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- NAMEN
- ZR
- Verkündet
- :
- 8
- .
- Februar
- Justizhauptsekretärin
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- ja
- :
- ja
- §
- ;
- §
- Ist
- Haftung
- Gesellschafter
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- vertragliche
- Verbindlichkeit
- Gesellschaft
- Vertrag
- Gesellschaft
- Vertragspartner
- Beteiligungsquote
- entsprechenden
- Anteil
- Gesellschaftsschuld
- beschränkt
- worden
- sog.
- quotale
- Haftung
- so
- ist
- Auslegung
- Gesellschaftsschuld
- begründenden
- Vereinbarung
- ermitteln
- Umfang
- Gesellschaftsvermögen
- Erlöse
- Verwertung
- nur
- Schuld
- Gesellschaft
- anteilig
- Haftungsbetrag
- einzelnen
- Gesellschafters
- mindern
- .
- Urteil
- 8
- .
- Februar
- ZR
- KG
- LG
- II
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 8
- .
- Februar
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Recht
- erkannt
- :
- Revisionen
- Beklagten
- 2
- 3
- 5
- 7
- Urteil
- 24
- .
- Zivilsenats
- Kammergerichts
- 12
- November
- werden
- zurückgewiesen
- .
- Gerichtskosten
- außergerichtlichen
- Kosten
- Klägerin
- Revisionsverfahren
- tragen
- Beklagten
- Gesamtschuldner
- %
- Beklagte
- %
- Beklagten
- Gesamtschuldner
- %
- Beklagte
- %
- Beklagten
- Gesamtschuldner
- %
- .
- Übrigen
- tragen
- Beklagten
- Kosten
- selbst
- .
- Tatbestand
- :
- Beklagten
- sind
- Gesellschafter
- Grundstücksgesellschaft
- .
- Folgenden
- :
- geschlossenen
- fonds
- Rechtsform
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- .
- Gegenstand
- Gesellschaft
- ist
- Bebauung
- gesellschaftseigenen
- Grundstücks
- straße
- Wohneinheiten
- umfassenden
- Mehrfamilien-
- haus
- anschließende
- Verwaltung
- .
- Gesellschafter
- sind
- entsprechend
- geleisteten
- Einlagen
- folgt
- beteiligt
- :
- Beklagten
- %
- Beklagte
- %
- Revisionsverfahren
- beteiligte
- Beklagte
- %
- Beklagten
- %
- Beklagte
- %
- Beklagten
- %
- .
- Nr.
- Fondsprospekt
- Anlage
- beigefügten
- Gesellschaftsvertrags
- lautet
- :
- Gesellschafter
- sind
- Gesellschaftsvermögen
- Verhältnis
- Kapitaleinlagen
- beteiligt
- .
- haften
- Verbindlichkeiten
- Gesellschaft
- Gesellschaftsvermögen
- unbeschränkt
- Übrigen
- jedoch
- Gesamtschuldner
- nur
- quotal
- Verhältnis
- Kapitaleinlagen
- Abs.
- genannten
- Gesellschaftskapital
- zwingende
- gesetzliche
- Vorschriften
- gesamtschuldnerische
- Haftung
- vorsehen
- Behörden
- Versorgungsunternehmen
- verlangt
- wird
- .
- §
- Abs.
- Gesellschaftsvertrags
- steht
- Führung
- Geschäfte
- Gesellschaftern
- gemeinschaftlich
- .
- §
- Abs.
- bestellten
- Gesellschafter
- Führung
- Geschäfte
- gemeinsame
- Bevollmächtigte
- Geschäftsbesorgerin
- Firma
- Partner
- lungsgesellschaft
- Vermögensanlagen
- Pflichten
- Geschäftsbesorgerin
- richteten
- Geschäftsbesorgungsvertrag
- Entwurf
- Fondsprospekt
- weitere
- Anlage
- beigefügt
- war
- .
- Geschäftsbesorgungsvertrag
- beauftragte
- Geschäftsbesorgerin
- Erlaubnis
- Rechtsberatungsgesetz
- besaß
- umfassend
- Führung
- Geschäfte
- Gesellschaft
- Durchführung
- geplanten
- Baumaßnahme
- Geschäftsbesorgerin
- Weisungen
- Gesellschafter
- Vorgaben
- Gesellschaftsvertrags
- gebunden
- war
- .
- Nr.
- Geschäftsbesorgungsvertrags
- lautet
- :
- vorstehende
- Vertretungsbefugnis
- ist
- dahingehend
- beschränkt
- Gesellschafter
- nur
- Beteiligungsverhältnissen
- Gesellschaft
- entsprechenden
- Quote
- verpflichtet
- werden
- dürfen
- .
- ist
- Verträge
- ausdrücklich
- aufzunehmen
- .
- Einschränkung
- gilt
- gesamtschuldnerische
- Haftung
- gesetzlich
- vorgeschrieben
- Behörden
- Versorgungsunternehmen
- verlangt
- wird
- .
- erteilten
- Gesellschafter
- Vorgabe
- §
- Nr.
- Gesellschaftsvertrags
- Geschäftsbesorgerin
- jeweils
- notariell
- beurkundete
- umfassende
- Einzelvollmachten
- u.a.
