand
- Einfluß
- Fortbestand
- Gesellschaft
- bestehenden
- Rechtsverhältnisse
- hat
- vgl.
- Senat
- f.
- .
- strikter
- Anwendung
- traditionellen
- Auffassung
- müßten
- Dauerschuldverhältnisse
- "
- Gesellschaft
- "
- Wechsel
- Mitgliederbestand
- Vertragsparteien
- neu
- geschlossen
- bestätigt
- werden
- .
- Gesellschaft
- Außenverhältnis
- nur
- Schuldverhältnis
- darstellt
- können
- verschiedenen
- Mitgliedern
- bestehende
- Schuldverhältnisse
- identisch
- sein
- .
- Erfordernis
- -9-
- Neuabschlüssen
- Dauerschuldverhältnissen
- Gesellschafterwechsel
- ist
- aber
- innere
- Rechtfertigung
- würde
- Handlungsfähigkeit
- Gesellschaft
- Rechtsverkehr
- erheblich
- beeinträchtigen
- .
- traditionelle
- Auffassung
- vermag
- übrigen
- befriedigende
- Erklärung
- liefern
- auch
- neu
- Gesellschaft
- eintretender
- Gesellschafter
- Gesellschaftsvermögen
- Altschulden
- haften
- sollte
- .
- angebotene
- Begründung
- neue
- Gesellschafter
- Art
- Gesamtrechtsnachfolge
- "
- bestehenden
- Vertragspositionen
- hineinwachse
- "
- Zöllner
- Kraft
- S.
- läßt
- Auffassung
- Gesellschaft
- reines
- Schuldverhältnis
- Gesellschafter
- Grunde
- vereinbaren
- auch
- Ulmer
- AcP
- [
- .
- hier
- vertretene
- Auffassung
- ist
- eher
- Lage
- identitätswahrende
- Umwandlungen
- Gesellschaften
- bürgerlichen
- Rechts
- andere
- Rechtsformen
- anderen
- Rechtsformen
- erklären
- .
- Betreibt
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- Gewerbe
- dann
- wird
- Gesetzes
- Publizitätsakt
- strukturgleichen
- OHG
- Unternehmen
- Art
- Umfang
- kaufmännischer
- Weise
- eingerichteten
- Geschäftsbetrieb
- erfordert
- §
- Abs.
- Verbindung
- §
- .
- OHG
- jedenfalls
- Rechtssubjektivität
- oben
- beschriebenen
- Sinne
- zukommt
- vgl.
- §
- Abs.
- würden
- konsequenter
- Anwendung
- traditionellen
- Auffassung
- Eigentumsverhältnisse
- Gesellschaftsvermögen
- gehörenden
- Gegenständen
- Umwandlung
- OHG
- ändern
- .
- würde
- Praxis
- insbesondere
- schwierige
- Probleme
- bereiten
- vgl.
- Reiff
- f.
- Übergang
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- OHG
- wertungsabhängigen
- Kriteriums
- Erfordernisses
- kaufmännischen
- Geschäftsbetriebs
- genauer
- Zeitpunkt
- Umwandlung
- kaum
- ausgemacht
- werden
- kann
- .
- Auch
- Umstand
- neuen
- Umwandlungsrecht
- .
- .
- Kapitalgesellschaften
- Wege
- identitätswahrenden
- Formwechsels
- Personengesellschaften
- auch
- Gesellschaften
- bürgerlichen
- Rechts
- vgl.
- §
- Abs.
- Nr.
- UmwG
- umgewandelt
- werden
- können
- läßt
- Grundlage
- hier
- vertretenen
- Auffassung
- weiteres
- Sicht
- traditionellen
- Auffassung
- aber
- überhaupt
- nur
- Mühe
- erklären
- vgl.
- f.
- ;
- AcP
- [
- .
- ;
- .
- ;
- Hueck
- S.
- .
- ;
- Zöllner
- .
- .
- Schließlich
- unterstützt
- Tatsache
- Gesetzgeber
- mittlerweile
- Insolvenzfähigkeit
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- anerkannt
- hat
- §
- Abs.
- Nr.
- InsO
- auch
- schon
- §
- Abs.
- GesO
- Gesellschaft
- mithin
- Träger
- Insolvenzmasse
- ansieht
- ebenfalls
- Annahme
- Rechtssubjektivität
- .
- 3
- .
- Auffassung
- läßt
- Gesetzeswortlaut
- insbesondere
- §
- argumentieren
- .
- Zwar
- zeigt
- Umstand
- dort
- nur
- Vertretungsmacht
- Gesellschafter
- aber
- "
- Gesellschaft
- "
- Rede
- ist
- Formulierung
- Norm
- Verselbständigung
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- verpflichtungsfähigen
- Organisation
- gedacht
- worden
- ist
- Senat
- 315
- .
- Bedenkt
- aber
- Vorschrift
- Kern
- unverändert
- §
- Abs.
- ersten
- Entwurfs
- abgedruckt
- übernommen
- wurde
- erste
- Entwurf
- Gesamthandsprinzip
- noch
- kannte
- gibt
- Wortlaut
- Deutung
- Rechtsnatur
- bürgerlichrechtlichen
- Gesellschaft
- .
- Senat
- braucht
- insoweit
- Frage
- nachzugehen
- bereits
- historische
- Gesetzgeber
- Ansehung
- deutschrechtlichen
- Gesamthandslehre
- 19
- .
