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- BESCHLUSS
- 14
- Juli
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- GmbHG
- §
- Abs.
- ;
- §
- Abs.
- Abs.
- Nr.
- Haftungsprivilegierung
- Geschäftsführers
- GmbH
- Rahmen
- zustehenden
- unternehmerischen
- Ermessens
- setzt
- unternehmerische
- Handeln
- sorgfältigen
- Ermittlung
- Entscheidungsgrundlagen
- beruht
- ;
- erfordert
- konkreten
- Entscheidungssituation
- verfügbaren
- Informationsquellen
- tatsächlicher
- rechtlicher
- Art
- ausschöpft
- Grundlage
- Nachteile
- bestehenden
- Handlungsoptionen
- sorgfältig
- abschätzt
- erkennbaren
- Risiken
- Rechnung
- trägt
- .
- Schneidet
- Gericht
- ersten
- Instanz
- Partei
- Verstoß
- Art
- .
- Abs.
- GG
- weiteren
- Sachvortrag
- Ablauf
- Partei
- gewährten
- Schriftsatzfrist
- Urteil
- verkündet
- setzt
- Berufungsgericht
- gleichwohl
- neues
- Vorbringen
- Partei
- Berufungsinstanz
- §
- Abs.
- Nr.
- zurückweist
- Verfahrensverstoß
- Erstgerichts
- verletzt
- selbst
- Anspruch
- Partei
- Gewährung
- rechtlichen
- Gehörs
- Art
- .
- Abs.
- GG
- .
- Beschluss
- 14
- Juli
- ZR
- OLG
- II
- .
- Zivilsenat
- hat
- 14
- Juli
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Kraemer
- Dr.
- Caliebe
- Dr.
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Nichtzulassungsbeschwerde
- Klägerinnen
- wird
- Urteil
- 7
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 8
- .
- aufgehoben
- .
- Sache
- wird
- neuen
- Verhandlung
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens
- 13
- .
- Zivilsenat
- Berufungsgerichts
- zurückverwiesen
- .
- Streitwert
- :
- €
- Gründe
- :
- Beschwerde
- ist
- begründet
- führt
- gemäß
- §
- Abs.
- Aufhebung
- angefochtenen
- Urteils
- Zurückverweisung
- Sache
- anderen
- Senat
- Berufungsgerichts
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Anspruch
- Klägerinnen
- rechtliches
- Gehör
- Art
- .
- Abs.
- GG
- entscheidungserheblicher
- Weise
- verletzt
- .
- 1
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Haftung
- Beklagten
- §
- Abs.
- GmbHG
- verneint
- Beklagte
- Umfinanzierung
- Kredite
- Klägerin
- Pflichten
- Geschäftsführer
- verletzt
- habe
- ;
- Beklagten
- angestellten
- Berechnungen
- erstellte
- Maßnahmeplan
- seien
- Entscheidungsgrundlage
- Umfinanzierungsmaßnahme
- ausreichend
- gewesen
- .
- Abgesehen
- Berufungsgericht
- eigene
- Sachkunde
- verfügte
- dargelegt
- hat
- Widerspruch
- Feststellung
- selbst
- ausgeht
- "
- möglicherweise
- "
- detailliertere
- Planungen
- regelmäßige
- Kontrollrechnungen
- auch
- frühzeitige
- Erstellung
- Tranchenplans
- notwendig
- gewesen
- wären
- hat
- Begründung
- Sachverständigenbeweis
- gestellten
- Vortrag
- Klägerinnen
- übergangen
- Beurteilung
- Risiken
- rungsmaßnahme
- Beklagten
- durchgeführten
- Größenordnung
- anerkannten
- betriebswirtschaftlichen
- Grundsätzen
- detaillierte
- finanzwirtschaftliche
- Plan(-ergebnis)rechnung
- Nachteilen
- Umfinanzierung
- hätte
- aufgestellt
- werden
- müssen
- Beklagten
- erstellte
- Maßnahmenplan
- Grundsätzen
- entspreche
- detaillierte
- Planrechnung
- auch
- erforderlich
- gewesen
- wäre
- Änderungen
- Marktbedingungen
- reagieren
- können
- betriebswirtschaftlich
- unvertretbar
- gewesen
- sei
- langfristige
- Darlehen
- Inkaufnahme
- Vorfälligkeitsentschädigungen
- kündigen
- Zeiten
- volativer
- Zinsen
- gesicherte
- Refinanzierung
- fortlaufend
- prolongierte
- kurzfristige
- Mittel
- ersetzen
- f.
- .
- .
- Berufungsgericht
- hat
- weiterhin
- ebenfalls
- beweisunterlegten
- Vortrag
- Klägerinnen
- übergangen
- Behauptung
- ohnehin
- unzureichende
- Berechnung
- Beklagten
- fehlerhaft
- war
- .
- Feststellung
- Beklagte
- habe
- Maßnahmeplan
- fortgeschrieben
- hat
- Berufungsgericht
- Vortrag
- Acht
- gelassen
- Beklagte
- habe
- gerade
- Zinsentwicklungen
- beispielsweise
- Mai
- einsetzenden
- Zinsanstieg
- reagiert
- Umschuldungsmaßnahmen
- fortgesetzt
- .
- maßgeblichen
- Beweislastgrundsätzen
- .
- hat
- Beklagte
- beweisen
- Umschuldungsmaßnahme
- sorgfältigen
- Ermittlung
- Entscheidungsgrundlagen
- ausreichender
- Information
- beruhte
- .