- berechtigten
- Gesellschafter
- sofortigen
- Zwangsvollstreckung
- gesamtes
- Vermögen
- unterwerfen
- .
- vertreten
- Geschäftsbesorgerin
- schloss
- April
- Rechtsvorgängerin
- Klägerin
- B.
- bank
- AG
- grundschuldbesicherte
- Darlehensverträge
- DM
- DM
- .
- Darlehensverträgen
- haften
- Darlehensnehmer
- gemeint
- :
- Gesellschafter
- §
- jedoch
- beschränkt
- genannten
- Aufstellung
- aufgeführten
- Teilbeträge
- unten
- genannten
- Darlehensbetrag
- Zinsen
- Kosten
- .
- Aufstellungen
- werden
- Gesellschafter
- betragsmäßig
- Anteile
- Darlehen
- Annuitäten
- Gesamtbetrag
- usw.
- aufgeführt
- .
- Nr.
- Darlehensverträge
- enthält
- Überschrift
- Sicherheiten
- Regelungen
- Grundschulden
- persönliche
- Haftung
- Weitere
- Bestimmungen
- Sicherheiten
- ;
- 15.2.2
- bestimmt
- Bank
- persönliche
- Haftung
- unabhängig
- Eintragung
- Bestand
- Grundschuld
- vorherige
- Zwangsvollstreckung
- Beleihungsobjekt
- geltend
- machen
- kann
- .
- Nr.
- 23.1
- Darlehensverträge
- findet
- §
- Anwendung
- .
- Klägerin
- kündigte
- Darlehen
- Schreiben
- 10
- .
- Mai
- stellte
- 30
- .
- Juni
- Rückzahlung
- fällig
- .
- Hauptforderungen
- Darlehen
- waren
- Zeitpunkt
- insgesamt
- €
- offen
- .
- 1
- .
- September
- belief
- Gesamtsaldo
- aufgelaufener
- Zinsen
- €
- .
- Klägerin
- erlöste
- Grundschuld
- Wege
- Zwangsverwaltung
- zunächst
- €
- sodann
- freihändige
- Veräußerung
- Grundstücks
- Anordnung
- Zwangsversteigerungsverfahrens
- 541.415,57
- .
- Berücksichtigung
- Beträge
- beliefen
- Darlehensverbindlichkeiten
- 19
- .
- Oktober
- 833.788,54
- €
- .
- Auszahlung
- Kaufpreises
- Klägerin
- erklärte
- spätere
- Prozessbevollmächtigte
- Beklagten
- vertretenen
- Gesellschafter
- Hinweis
- §
- anstehende
- Zahlung
- ausschließlich
- persönliche
- Schuld
- Gesellschafter
- tilgen
- solle
- nämlich
- Darlehensteil
- erfolge
- Absicherungen
- private
- Gesellschafterhaftung
- erfasst
- sei
- Verrechnung
- quotale
- Haftung
- abgesicherte
- Schuld
- ausdrücklich
- widersprochen
- werde
- .
- Hauptanträgen
- nimmt
- Klägerin
- Beklagten
- jeweils
- Zahlung
- Teils
- 1
- .
- September
- bestehenden
- Darlehensrestschuld
- Anspruch
- Beteiligungsquote
- Gesellschaftsvermögen
- entspricht
- ;
- Hilfsanträgen
- berechnet
- anteiligen
- Haftungsbeträge
- Zugrundelegung
- Restschuld
- Abzug
- Erlöse
- Zwangsverwaltung
- Verwertung
- Fondsgrundstücks
- .
- Landgericht
- hat
- lediglich
- Hilfsanträgen
- entsprochen
- .
- Berufung
- Parteien
- hat
- Berufungsgericht
- Beklagten
- geringen
- Teil
- Zinsforderung
- Hauptanträgen
- verurteilt
- .
- richten
- Berufungsgericht
- zugelassenen
- Revisionen
- Beklagten
- 9
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revisionen
- Beklagten
- haben
- Erfolg
- .
- Berufungsgericht
- hat
- ausgeführt
- :
- Haftung
- beklagten
- Gesellschafter
- folge
- §
- analog
- Verbindung
- §
- Abs.
- Satz
- Art
- .
- §
- Satz
- .
- Darlehensverträge
- verstießen
- Art
- .
- §
- Abschluss
- wirksam
- Geschäftsbesorgerin
- vertreten
- worden
- sei
- .
- Geschäftsbesorgungsvertrag
- Geschäftsbesorgerin
- erteilte
- Vollmacht
- seien
- Verstoßes
- Rechtsberatungsgesetz
- nichtig
- .
- Ebenso
- verletze
- Vollmacht
- Grundsatz
- Selbstorganschaft
- .
- Zwar
- sei
- Gesetzes
- bestehende
- gesamtschuldnerische
- Haftung
- Beklagten
- Quote
- Gesellschaftsvermögen
- beschränkt
- worden
- .
- Quote
- berechne
- aber
- ursprünglichen
- Darlehensbetrag
- Zinsen
- Kosten
- Klägerin
- auch
- Hauptantrag
- unterschreite
- .