- Jahrhunderts
- Rechtsfähigkeit
- Gesellschaft
- ungeschriebenes
- geltendes
- Recht
- angesehen
- hat
- Wertenbruch
- aaO
- S.
- .
- .
- Entscheidend
- ist
- jedenfalls
- Annahme
- hat
- ausschließen
- wollen
- .
- 4
- .
- Anerkennung
- Rechtsfähigkeit
- Gesellschaft
- liegt
- Widerspruch
- §
- §
- Rechtsfähigkeit
- offensichtlich
- Fähigkeit
- Gesellschaft
- gemeint
- ist
- Träger
- Rechten
- Pflichten
- eigener
- Rechtspersönlichkeit
- "
- "
- Gruppe
- gesamthänderisch
- verbundenen
- Mitglieder
- sein
- .
- Abs.
- zeigt
- geht
- aber
- Gesetz
- auch
- Personengesellschaften
- gibt
- Rechtsfähigkeit
- besitzen
- .
- So
- ist
- praktisch
- unbestritten
- OHG
- KG
- Träger
- Rechten
- Pflichten
- sein
- können
- rechtsfähig
- sind
- Gesamthandsgemeinschaften
- Status
- juristischen
- Person
- besitzen
- .
- Entsprechendes
- gilt
- ständiger
- Rechtsprechung
- ;
- Vorgesellschaften
- Kapitalgesellschaften
- .
- II
- .
- Erkennt
- Fähigkeit
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- Träger
- Rechten
- Pflichten
- sein
- kann
- Parteifähigkeit
- Zivilprozeß
- gemäß
- §
- Rechtsfähigkeit
- korrespondiert
- abgesprochen
- werden
- .
- 1
- .
- Parteifähigkeit
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- ist
- notwendige
- prozeßrechtliche
- Konsequenz
- Anerkennung
- Rechtssubjektivität
- Gesellschaft
- Verhältnis
- Dritten
- bejahend
- auch
- aaO
- S.
- f.
- ;
- Hüffer
- Stimpel
- S.
- .
- ;
- 11
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- ;
- Wertenbruch
- aaO
- S.
- .
- ;
- ZPO/Lindacher
- §
- Rdn
- .
- .
- ;
- 2
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- 22
- ;
- Mitunternehmer-Gesellschaft
- auch
- §
- S.
- .
- .
- Zivilprozeß
- ist
- aktivlegitimiert
- heißt
- "
- richtige
- "
- Partei
- Inhaber
- geltend
- gemachten
- Rechts
- ist
- ;
- ist
- passivlegitimiert
- also
- "
- richtiger
- "
- Beklagter
- Verpflichteter
- geltend
- gemachten
- Recht
- ist
- .
- entspricht
- Fällen
- Prozeßstandschaft
- abgesehen
- grundsätzlich
- auch
- Prozeßführungsbefugnis
- .
- einzelnen
- Gesellschafter
- Gesellschaft
- materiell
- Rechtsinhaberin
- Verpflichtete
- ist
- ist
- richtige
- "
- Partei
- Rechtsstreits
- Gesellschaftsforderung
- -verpflichtung
- insoweit
- parteifähig
- prozeßführungsbefugt
- .
- 2
- .
- Anerkennung
- Parteifähigkeit
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- ist
- bisher
- praktizierten
- Modell
- aktive
- passive
- Prozeßführungsbefugnis
- Gesellschaftsvermögen
- betreffender
- Forderungen
- Verbindlichkeiten
- notwendige
- Streitgenossenschaft
- Sinne
- §
- Abs.
- bildenden
- Gesellschaftern
- liegt
- vgl.
- Senat
- ;
- Urt
- .
- 12
- .
- März
- ZR
- ;
- MünchKommBGB/Ulmer
- aaO
- Rdn
- .
- f.
- ;
- 21
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- ;
- Heller
- Zivilprozeß
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- S.
- .
- .
- mehrfacher
- Hinsicht
- vorzuziehen
- .
- notwendige
- Streitgenossenschaft
- Gesellschafter
- kann
- adäquater
- Ersatz
- Anerkennung
- Parteifähigkeit
- Gesellschaft
- angesehen
- werden
- Instrument
- notwendigen
- Streitgenossenschaft
- angemessenen
- prozessualen
- Konsequenzen
- gesellschaftsrechtlichen
- Gesamthandsregeln
- zieht
- .
- Zwar
- stimmen
- notwendige
- Streitgenossenschaft
- Gesamthandsprinzip
- insoweit
- Klage
- nur
- Gesamthänder
- erhoben
- werden
- kann
- Urteil
- einheitlich
- ergehen
- muß
- .
- übrigen
- gewährleistet
- aber
- notwendige
- Streitgenossenschaft
- Besonderheiten
- gesellschaftsrechtlichen
- Gesamthand
- entsprechende
- Prozeßführung
- notwendigen
- Streitgenossenschaft
- betreibt
- Streitgenosse
- eigenen
- Prozeß
- §
- .
- Verbindung
- anderen
- Streitgenossen
- besteht
- lediglich
- erforderlichen
- Einheitlichkeit
- Urteils
- Zurechnung
- Verhandelns
- anderen
- Streitgenossen
- Falle
- Säumnis
- Teils
- Streitgenossen
- §
- Abs.
- .
- gibt
- notwendigen
- Streitgenossenschaft
- aber
- Verpflichtung
- gemeinschaftlichen
- Vornahme
- Prozeßhandlungen
- .