- freiwillige
- Tilgungsleistungen
- Gesellschaft
- noch
- Wege
- Zwangsvollstreckung
- erzielte
- Erlöse
- verringerten
- Haftungsumfang
- .
- ergebe
- Auslegung
- Darlehensverträge
- Berücksichtigung
- Gesellschaftsvertrag
- geregelten
- Haftung
- .
- Gesellschafter
- gem.
- §
- erklärte
- Tilgungsbestimmung
- sei
- unwirksam
- .
- II
- .
- hält
- Angriffen
- Revisionen
- stand
- .
- Beklagten
- schulden
- Klägerin
- anteilige
- Rückzahlung
- Darlehensbeträge
- Hauptanträgen
- geltend
- gemachten
- Höhe
- §
- analog
- .
- V.m
- .
- Abs.
- Satz
- .
- Darlehensverträge
- sind
- wirksam
- 1
- .
- .
- quotale
- Haftung
- Beklagten
- Darlehensverbindlichkeiten
- bemisst
- ursprünglichen
- Darlehensbeträgen
- Zinsen
- Kosten
- Berücksichtigung
- Verwertungserlöse
- 2
- .
- .
- 1
- .
- Darlehensverträge
- sind
- wirksam
- gekommen
- .
- Fondsgesellschaft
- wurde
- Abschluss
- Darlehensverträge
- wirksam
- Geschäftsbesorgerin
- vertreten
- .
- Zutreffend
- Einklang
- höchstrichterlichen
- Rechtsprechung
- hat
- Berufungsgericht
- angenommen
- Geschäftsbesorgerin
- Abs.
- Gesellschaftsvertrags
- erteilte
- Vollmacht
- Vertretung
- Gesellschaft
- Art
- .
- §
- verstößt
- §
- nichtig
- ist
- .
- Vertrag
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- ausgestalteter
- geschlossener
- Immobilienfonds
- Führung
- Geschäfte
- umfassend
- Geschäftsbesorger
- überträgt
- Gesellschafter
- ist
- erteilte
- umfassende
- Vollmacht
- fallen
- Anwendungsbereich
- Rechtsberatungsgesetzes
- .
- Vertrag
- ist
- Inhalt
- Schwerpunkt
- Besorgung
- fremder
- Rechtsangelegenheiten
- Wahrung
- wirtschaftlicher
- Interessen
- Gesellschaft
- Gesellschafter
- gerichtet
- Urteil
- 18
- Juli
- XI
- .
- f.
- ;
- Urteil
- 17
- .
- Oktober
- XI
- .
- m.w
- .
- ;
- Urteil
- 12
- .
- Januar
- XI
- .
- .
- So
- liegt
- Fall
- hier
- .
- Auffassung
- Revision
- handelt
- vereinbarten
- Tätigkeit
- Geschäftsbesorgerin
- Schwerpunkt
- Prüfung
- Besorgung
- Rechtsangelegenheiten
- .
- Vielmehr
- ist
- Geschäftsbesorgerin
- Geschäftsbesorgungsvertrag
- Wesentlichen
- Wahrnehmung
- wirtschaftlicher
- Belange
- beauftragt
- worden
- .
- So
- obliegen
- Vertrag
- Tätigkeiten
- Zusammenhang
- Verwirklichung
- Gesellschaftszwecks
- Verwaltung
- Gesellschaft
- nämlich
- Durchführung
- geplanten
- Investitionsmaßnahme
- §
- Nr.
- anschließende
- Bewirtschaftung
- Verwaltung
- Gebäudes
- §
- Nr.
- 8)
- .
- Zwar
- ist
- Geschäftsbesorgerin
- §
- Nr.
- Geschäftsbesorgungsvertrags
- auch
- Vornahme
- Erreichung
- Gesellschaftszwecks
- erforderlichen
- Rechtsgeschäfte
- übertragen
- .
- ändert
- aber
- Tätigkeit
- rechtliche
- wirtschaftliche
- Belange
- Gesellschaft
- jedenfalls
- Vordergrund
- stehen
- .
- Dementsprechend
- ist
- §
- Nr.
- Geschäftsbesorgungsvertrags
- ausdrücklich
- gestattet
- Erledigung
- Aufgaben
- sachverständige
- Dritte
- beauftragen
- .
- Personengesellschaft
- geltende
- Rechtsgrundsatz
- Selbstorganschaft
- steht
- Wirksamkeit
- Beauftragung
- Bevollmächtigung
- Geschäftsbesorgerin
- .
- höchstrichterlichen
- Rechtsprechung
- kann
- zwar
- gesellschaftliche
- Geschäftsführungsbefugnis
- Gesellschaftsanteil
- Dritten
- übertragen
- werden
- .
- schließt
- jedoch
- Möglichkeit
- Gesellschafter
- vornherein
- Gesellschaftsvertrag
- Dritten
- weitem
- Umfang
- Geschäftsführungsaufgaben
- betrauen
- umfassende
- Vollmacht
- erteilen
- selber
- organschaftliche
- Geschäftsführungsund
- Vertretungsbefugnis
- behalten
- Urteil
- 22
- .