- Vielmehr
- kann
- Streitgenosse
- unabhängig
- anderen
- Prozeßhandlungen
- Wirkung
- Prozeßrechtsverhältnis
- vornehmen
- kann
- Streitgenosse
- auch
- eigenen
- Prozeßbevollmächtigten
- bestellen
- .
- widersprechenden
- Vortrag
- verschiedener
- Streitgenossen
- kann
- Gericht
- §
- frei
- würdigen
- MünchKommZPO/Schilken
- §
- Rdn
- .
- ;
- aaO
- S.
- .
- Streitgenossen
- kann
- gesondert
- Rechtsmittel
- Folge
- einlegen
- Urteil
- auch
- anderen
- Streitgenossen
- rechtskräftig
- wird
- .
- bestehen
- somit
- wesentliche
- Unterschiede
- materiellrechtlichen
- Verfügungsbefugnis
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- .
- beispielsweise
- nur
- Gesellschafter
- geschäftsführungsbefugt
- ist
- können
- anderen
- Gesellschafter
- materiellrechtlich
- Gesellschaft
- wirksamen
- Erklärungen
- abgeben
- ;
- nur
- gemeinschaftlich
- geschäftsführungsbefugte
- Gesellschafter
- widersprechende
- materiellrechtliche
- Erklärungen
- abgeben
- kann
- wirksam
- sein
- .
- Modell
- notwendigen
- Streitgenossenschaft
- ist
- also
- Lage
- materiellrechtlichen
- Verhältnissen
- adäquate
- Prozeßführung
- gewährleisten
- Prozeßführung
- notwendigen
- Streitgenossenschaft
- anderen
- Regeln
- unterliegt
- Vertretung
- Gesellschaft
- gelten
- .
- Ergebnis
- ließe
- allenfalls
- umgehen
- materiellrechtliche
- Vertretungsbefugnis
- Prozeßführungsbefugnis
- Gesamthänder
- Streitgenossen
- überträgt
- Gesellschafter
- prozessual
- "
- Gruppe
- "
- vertreten
- Geschäftsführer
- behandelt
- nur
- Geschäftsführer
- vorgenommene
- Prozeßhandlungen
- wirksam
- anerkennt
- .
- Lösung
- wäre
- jedoch
- Grundprinzipien
- notwendigen
- Streitgenossenschaft
- vereinbar
- .
- Bevollmächtigung
- Geschäftsführers
- kann
- Streitgenossen
- verklagten
- Gesellschafter
- Prozeßführungsbefugnis
- Prozeß
- nehmen
- selbst
- Partei
- ist
- .
- Ergebnis
- liefe
- derartiger
- Korrekturversuch
- verschleierte
- Anerkennung
- Parteifähigkeit
- Gesellschaft
- .
- Geht
- hingegen
- offen
- Parteifähigkeit
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- läßt
- gewünschte
- Übereinstimmung
- Prozeßführungsund
- gesellschaftsrechtlicher
- Vertretungsbefugnis
- zwanglos
- Verletzung
- prozessualer
- Grundsätze
- erreichen
- .
- sind
- dann
- vornherein
- nur
- Prozeßhandlungen
- wirksam
- Übereinstimmung
- gesellschaftsrechtlichen
- Vertretungsregeln
- erfolgen
- .
- Modell
- notwendigen
- Streitgenossenschaft
- Gesellschafter
- spricht
- Geltung
- auch
- Passivprozeß
- immer
- gegenwärtigen
- Mitglieder
- Gesellschaft
- verklagt
- werden
- klagen
- müssen
- Titel
- Gesamthand
- erhalten
- .
- kann
- Gesellschaftsgläubigern
- größeren
- Gesellschaften
- häufigem
- Mitgliederwechsel
- erfahrungsgemäß
- erhebliche
- Probleme
- bereiten
- .
- Beispiele
- sei
- Urteilen
- Bundesgerichtshofs
- 12
- .
- März
- Senat
- 15
- .
- Oktober
- zugrundeliegenden
- Sachverhalte
- verwiesen
- .
- Senat
- ist
- erstgenannten
- Fall
- klagenden
- Gesellschaftsgläubiger
- eigener
- Kenntnis
- Namen
- inzwischen
- Gesellschafter
- verfügte
- entgegengekommen
- korrekte
- Einbeziehung
- Gesellschafter
- Klage
- lediglich
- Akt
- Rubrumsberichtigung
- aufgefaßt
- hat
- Senat
- .
- Lösung
- verläßt
- Grunde
- bereits
- Auffassung
- Gesellschaftern
- notwendigen
- Streitgenossen
- unterbliebene
- Benennung
- materiellrechtlichen
- Gründen
- notwendigen
- Streitgenossen
- hätte
- Unzulässigkeit
- Klage
- führen
- müssen
- vgl.
- .
- 25
- .
- Oktober
- 315
- ;
- §
- Rdn
- .
- f.
- 25
- ;
- §
- Rdn
- .
- .
- Ergebnis
- ist
- Fall
- bereits
- so
- behandelt
- worden
- sei
- Gesellschaft
- selbst
- beklagte
- Partei
- mithin
- parteifähig
- .
- ähnlichen
- Schwierigkeiten
- stehen
- Beteiligten
- Grundlage
- Streitgenossenschaftslösung
- auch
- seltenen
- Fällen
- Mitgliedschaft
- Gesellschafters
- unklar
- streitig
- ist
- .
- Fällen
- muß
- sei
- Aktivverfahren
- Passivverfahren
- Entscheidung
- Sache
- zunächst
- Kern
- Rechtsstreits
- Weise
- zusammenhängende
- Frage
- geklärt
- werden
- inwiefern
- fragliche
- Person
- wirksam
- Mitglied
- geworden
- ist
- inwiefern
- wirksam
- ausgeschieden
- ist
- .
- Auch
- hier
- hat
- Rechtsprechung
- behelfen
- versucht
- irrtümlich
- unterbliebener
- Aufführung
- Gesellschafters
- lediglich
- Rubrum
- unrichtig
- sei
- .
- 10
- .
- Oktober
- ZR
- ;
- vgl.
- auch
- OLG
- .
- Hilfskonstruktionen
- bisherigen
- Rechtsprechung
- Interesse
- Sachgerechtigkeit
- ermöglichen
- sollten
- formalen
- Festhaltens
- Streitgenossenschaftsmodell
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- parteifähig
- behandeln
- können
- letztlich
- überzeugen
- .
- Insbesondere
- versagen
- Stadium
- Zwangsvollstreckung
- Gerichtsvollzieher
- hat
- Möglichkeit
- prüfen
- Titel
- aufgeführten
- Gesellschaftern
- Gesellschafter
- handelt
- .
- Anerkennung
- Parteifähigkeit
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- ist
- auch
- Vollstreckungsverfahren
- einfachere
- konsequentere
- Lösung
- .
- erheblichen
- Problemen
- praktisch
- befriedigend
- gelöst
- werden
- können
- kommt
- Streitgenossenschaftslösung
- auch
- Falle
- Neueintritts
- Mitgliederwechsels
- Vollstreckungsverfahrens
- Gesamthandsschuldprozeß
- .
- Vertreter
- Streitgenossenschaftslösung
- gehen
- Erkenntnisverfahrens
- eingetretenen
- Parteiwechsel
- analog
- §
- gesetzlichen
- Parteiwechsel
- MünchKommBGB/Ulmer
- aaO
- §
- Rdn
- .
- .
- ;
- aaO
- S.
- :
- Antrag
- sei
- Prozeß
- Fall
- analog
- §
- Aufnahme
- Verfahrens
- neuen
- Gesellschafter
- unterbrechen
- ;
- Rubrum
- sei
- Gericht
- berichtigen
- ;
- bleibe
- Rechtshängigkeit
- erfolgter
- Neueintritt
- Mitgliederwechsel
- Abschluß
- Erkenntnisverfahrens
- unbekannt
- könne
- Titel
- nachträglich
- analog
- neueingetretenen
- Gesellschafter
- umgeschrieben
- werden
- ;
- gleiches
- gelte
- Abschluß
- Erkenntnisverfahrens
- Beginn
- Zwangsvollstreckung
- neu
- eingetretenen
- Gesellschafter
- .
- Lösungsvorschlag
- ist
- praktischer
- Hinsicht
- unzulänglich
- .
- So
- ist
- Titelumschreibung
- §
- jedenfalls
- dann
- mehr
- möglich
- unerkannte
- Neueintritt
- Mitgliederwechsel
- Rechtshängigkeit
- Klage
- erfolgt
- ist
- .
- Vorschrift
- ist
- nur
- Rechtshängigkeit
- eingetretene
- Rechtsänderungen
- anwendbar
- .
- Möglichkeit
- Titelumschreibung
- versagt
- Gläubiger
- Neueintritt
- gemäß
- §
- erforderlichen
- Art
- Weise
- Offenkundigkeit
- Gericht
- öffentliche
- öffentlich
- beglaubigte
- Urkunden
- nachweisen
- kann
- .
- müßte
- dann
- erst
- Klage
- Klauselerteilung
- §
- erheben
- .
- übrigen
- ist
- bedenken
- Bekanntwerden
- Titel
- abweichenden
- Bestandes
- Gesellschafter
- zunächst
- Fall
- erst
- einmal
- Zwangsvollstreckungsverfahren
- eingestellt
- werden
- müßte
- .
- Etwa
- bereits
- eingeleitete
- Forderungspfändungen
- andere
- Zwangsmaßnahmen
- gingen
- Leere
- Gesellschaft
- könnte
- inzwischen
- anderweitig
- Zwangsvollstreckung
- ausersehenen
- Gegenstände
- verfügen
- .
- übrigen
- könnte
- Gesellschaft
- Gefahr
- ist
- insbesondere
- Publikumsgesellschaften
- gegeben
- Vollstreckung
- sukzessive
- Bekanntgabe
- immer
- weiterer
- Veränderungen
- Gesellschafterbestand
- nahezu
- gänzlich
- unmöglich
- machen
- vgl.
- S.
- .
- Streitgenossenschaftslösung
- kann
- Auseinanderfallens
- materieller
- Berechtigung
- Gesellschaft
- zukommt
- Prozeßführungsbefugnis
- Gesellschaftern
- liegen
- soll
- unweigerlich
- auftretenden
- Probleme
- befriedigend
- lösen
- verlagert
- lediglich
- Vollstreckungsverfahren
- .
- Anerkennung
- Parteifähigkeit
- Gesellschaft
- hindert
- Veränderung
- sei
- Prozeß
- erfolgt
- Rechtsdurchsetzung
- hingegen
- Weise
- .
- 3
- .
- Regelung
- §
- Zwangsvollstreckung
- Vermögen
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- Gesellschafter
- ergangenes
- Urteil
- erforderlich
- ist
- steht
- Anerkennung
- Parteifähigkeit
- .