- Januar
- 294
- ;
- Urteil
- 16
- November
- 54
- 55
- ;
- Urteil
- 20
- .
- September
- ;
- Urteil
- 15
- .
- Februar
- XI
- ;
- -9-
- Urteil
- 18
- Juli
- XI
- .
- .
- Anforderungen
- genügen
- Geschäftsbesorgungsvertrag
- Geschäftsbesorgerin
- erteilte
- Vollmacht
- .
- Geschäftsbesorgerin
- war
- gem.
- §
- Abs.
- Geschäftsbesorgungsvertrags
- Vorgaben
- Gesellschaftsvertrags
- Weisungen
- Gesellschafter
- gebunden
- .
- Abschluss
- Gesellschaftsund
- Geschäftsbesorgungsvertrags
- waren
- bereits
- wesentlichen
- Grundlagen
- Fondsgesellschaft
- geschaffen
- Rechtsverhältnisse
- künftigen
- Gesellschafter
- festgelegt
- ebenso
- auch
- Umfang
- Kreditaufnahme
- Gesellschaftsvertrags
- .
- 2
- .
- Zwangsverwertung
- Grundstücks
- erzielten
- Erlöse
- verringern
- persönliche
- Haftung
- Beklagten
- .
- quotale
- Haftung
- Gesellschafter
- bemisst
- Zeitpunkt
- Inanspruchnahme
- noch
- offenen
- Darlehensschuld
- Nominalbetrag
- ausgereichten
- Darlehens
- Zinsen
- Kosten
- .
- Verwertung
- Gesellschaftsvermögens
- verbleibende
- Darlehensrestschuld
- bildet
- lediglich
- Obergrenze
- Haftung
- .
- Verbindlichkeiten
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- haften
- Gesellschaftsvermögen
- Gesellschafter
- analog
- §
- grundsätzlich
- akzessorisch
- persönlich
- primär
- unbeschränkt
- voller
- Höhe
- .
- Anerkennung
- Rechtsfähigkeit
- Außengesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- neueren
- Rechtsprechung
- erkennenden
- Senats
- Urteil
- 29
- .
- Januar
- hat
- Haftung
- Gesellschafter
- rechtsgeschäftlich
- begründete
- Verbindlichkeiten
- Ergebnis
- geändert
- ;
- wurde
- lediglich
- andere
- dogmatische
- Grundlage
- gestellt
- .
- früher
- vertretenen
- Doppelverpflichtungslehre
- Haftung
- Gesellschafter
- Privatvermögen
- begründet
- wurde
- Gesellschaft
- handelnde
- Geschäftsführer
- regelmäßig
- zugleich
- Gesellschaft
- Gesellschafter
- verpflichtete
- Vertreterhandeln
- somit
- auch
- Gesellschaftern
- zugerechnet
- wurde
- wird
- nunmehr
- Konsequenz
- Anerkennung
- beschränkten
- Rechtsfähigkeit
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- Anlehnung
- OHG
- akzessorische
- Haftung
- Gesellschafter
- Verbindlichkeiten
- Gesellschaft
- §
- hergeleitet
- vgl.
- Urteil
- 27
- .
- September
- 315
- ;
- Urteil
- 29
- .
- Januar
- 341
- ;
- Urteil
- 21
- .
- Januar
- ZR
- 2/00
- 1
- ;
- Urteil
- 24
- .
- Februar
- 88
- ;
- Urteil
- 7
- .
- April
- ZR
- .
- Beklagten
- noch
- Geltung
- Doppelverpflichtungstheorie
- Fondsgesellschaft
- beigetreten
- sind
- wurden
- Darlehensverträgen
- ausdrücklich
- auch
- Privatvermögen
- Verbindlichkeiten
- Gesellschaft
- verpflichtet
- .
- Gesetzes
- §
- analog
- unbeschränkte
- persönliche
- Haftung
- Gesellschafter
- wurde
- Darlehensverträgen
- Klägerin
- Beteiligung
- Gesellschaftsvermögen
- entsprechenden
- Teilbetrag
- Darlehen
- Zinsen
- Kosten
- beschränkt
- .
- Zulässigkeit
- vertraglichen
- Haftungsbeschränkung
- bestehen
- Zweifel
- .
- Urteil
- 21
- .
- Januar
- ZR
- 2/00
- 1
- 5
- ;
- vgl.
- auch
- Hopt
- Baumbach/Hopt
- 34
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Darlehensverträgen
- abweichend
- §
- vereinbarten
- quotalen
- Haftungsanteile
- Beklagten
- sind
- Zwangsverwaltung
- Verwertung
- Fondsgrundstücks
- erzielten
- Erlöse
- verringert
- worden
- .
- Zahlungen
- sonstige
- Erlöse
- Gesellschaftsvermögen
- sind
- Gesetzes
- Haftungsanteile
- anzurechnen
- .
- Senat
- noch
- Geltung
- Doppelverpflichtungstheorie
- schieden
- hat
- kommt
- Fall
- quotalen
- Beschränkung
- Gesellschafterhaftung
- Erfüllungswirkung
- Gesellschaftsleistung
- Beteiligungsquote
- einzelnen
- Gesellschafters
- §
- Abs.
- Betracht
- Haftungsanteile
- einzelnen
- Gesellschafter
- Gesellschaftsschuld
- nur
- beschränktem
- Umfang
- gesamtschuldähnliches
- Verhältnis
- bilden
- Urteil
- 16
- .
- Dezember
- .
- Übergang
- Akzessorietätstheorie
- geänderte
- dogmatische
- Einordnung
- Gesellschafterhaftung
- führt
- anderen
- Ergebnis
- .
- Auffassung
- Revision
- folgt
- Grundsatz
- Akzessorietät
- Gesellschaftsschuld
- Gesellschafterhaftung
- Leistungen
- Gesellschaftsvermögen
- anteilige
- persönliche
- Haftung
- Gesellschafter
- anzurechnen
- sind
- .
- Akzessorietätsgrundsatz
- besagt
- lediglich
- jeweilige
- Bestand
- Gesellschaftsschuld
- auch
- persönliche
- Haftung
- Gesellschafter
- maßgebend
- ist
- Urteil
- 29
- .
- Januar
- .
- Beklagten
- schulden
- analoger
- Anwendung
- §
- unabhängig
- Haftungsquote
- ursprünglichen
- Darlehensbetrag
- höchstenfalls
- noch
- offenen
- Betrag
- Darlehensschuld
- Klägerin
- auch
- Gesellschaft
- beanspruchen
- könnte
- .
- steht
- hier
- allerdings
- Erfolg
- Klage
- Klägerin
- geltend
- gemachten
- anteiligen
- Haftungsbeträge
- jeweils
- Abzug
- Erlöse
- Zwangsverwaltung
- Verwertung
- Grundstücks
- verbleibende
- Darlehensrestforderung
- unterschreiten
- .
- Senat
- genannten
- Entscheidung
- quotalen
- Gesellschafterhaftung
- Urteil
- 16
- .
- Dezember
- f.
- Lösung
- Anrechnungsproblematik
- entsprechende
- Anwendung
- §
- Abs.
- geboten
- erachtet
- hat
- wird
- festgehalten
- .
- Anerkennung
- Rechtsfähigkeit
- Außengesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- rechtlichen
- Einordnung
- Gesellschafterhaftung
- akzessorische
- Haftung
- Gesellschafter
- Verbindlichkeiten
- Gesellschaft
- ist
- entsprechende
- Anwendung
- §
- Raum
- noch
- besteht
- Bedürfnis
- vgl.
- f.
- ;
- Loddenkemper
- 707
- ;
- .
- Gesellschaft
- ist
- befugt
- Tilgungsbestimmungen
- Sicherung
- Gesellschaftsgläubigers
- angeordnete
- persönliche
- Haftung
- Gesellschafter
- auch
- Quote
- beschränkt
- worden
- ist
- verfügen
- verringern
- .
- Frage
- dann
- Gesellschafter
- Gläubiger
- Gesellschaft
- vereinbart
- haben
- abweichend
- §
- Verbindlichkeiten
- Gesellschaft
- lediglich
- anteilig
- entsprechend
- Beteiligungsquote
- Gesellschaftsvermögen
- haften
- Haftung
- weitergehend
- beschränkt
- werden
- sollte
- ursprünglichen
- Haftungsanteile
- Leistungen
- Gesellschaftsvermögen
- verringern
- beurteilt
- Berufungsgericht
- zutreffend
- ausführt
- ausschließlich
- Inhalt
- vertraglichen
- Vereinbarungen
- .
- quotale
- Haftung
- ist
- gesetzlich
- geregeltes
- Haftungskonzept
- .
- Gesellschaft
- Vertragspartner
- steht
- frei
- vereinbaren
- Tilgungen
- Gesellschaftsvermögen
- nur
- Schuld
- Gesellschaft
- anteilig
- Haftungsbetrag
- einzelnen
- Gesellschafters
- mindern
- .
- Ebenso
- kann
- Darlehensgeber
- verpflichten
- vorrangig
- Gesellschaftern
- Gesellschaftsvermögen
- Anspruch
- nehmen
- erzielten
- Erlöse
- wiederum
- nur
- Gesellschaft
- anteilig
- Gesellschaftern
- Haftungsbetrag
- anzurechnen
- .
- Klägerin
- geschlossenen
- verträgen
- lässt
- derartige
- Haftungsbeschränkung
- entnehmen
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Parteivereinbarungen
- Rechtsfehler
- ausgelegt
- Parteien
- Haftung
- Beklagten
- konkret
- bezifferten
- berechneten
- Beträge
- Sinne
- summenmäßigen
- Haftungshöchstgrenze
- beschränkt
- haben
- Haftungsbeträge
- Tilgungen
- Gesellschaftsvermögen
- verändern
- sollten
- .
- Hiergegen
- wendet
- Revision
- Erfolg
- .
- Auslegung
- Berufungsgerichts
- berücksichtigt
- anerkannten
- Auslegungsgrundsätze
- .
- steht
- Auffassung
- Revision
- Wortlaut
- Darlehensverträge
- Einklang
- .