- Gesamtheit
- gesamthänderisch
- verbundenen
- Gesellschafter
- Partei
- ergangenes
- Urteil
- ist
- Urteil
- "
- Gesellschafter
- "
- Sinne
- §
- .
- Vorschrift
- verlangt
- Wortlaut
- noch
- Zweck
- Urteil
- einzelnen
- Gesellschafter
- .
- Entstehungsgeschichte
- §
- folgt
- Zweck
- Regelung
- Verhinderung
- Vollstreckung
- Privatgläubigern
- einzelner
- Gesellschafter
- Gesellschaftsvermögen
- aber
- Ausschluß
- Parteifähigkeit
- Gesellschaft
- ist
- ausführlich
- Wertenbruch
- aaO
- S.
- .
- ;
- vgl.
- auch
- S.
- .
- §
- ersten
- Entwurfs
- E
- abgedruckt
- Gesellschaft
- römischrechtliche
- Bruchteilsgemeinschaft
- gestaltete
- war
- Verfügung
- Gesellschafters
- Anteil
- dinglich
- nur
- schuldrechtlich
- ausgeschlossen
- .
- Privatgläubiger
- einzelner
- Gesellschafter
- hätten
- Rahmen
- Zwangsvollstreckung
- also
- direkt
- Zugriff
- Anteile
- Gesellschaftsvermögen
- gehabt
- .
- Vollstreckung
- Privatgläubigern
- einzelner
- Gesellschafter
- Gesellschaftsvermögen
- verhindern
- beschloß
- zweite
- Kommission
- zunächst
- "
- eventueller
- Abstimmung
- Fall
- Beibehaltung
- §
- Entwurfs
- "
- .
- folgenden
- §
- :
- "
- Zwangsvollstreckung
- gemeinschaftlichen
- Gegenstände
- findet
- nur
- sämmtliche
- Gesellschafter
- vollstreckbaren
- Schuldtitels
- .
- nur
- Gesellschafter
- vollstreckbaren
- Schuldtitels
- findet
- Zwangsvollstreckung
- nur
- dasjenige
- Gesellschafter
- Gewinnantheil
- Auseinandersetzung
- zukommt
- .
- .
- .
- weiteren
- Verlauf
- Beratungen
- entschied
- zweite
- Kommission
- Stelle
- §
- E
- Prinzip
- gesamten
- Hand
- setzen
- .
- .
- .
- §
- zweiten
- Entwurfs
- abgedruckt
- Beratung
- Bürgerlichen
- S.
- Ausdruck
- fand
- .
- E
- entspricht
- heutigen
- §
- enthielt
- zunächst
- zusätzlich
- folgenden
- Absatz
- :
- "
- Zwangsvollstreckung
- Gesellschaftsvermögen
- findet
- nur
- sämmtliche
- Gesellschafter
- vollstreckbaren
- Schuldtitels
- .
- "
- Später
- wurde
- Abs.
- zweiten
- Entwurf
- gestrichen
- .
- "
- Ersatz
- "
- sollte
- "
- Art
- .
- Einführungsgesetzes
- §
- folgender
- Civilprozeßordnung
- eingestellt
- werden
- "
- aaO
- S.
- Fn
- .
- :
- "
- Zwangsvollstreckung
- Gesellschaftsvermögen
- Bürgerlichen
- eingegangenen
- Gesellschaft
- ist
- Gesellschafter
- vollstreckbares
- Urtheil
- erforderlich
- .
- "
- wurde
- schließlich
- Bestimmung
- §
- .
- Entwicklung
- zeigt
- Regelung
- Ausprägung
- Prinzips
- gesamthänderischen
- Bindung
- Gesellschaftsvermögens
- darstellt
- Übernahme
- historische
- Gesetzgeber
- erreichen
- wollte
- einzelne
- Gesellschafter
- Anteil
- Gesellschaftsvermögen
- verfügen
- §
- Abs.
- Aufrechnung
- nur
- anderen
- Gesellschafter
- zustehenden
- Forderung
- Verpflichtung
- Gesellschaft
- befreien
- §
- Abs.
- Gläubiger
- nur
- Gesellschafters
- Gesamthandsvermögen
- vollstrecken
- können
- soll
- §
- .
- Zielsetzung
- ist
- Reichstag
- Gesetzentwurf
- Reichsjustizamt
- vorgelegten
- Denkschrift
- Denkschrift
- Entwurf
- Bürgerlichen
- S.
- f.
- ausdrücklich
- Sinne
- formuliert
- worden
- .
- Regelung
- §
- stellt
- mithin
- Ausdruck
- gesamthänderischen
- Vermögensbindung
- vollstreckungsrechtliche
- Pendant
- §
- Abs.
- wird
- treffend
- auch
- "
- Abs.
- Wertenbruch
- aaO
- S.
- bezeichnet
- .
- Ziel
- Verhinderung
- Vollstreckung
- Gesellschaftsvermögen
- Gläubiger
- nur
- einzelner
- Gesellschafter
- wird
- Anerkennung
- Parteifähigkeit
- Gesellschaft
- mindestens
- ebenso
- gut
- erreicht
- Zulassung
- Klagen
- nur
- einzelnen
- Gesellschafter
- .
- kann
- festgestellt
- werden
- Regelung
- §
- Ziel
- hat
- Parteifähigkeit
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- Zivilprozeß
- auszuschließen
- .
- Parteifähigkeit
- Gesellschaft
- ist
- Gesetzgeber
- ebensowenig
- abschließend
- geregelt
- worden
- "
- Wesen
- Gesamthand
- "
- allgemein
- .
- Dementsprechend
- hat
- Gottlieb
- Generalreferent
- zweiten
- Kommission
- bereits
- Jahre
- erschienenen
- ersten
- Auflage
- Kommentars
- Ablehnung
- Parteifähigkeit
- ausgeführt
- berührten
- Parteifähigkeit
- Gesellschaft
- seien
- lediglich
- Rücksicht
- Gesamthandsprinzip
- Gesetz
- aufgenommen
- worden
- §
- Anm
- .
- S.
- .
- durchgreifendes
- Argument
- Anerkennung
- Parteifähigkeit
- kann
- auch
- amtlichen
- Begründung
- CPO-Novelle
- §
- später
- §
- Jahre
- gesammten
- Materialien
- Reichs-Justizgesetzen
- 8
- .
- Band
- S.
- entnommen
- werden
- .
- heißt
- Gesellschaft
- könne
- "
- "
- verklagt
- werden
- muß
- Sinne
- Ablehnung
- Parteifähigkeit
- gemeint
- sein
- .
- 19
- .
- beginnenden
- 20
- .
- Jahrhundert
- galt
- Begriff
- "
- Gesellschaft
- "
- Wertenbruch
- aaO
- .
- ;
- .
- ;
- nachgewiesen
- hat
- Umschreibung
- juristische
- Person
- .
- So
- hieß
- Art
- .
- Aktiengesellschaft
- könne
- "
- "
- klagen
- verklagt
- werden
- vgl.
- auch
- heutigen
- §
- Abs.
- AktG
- .
- OHG
- hingegen
- wurde
- Zusatz
- Gesellschaft
- habe
- "
- "
- Rechte
- Pflichten
- besonderes
- Vermögen
- noch
- Art
- .
- preußischen
- Entwurfs
- Jahre
- enthalten
- war
- späteren
- Art
- .
- heute
- §
- übernommen
- Definition
- juristischen
- Person
- sehen
- sei
- vgl.
- Lutz
- Protokolle
- Kommission
- Berathung
- allgemeinen
- deutschen
- Handelsgesetzbuches
- S.
- .
- Formulierung
- "
- "
- bezug
- Aktiengesellschaft
- Gestaltung
- juristische
- Person
- Ausdruck
- bringen
- soll
- geht
- auch
- Ausführungen
- Band
- 13
- .
- Aufl
- .
- §
- Anm
- .
- Flechtheim
- 3
- .
- Aufl
- .
- §
- Anm
- .
- .
- Bestimmung
- §
- wird
- Anerkennung
- Parteifähigkeit
- Gesellschaft
- überflüssig
- .
- Versteht
- Bestimmung
- so
- Gläubiger
- nur
- Titel
- Gesellschaft
- Partei
- Gesellschaftsvermögen
- vollstrecken
- kann
- auch
- Titel
- einzelnen
- Gesellschafter
- persönlichen
- Mithaftung
- vgl.
- auch
- MünchKommBGB/Ulmer
- aaO
- §
- Rdn
- .
- behält
- durchaus
- eigenständigen
- Regelungsgehalt
- .
- Rechtslage
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- ist
- insoweit
- anders
- OHG
- gemäß
- Abs.
- Vollstreckung
- Gesellschaftsvermögen
- ausschließlich
- Gesellschaft
- lautenden
- Titel
- möglich
- ist
- .
- 4
- .
- Auch
- Umstand
- fehlenden
- Registerpublizität
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- hindert
- Anerkennung
- Parteifähigkeit
- .
- Senat
- verkennt
- zwar
- fehlenden
- Publizität
- Fällen
- schwierig
- werden
- könnte
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- Prozeß
- so
- klar
- bezeichnen
- eindeutige
- Identifizierung
- auch
- Vollstreckungsverfahren
- möglich
- ist
- .
- Auch
- ist
- außen
- immer
- leicht
- ermitteln
- Zusammenschluß
- tatsächlich
- Außen-)Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- organisiert
- ist
- vgl.
- S.
- .
- Schwierigkeiten
- wiegen
- aber
- so
- schwer
- Anerkennung
- Parteifähigkeit
- scheitern
- müßte
- .
- Aktivprozeß
- Gesellschaft
- ist
- Gesellschaft
- auftretenden
- Personen
- zumutbar
- Gesellschaft
- beispielsweise
- möglichst
- exakte
- Bezeichnung
- Gesellschafter
- gesetzlichen
- Vertreter
- Bezeichnung
- Gesellschaft
- Verkehr
- auftritt
- identifizierbar
- beschreiben
- .
- Sollte
- Verlauf
- Prozesses
- stellen
- tatsächlich
- Außengesellschaft
- existiert
- müßte
- zumindest
- Prozeßkosten
- aufkommen
- Namen
- vermeintlichen
- Gesellschaft
- Prozeß
- Vertreter
- ausgelöst
- hat
- .
- Falle
- Auftretens
- existierende
- Partei
- trägt
- Namen
- auftretende
- Existenz
- Partei
- behauptende
- Vertreter
- Veranlasser
- unzulässigen
- Prozeßkosten
- Sen
- .
- .
- 25
- .
- Januar
- ZR
- m.w
- .
- .
- ist
- also
- immer
- zumindest
- natürliche
- Person
- Kostenschuldner
- vorhanden
- .
- Passivprozeß
- ist
- persönlichen
- Gesellschafterhaftung
- Kläger
- OHG
- vgl.