- Formulierung
- Gesellschafter
- beschränkt
- Beteiligungsquote
- entsprechenden
- Anteil
- Darlehensbeträge
- haften
- besagt
- ebenso
- Begriff
- quotalen
- Haftung
- anteilige
- Haftung
- ursprüngliche
- Darlehen
- Verrechnung
- Erlöse
- Zwangsverwaltung
- Verwertung
- Gesellschaftsgrundstücks
- Darlehensschuld
- beziehen
- soll
- .
- Regelung
- Nr.
- 23.1
- Darlehensverträge
- §
- Anwendung
- findet
- stützt
- Auslegung
- Berufungsgerichts
- .
- kann
- stehen
- gem.
- §
- §
- Abs.
- unwirksam
- ist
- Allgemeine
- Geschäftsbedingung
- handeln
- sollte
- Vertragspartner
- unangemessen
- benachteiligt
- vgl.
- Urteil
- 9
- .
- März
- XI
- ;
- 70
- .
- Aufl
- .
- .
- 8)
- .
- Jedenfalls
- schließt
- Bestimmung
- übereinstimmenden
- Willen
- vertragsschließenden
- Parteien
- Leistungen
- Gesellschaftsvermögen
- Haftung
- Gesellschafter
- vermindern
- sollten
- .
- Inhalt
- beabsichtigten
- Regelung
- sollte
- allein
- finanzierende
- Bank
- entscheiden
- können
- Zahlungen
- angerechnet
- werden
- .
- Revision
- mündlichen
- Verhandlung
- vertretenen
- Auffassung
- lässt
- auch
- Nr.
- Darlehensvertrags
- entnehmen
- Leistungen
- Gesellschaftsvermögen
- Haftung
- Gesellschafter
- anteilig
- vermindern
- sollten
- .
- werden
- zwar
- Zahlungen
- Bank
- nur
- persönlichen
- Forderungen
- Grundschulden
- Schuldversprechen
- sonstigen
- Sicherheiten
- angerechnet
- .
- sönlichen
- Forderungen
- ist
- hier
- aber
- Darlehensforderung
- Gesellschaft
- persönliche
- Haftung
- Gesellschafter
- Gesellschaftsschuld
- gemeint
- .
- Berufungsgericht
- gefundene
- Auslegungsergebnis
- wird
- Interessen
- Vertragsparteien
- gerecht
- .
- persönliche
- gesamtschuldnerische
- Haftung
- Gesellschafter
- entspricht
- Wesen
- Personengesellschaft
- Haftungsverhältnissen
- Gesellschaft
- eigenes
- Gunsten
- Gläubiger
- gebundenes
- garantiertes
- Haftkapital
- besitzt
- Urteil
- 7
- .
- April
- ZR
- .
- ist
- BGB-Gesellschaft
- Kapitalerhaltungsregeln
- fehlen
- Gesellschaftsvermögen
- wesentliche
- Grundlage
- Kreditwürdigkeit
- Gesellschaft
- .
- gesetzlichen
- Regelfall
- ist
- Kreditgeber
- Gesellschaftsvermögen
- zusätzlich
- persönliche
- Haftung
- Gesellschafter
- gesichert
- .
- Begnügt
- abweichend
- Gesetz
- regelmäßig
- eintretenden
- gesamtschuldnerischen
- Haftung
- teilschuldnerischen
- Haftung
- Gesellschafter
- Beteiligung
- Gesellschaftsvermögen
- rechtfertigt
- allein
- Annahme
- weiterem
- Umfang
- Sicherung
- verzichten
- will
- .
- Sollen
- Zahlungen
- Erlöse
- Gesellschaftsvermögen
- ursprünglichen
- Darlehen
- berechneten
- Haftungsbeträge
- Gesellschafter
- vermindern
- Folge
- Kreditgeber
- ursprünglich
- vereinbarten
- teilschuldnerischen
- Haftungsbeträge
- weiterem
- Umfang
- Insolvenzrisiko
- Gesellschafter
- tragen
- hat
- bedarf
- nimmt
- §
- Blick
- eindeutigen
- Vereinbarung
- .
- gilt
- erst
- recht
- Fall
- Haftungsanteile
- hier
- Summe
- ausgewiesen
- sind
- jeweils
- Obergrenze
- Haftung
- darstellt
- .
- Allerdings
- führt
- Verständnis
- quotalen
- Haftungsbeschränkung
- Gläubigerin
- umso
- besser
- Ausfall
- Darlehensforderungen
- abgesichert
- ist
- je
- niedriger
- valutieren
- .
- ist
- aber
- Besonderheit
- quotalen
- Haftungsbeschränkung
- trifft
- auch
- andere
- Sicherheiten
- Grundschulden
- Sicherungsübereignungen
- u.a.
- .
- unangemessenen
- Übersicherung
- kann
- gesetzlichen
- Wertung
- Absicherung
- Gläubigers
- Gesellschaft
- bürgerlichen
- Rechts
- gesamtschuldnerische
- Haftung
- Gesellschafter
- vorsieht
- Rede
- sein
- .
- Auffassung
- Revision
- besteht
- auch
- Gefahr
- doppelten
- Befriedigung
- Forderungen
- Klägerin
- .