- Behr
- praktisch
- immer
- ratsam
- Gesellschaft
- auch
- Gesellschafter
- persönlich
- verklagen
- .
- kommt
- insbesondere
- dann
- Betracht
- sicher
- ist
- wirkliche
- Außengesellschaft
- Gesamthandsvermögen
- existiert
- .
- Prozesses
- Gesellschafter
- Gesamthandsgemeinschaft
- verpflichtet
- sind
- nur
- einzeln
- Gesamtschuldner
- gemeinschaftlichen
- Verpflichtung
- schulden
- §
- wird
- nur
- Klage
- Gesellschaft
- aber
- Gesellschafter
- persönlich
- abgewiesen
- .
- Stellt
- erst
- Zwangsvollstreckung
- überhaupt
- Gesellschaftsvermögen
- vorhanden
- ist
- bleiben
- Gläubiger
- Titel
- einzelnen
- Gesellschafter
- .
- besteht
- also
- Annahme
- Parteifähigkeit
- Gesellschaft
- Unterschied
- Situation
- Grundlage
- Streitgenossenschaftslösung
- darstellt
- auch
- hier
- wird
- Klage
- Gesamthand
- Gesamthandsschuldklage
- Gesellschafter
- unterschieden
- MünchKommBGB/Ulmer
- aaO
- §
- Rdn
- .
- .
- ;
- aaO
- S.
- .
- .
- übrigen
- bleibt
- Gesellschaftsgläubiger
- auch
- Anerkennung
- teifähigkeit
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- unbenommen
- ausschließlich
- Gesellschafter
- persönlich
- Anspruch
- nehmen
- .
- Gesellschaftsgläubiger
- wird
- Rechtsverfolgung
- Anerkennung
- Parteifähigkeit
- Weise
- erschwert
- .
- Beklagte
- gerichtete
- Klage
- ist
- auch
- begründet
- .
- Insbesondere
- ist
- Beklagte
- wechselfähig
- .
- Gründe
- Bundesgerichtshof
- Begründung
- Scheckfähigkeit
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- herangezogen
- worden
- sind
- sprechen
- gleichem
- Maße
- auch
- Wechselfähigkeit
- vgl.
- auch
- Flume
- Teil
- aaO
- S.
- f.
- ;
- Baumbach/Hefermehl
- Wechselgesetz
- Scheckgesetz
- 21
- .
- Aufl
- .
- Einl
- .
- .
- .
- erweist
- landgerichtliche
- Urteil
- Verurteilung
- Beklagten
- betrifft
- Grunde
- zutreffend
- .
- war
- jedoch
- kenntlich
- machen
- Ansprüchen
- Beklagte
- einerseits
- Beklagten
- andererseits
- echtes
- Gesamtschuldverhältnis
- besteht
- jedoch
- Beklagte
- ihrerseits
- untereinander
- gesamtschuldnerisch
- haftenden
- Gesellschafterinnen
- Gesamtschuldnerin
- verpflichtet
- ist
- .
- Senat
- hat
- Entscheidung
- 27
- .
- September
- 315
- .
- Frage
- rechtlichen
- Einordnung
- Gesellschafterhaftung
- noch
- offengelassen
- .
- ist
- nunmehr
- Konsequenz
- Anerkennung
- beschränkten
- Rechtsfähigkeit
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- Sinne
- akzessorischen
- Haftung
- Gesellschafter
- Gesellschaftsverbindlichkeiten
- entscheiden
- .
- weit
- Gesellschafter
- Verbindlichkeiten
- Gesellschaft
- auch
- persönlich
- haftet
- 315
- ist
- jeweilige
- Bestand
- Gesellschaftsschuld
- also
- auch
- persönliche
- Haftung
- maßgebend
- .
- Insoweit
- entspricht
- Verhältnis
- Gesellschafterhaftung
- Rechtslage
- Fällen
- akzessorischen
- Gesellschafterhaftung
- gemäß
- §
- OHG
- .
- ist
- unmittelbare
- Anwendung
- §
- .
- möglich
- echtes
- Gesamtschuldverhältnis
- besteht
- ;
- ist
- aber
- prüfen
- Berücksichtigung
- jeweils
- verschiedenartigen
- Interessen
- Beteiligten
- Rechtsgedanke
- §
- §
- .
- Einzelfall
- Anwendung
- kommt
- 329
- ;
- 233
- ;
- .
- ;
- .
- Gesellschaft
- originär
- Verpflichtete
- ist
- entsprechende
- Anwendung
- Gesamtschuldregeln
- Verhältnis
- Gesellschafterhaftung
- grundsätzlich
- angebracht
- .
- Stehen
- Gesellschaftern
- beispielsweise
- individuelle
- Einreden
- Sinne
- §
- persönliche
- Inanspruchnahme
- wäre
- gerechtfertigt
- auch
- Gesellschaft
- berufen
- könnte
- .
- Abweisung
- Beklagten
- gerichteten
- Klage
- Haftung
- hält
- Berufungsurteil
- Angriffen
- Revision
- stand
- .
- Rechtsscheinhaftung
- Beklagten
- Wechselverbindlichkeit
- Beklagten
- käme
- Betracht
- Klägerin
- zurechenbarer
- Weise
- Eindruck
- erweckt
- hätte
- sei
- selbst
- Mitglied
- folglich
- persönlich
- haftender
- Gesellschafter
- vgl.
- 13
- .
- Berufungsgericht
- ist
- aber
- Recht
- ausgegangen
- Klägerin
- dargelegten
- Umstände
- Schluß
- zulassen
- Architekt
- tätige
- Beklagte
- sei
- Gesellschafter
- aufgetreten
- .
- Insbesondere
- reicht
- Schlußfolgerung
- Beklagte
- Klägerin
- Nachunternehmerin
- beauftragt
- war
- verwendeten
- Briefkopf
- aufgeführt
- ist
- .
- Briefkopf
- ist
- Form
- gestaltet
- dort
- hervorgehobenen
- Überschrift
- "
- Arbeitsgemeinschaft
- "
- Beklagten
- beides
- Gesellschaften
- beschränkter
- Haftung
- "
- Technische
- Geschäftsführung
- "
- Beklagte
- "
- Kaufm
- .
- Geschäftsführung
- "
- Beklagte
- Beklagte
- "
- Bauleitung
- "
- bezeichnet
- werden
- .
- Läßt
- Architekt
- Weise
- Briefkopf
- bauwirtschaftlichen
- Arbeitsgemeinschaft
- aufführen
- muß
- rechnen
- Nachunternehmern
- Briefkopf
- verwendet
- wird
- Eindruck
- entsteht
- sei
- selbst
- Gesellschafter
- Arbeitsgemeinschaft
- .
- "
- technischer
- Geschäftsführung
- "
- "
- kaufmännischer
- Geschäftsführung
- "
- "
- Bauleitung
- "
- handelt
- gemäß
- §
- Mustervertrages
- Hauptverbandes
- schen
- Bauindustrie
- Arbeitsgemeinschaften
- ARGE-Vertrag
- abgedruckt
- ARGE-Kommentar
- 3
- .
- Aufl
- .
- Jahren
- verwendet
- wird
- Baugewerbe
- weit
- verbreitet
- ist
- vgl.
- Langen
- Jahrbuch
- Baurecht
- S.
- auch
- vorliegenden
- Fall
- Anwendung
- kam
- außen
- Erscheinung
- tretenden
- "
- "
- Teilen
- körperschaftlich
- strukturierten
- Arbeitsgemeinschaften
- .
- ist
- anzunehmen
- baugewerbliche
- Rechtsverkehr
- Auflistung
- Bezeichnungen
- allgemeinen
- Benennung
- Gesellschaftsorgane
- aber
- Benennung
- Gesellschafter
- denkt
- .
- Zwar
- trifft
- personengesellschaftsrechtlichen
- Grundsatz
- Selbstorganschaft
- technische
- kaufmännische
- Geschäftsführer
- nur
- Personen
- Frage
- kommen
- auch
- Gesellschafter
- sind
- .
- würde
- aber
- weit
- gehen
- würde
- Rechtsverkehr
- Verständnis
- dahingehend
- unterstellen
- Nennung
- Geschäftsführung
- Bauleitung
- Briefkopf
- schließen
- ließe
- auch
- Bauleiter
- müsse
- Gesellschafter
- sein
- .
- Üblicherweise
- wird
- nämlich
- Bauleitung
- Personen
- übertragen
- zwar
- Mitarbeiter
- selbst
- Gesellschafter
- sind
- aaO
- Rdn
- .
- .
- .
- Richtung
- weist
- vorliegenden
- Fall
- Umstand
- Vertragsformular
- Hingabe
- zugrunde
- liegenden
- Nachunternehmervertrages
- Klägerin
- Beklagter
- ausdrücklich
- Auftraggeber
- Bauherr
- .
- S.
- Vertrages
- "
- Beklagten
- Rubrik
- "
- Planung
- Bauleitung
- "
- aufgeführt
- ist
- differenziert
- wird
- .
- Umstand
- Beklagte
- Vortrag
- Klägerin
- Vertragsverhandlungen
- geführt
- auch
- streitgegenständliche
- Wechselakzept
- Namen
- Beklagten
- unterschrieben
- hat
- reicht
- Begründung
- Rechtsscheinhaftung
- ebenfalls
- .
- Beklagte
- war
- Geschäftsführer
- ihrerseits
- technische
- Geschäftsführerin
- eingesetzten
- Beklagten
- Funktion
- allgemein
- Abschluß
- Nachunternehmerverträgen
- befugt
- ARGE-Vertrag
- .
- Selbst
- Klägerin
- Kenntnis
- Funktion
- Beklagten
- gehabt
- hätte
- hätte
- Handeln
- zwangsläufig
- schließen
- lassen
- müssen
- eigener
- Person
- Gesellschafter
- ist
- .
- wäre
- vielmehr
- auch
- denkbar
- sogar
- naheliegender
- gewesen
- Abschluß
- Abwicklung
- Nachunternehmervertrages
- Geschäftsführung
- Bauleiter
- Unterbevollmächtigten
- weiterdelegiert
- worden
- ist
- durchaus
- zulässig
- gewesen
- wäre
- vgl.
- aaO
- Rdn
- .
- ebenfalls
- persönlichen
- Haftung
- Beklagten
- geführt
- hätte
- .
- Revision
- Begründung
- Rechtsscheinhaftung
- schließlich
- noch
- herangezogene
- Vortrag
- Klägerin
- Beklagte
- Bankgeschäfte
- erledigt
- habe
- vermag
- Rechtsscheinhaftung
- Klägerin
- schon
- begründen
- ersichtlich
- ist
- inwiefern
- Handeln
- Beklagten
- Dritten
- Verhältnis
- Klägerin
- gesetzten
- Rechtsschein
- gehandelt
- haben
- könnte
- .
- Röhricht
- Henze
- Münke
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