- Zwar
- sind
- getroffenen
- Vereinbarungen
- Forderungen
- Darlehensverträgen
- dinglich
- Grundschulden
- Gesellschaftsgrundstück
- auch
- persönliche
- auch
- nur
- teilschuldnerische
- Haftung
- Gesellschafter
- gesichert
- .
- Klägerin
- erhält
- aber
- nur
- einmal
- Zahlung
- .
- doppelte
- Befriedigung
- Forderungen
- scheidet
- Akzessorietät
- Gesellschafterhaftung
- .
- Erlangt
- Klägerin
- Verwertung
- dinglichen
- Sicherheit
- Inanspruchnahme
- persönlich
- haftender
- Gesellschafter
- Befriedigung
- reduziert
- Umfang
- Darlehensschuld
- Gesellschaftsgrundstück
- Gesellschafter
- haften
- .
- Ist
- Darlehensschuld
- erloschen
- schulden
- auch
- Gesellschafter
- mehr
- §
- .
- Darlehensverträge
- enthalten
- Vorgabe
- vorrangig
- Fondsgrundstück
- verwerten
- ist
- ;
- vielmehr
- stellen
- Klägerin
- ausdrücklich
- frei
- Gesellschafter
- Wahl
- persönlich
- Verwertung
- Grundstücks
- Anspruch
- nehmen
- 15.2.2
- .
- Wären
- Revision
- meint
- dinglichen
- Sicherheit
- erzielten
- Erlöse
- persönliche
- Haftung
- Gesellschafter
- anzurechnen
- bezöge
- quotale
- Haftung
- nur
- noch
- Verwertung
- dinglichen
- Sicherheit
- verbleibende
- Restschuld
- hinge
- Höhe
- anteiligen
- Haftung
- Gesellschafter
- vornherein
- Zeitpunkt
- Klägerin
- Anspruch
- genommen
- werden
- .
- spricht
- Gesellschafter
- Umfang
- Haftung
- Zufälligkeiten
- unterwerfen
- wollten
- .
- Wollte
- vereinbarte
- quotale
- Haftungsbeschränkung
- Revision
- befürworteten
- Sinn
- begreifen
- sähe
- Darlehensvertrag
- Verwertungsreihenfolge
- wäre
- vorsichtiger
- Gläubiger
- Übrigen
- gehalten
- zuerst
- Gesellschafter
- Anspruch
- nehmen
- erst
- dann
- Grundstück
- verwerten
- .
- liegt
- ersichtlich
- Interesse
- Fondsgesellschafter
- .
- Auslegung
- Darlehensverträge
- spricht
- Klägerin
- Haftungsquoten
- bezogen
- Verwertung
- Fondsgrundstücks
- noch
- bestehende
- Restschuld
- berechnet
- freiwilligen
- Gesellschaftsleistungen
- haftungsmindernd
- berücksichtigt
- hat
- .
- rechtfertigt
- Annahme
- Klägerin
- selbst
- Darlehensverträge
- Sinne
- verstanden
- hat
- anteiligen
- Haftungsbeträge
- Gesellschafter
- Tilgung
- Darlehensschuld
- verringern
- sollten
- .
- Bestand
- Klägerin
- Erwartung
- Berücksichtigung
- Vollstreckung
- Gesellschaftsvermögen
- erlösten
- Beträge
- Darlehensrestforderung
- realisieren
- können
- Gesellschafter
- Beteiligungsquote
- Gesellschaftsvermögen
- anteilig
- Tilgung
- Kündigung
- Darlehen
- offenen
- Saldos
- Anspruch
- nähme
- ist
- Vorgehensweise
- Klägerin
- nur
- Kostengesichtspunkten
- naheliegend
- trägt
- auch
- Interessen
- betroffenen
- Gesellschafter
- Rechnung
- .
- abweichende
- Beurteilung
- quotalen
- Haftung
- Beklagten
- ergibt
- Fondsprospekt
- Gesellschaftsvertrag
- .
- Beklagten
- können
- Klägerin
- grundsätzlich
- Inhalt
- Fondsprospekts
- Regelungen
- Gesellschaftsvertrags
- entgegenhalten
- .
- Umfang
- Haftung
- Gesellschafter
- gesetzlichen
- Haftung
- §
- beschränkt
- wurde
- richtet
- ausschließlich
- darlehensvertraglichen
- Vereinbarungen
- .
- Fondsprospekt
- enthaltenen
- Geschäftsbesorgungsverträge
- kommt
- Rechtsverhältnis
- Parteien
- Darlehensvertrags
- grundsätzlich
- vgl.
- Beschluss
- 19
- .
- Juni
- XI
- juris
- .
- Allerdings
- können
- Darlehensvertrag
- abweichende
- Aussagen
- Fondsprospekts
- Gesellschaftsvertrags
- ausnahmsweise
- mittelbar
- Bedeutung
- sein
- .
- Vereinbart
- Bank
- Fondsfinanzierung
- geschlossenen
- Darlehensverträgen
- Fremdgeschäftsführer
- bewusst
- Information
- Gesellschafter
- Gesellschaftsvertrag
- abweichende
- nachteilige
- Verwertungsreihenfolge
- kann
- Anspruch
- Gesellschafter
- Bank
- gem.
- auslösen
- vgl.
- Urteil
- 29
- .
- September
- XI
- .
- .
- Umstände
- haben
- hier
- Beklagten
- vorgetragen
- .
- Zwar
- heißt
- S.
- hiesigen
- Prospekts
- :
- Gläubiger
- Grundpfandrecht
- gesichert
- sind
- haftet
- zunächst
- Grundstück
- auch
- öffentliche
- Lasten
- insgesamt
- .
- haften
- Gesellschafter
- nur
- quotal
- entsprechend
- Beteiligung
- .
- Schon
- Verständnis
- sei
- vorrangige
- Verwertung
- Fondsgrundstücks
- vorgeschrieben
- so
- 27
- .
- Senat
- Berufungsgerichts
- Urteil
- 28
- .
- März
- juris
- ;
- Schlussurteil
- 20
- .
- Dezember
- veröffentlicht
- ;
- nachfolgend
- Urteil
- 29
- .
- September
- XI
- ist
- zwingend
- .
- Auch
- haben
- Beklagten
- behauptet
- Klägerin
- Verhandlung
- Darlehensverträge
- bewusst
- abgewichen
- sei
- .
- kann
- Prospekt
- Gesellschaftsvertrag
- entnommen
- werden
- Klägerin
- Gesellschafter
- erst
- Verwertung
- Fondsgrundstücks
- Anspruch
- nehmen
- können
- sollte
- Verwertung
- Grundstücks
- erzielten
- Erlöse
- quotale
- Haftung
- angerechnet
- würden
- .
- zunächst
- Grundstück
- haftet
- Gesellschafter
- kann
- Berufungsgericht
- zutreffend
- ausführt
- ebenso
- gut
- bloße
- Aufzählung
- verschiedenen
- Sicherheiten
- verstanden
- werden
- Verwertungsreihenfolge
- vorzugeben
- .
- Formulierungen
- Seiten
- Fondsprospekts
- betonen
- zwar
- Gesellschafter
- Dritten
- Vermögen
- nur
- quotal
- haften
- .
- legen
- aber
- quotale
- Haftung
- ursprünglichen
- Darlehensbetrag
- Zeitpunkt
- Inanspruchnahme
- noch
- offenen
- Saldo
- berechnen
- ist
- .
- Allein
- Verwendung
- Begriffs
- lässt
- herleiten
- variable
- jeweils
- offenen
- Restbetrag
- bezogene
- Haftung
- vereinbart
- werden
- sollte
- .
- Gleiches
- gilt
- §
- Nr.
- Gesellschaftsvertrags
- .
- Auch
- Bestimmung
- ist
- lediglich
- entnehmen
- Haftung
- Gesellschafter
- Privatvermögen
- quotal
- beschränkt
- ist
- .
- Ebenso
- verpflichtet
- §
- Nr.
- Geschäftsbesorgungsvertrags
- Geschäftsbesorgerin
- quotale
- Haftung
- Gläubigern
- vereinbaren
- Inhalt
- konkretisieren
- .
- 3
- .
- Beklagten
- können
- Erfolg
- Schreiben
- 29
- .
- September
- erklärte
- Tilgungsbestimmung
- Erlöses
- Verwertung
- Fondsgrundstücks
- berufen
- .
- entsprechende
- Anwendung
- §
- Abs.
- scheidet
- .
- erlaubte
- Gesellschaft
- systemwidrig
- Tilgungsbestimmung
- Sicherung
- Gläubigerin
- dienende
- Gesellschafterhaftung
- verfügen
- hier
- selbst
- Fall
- entziehen
- Gesellschaftsvermögen
- Befriedigung
- ausreicht
- .
- kann
- Vergünstigung
- Tilgungsbestimmungsrechts
- nur
- Schuldner
- zugute
- kommen
- freiwillig
- Wege
- Zwangsvollstreckung
- freihändigen
- Verwertung
- Sicherheiten
- geleistet
- hat
- vgl.
- Urteil
- 23
- .
- Februar
- XI
- ;
- Urteil
- 28
- .
- Juni
- juris
- .
- 18
- ;
- Urteil
- 3
- .
- Juni
- XI
- .
- .
- 4
- .
- Höhe
- Klägerin
- zuletzt
- berechneten
- Restforderung
- Anteile
- Beklagten
- Gesellschaftsvermögen
- wendet
- Revision
- .
- Erfolg
- Klage
- steht
- Summe
- Haftungsbeträge
- Beklagten
- Abzug
- Erlöse
- Gesellschaftsvermögen
- offene
- Restdarlehensforderung
- übersteigt
- .
- Restforderung
- Zahlungen
- Anspruch
- genommener
- Gesellschafter
- Betrag
- Haftungsanteils
- Beklagten
- gesunken
- sogar
- ganz
- erloschen
- ist
- kann
- Anspruch
- genommenen
- Gesellschafter
- weiteren
- Vollstreckung
- Klägerin
- analog
- §
- Abs.
- entgegengehalten
- werden
- .
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 29.11.2007
- KG
- Entscheidung
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