- Berufungsgericht
- Klägerinnen
- mehrfach
- angebotenen
- Sachverständigenbeweis
- erheben
- allein
- Grundlage
- Beklagtenvortrags
- angenommen
- hat
- Beklagte
- habe
- Umfinanzierungsentscheidung
- sorgfältig
- vorbereitet
- umgesetzt
- hat
- Grundrecht
- Klägerinnen
- Gewährung
- rechtlichen
- Gehörs
- missachtet
- .
- 2
- .
- Gehörsverletzung
- ist
- entscheidungserheblich
- .
- auch
- weitere
- Klageabweisung
- gegebene
- Begründung
- verletzt
- mehrfacher
- Weise
- Anspruch
- Klägerinnen
- rechtliches
- Gehör
- Art
- .
- Abs.
- GG
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Vortrag
- Klägerinnen
- Schadenshöhe
- unsubstantiiert
- erachtet
- weiteren
- Substantiierung
- vorgelegte
- Gutachten
- mehr
- berücksichtigt
- Vortrag
- verspätet
- sei
- .
- hat
- Berufungsgericht
- Anforderungen
- Substantiierung
- verfahrensfehlerhaft
- überspannt
- Erkenntnis
- verschlossen
- ständiger
- höchstrichterlicher
- Rechtsprechung
- Partei
- Darlegungslast
- genügt
- Tatsachen
- vorträgt
- Verbindung
- Rechtssatz
- geeignet
- sind
- geltend
- gemachte
- Recht
- Person
- entstanden
- erscheinen
- lassen
- .
- Genügt
- Parteivorbringen
- Anforderungen
- Substantiierung
- kann
- Vortrag
- weiterer
- Einzeltatsachen
- verlangt
- werden
- vgl.
- nur
- Sen
- .
- .
- 21
- .
- Mai
- ZR
- ;
- Sen
- .
- .
- 25
- Juli
- .
- .
- .
- ist
- vielmehr
- Sache
- Tatrichters
- Beweisaufnahme
- einzutreten
- ggf.
- benannten
- Zeugen
- weiteren
- Einzelheiten
- befragen
- Sachverständigen
- beweiserheblichen
- Streitfragen
- unterbreiten
- .
- Maßstäben
- war
- schon
- ersten
- Instanz
- gehaltene
- Vortrag
- Klägerinnen
- Schadenshöhe
- Komplexität
- Schadensberechnung
- zweifelsfrei
- hinreichend
- substantiiert
- .
- Klägerinnen
- hatten
- dargelegt
- Klägerin
- pflichtwidrige
- vorzeitige
- Ablösung
- Finanzierungsdarlehen
- Beklagten
- Darlehen
- handelte
- lange
- Zinsbindung
- bestand
- Darlehen
- zurückgezahlt
- wurden
- ergab
- Anlagen
- Anlage
- vorgelegten
- Gutachten
- Anlage
- Zinsvorteil
- Höhe
- 4.292.700,00
- €
- jedoch
- Höhe
- 5.320.200,00
- €
- Umfinanzierungskosten
- Höhe
- 592.600,00
- €
- Mietnachteile
- Höhe
- 658.000,00
- €
- somit
- Schaden
- Höhe
- €
- entstanden
- sei
- hatten
- Richtigkeit
- Gutachtens
- Sachverständigenbeweis
- angeboten
- .
- Berufungsgericht
- gemeint
- haben
- sollte
- Vortrag
- vorgelegte
- Gutachten
- seien
- Grundlage
- Erstellung
- beantragten
- Sachverständigengutachtens
- unzureichend
- würde
- unzulässige
- ebenfalls
- Art
- .
- Abs.
- GG
- verstoßende
- vorweggenommene
- Beweiswürdigung
- darstellen
- .
- gleicher
- Weise
- verfahrensfehlerhaft
- hat
- Berufungsgericht
- Berufungsinstanz
- Anlage
- vorgelegte
- Gutachten
- ergänzten
- Vortrag
- Klägerinnen
- Schadenshöhe
- berücksichtigt
- offensichtlich
- auch
- Auffassung
- Berufungsgerichts
- Klagevortrag
- schlüssig
- wurde
- .
- Zurückweisung
- Vortrags
- Berufungsgericht
- verstößt
- nur
- §
- Abs.
- Nr.
- Landgericht
- Ablauf
- Klägerinnen
- eingeräumten
- verlängerten
- Schriftsatzfrist
- Verstoß
- Art
- .
- Abs.
- GG
- Urteil
- erlassen
- Klägerinnen
- verfahrensfehlerhaft
- erster
- Instanz
- weiteren
- Vortrag
- abgeschnitten
- hat
- Berufungsinstanz
- Berufungsbegründung
- nachgeholt
- haben
- .
- verletzt
- zugleich
- Anspruch
- Klägerinnen
- währung
- rechtlichen
- Gehörs
- .
- Zwar
- begründet
- fehlerhaften
- Anwendung
- Prozessrechts
- beruhende
- Zurückweisung
- Parteivortrag
- Verstoß
- Art
- .
- GG
- .
- ist
- jedoch
- dann
- Fall
- neues
- Vorbringen
- offenkundig
- fehlerhafter
- Anwendung
- §
- Abs.
- berücksichtigt
- wird
- .
- 21
- .
- Februar
- ;
- 9
- .
- Juni
- .
- So
- verhält
- hier
- .
- Berufungsgericht
- hat
- vorangehenden
- Verstoß
- Landgerichts
- Art
- .
- Abs.
- GG
- fortgesetzt
- Verfahrensfehler
- Landgerichts
- erkannt
- hat
- Berufungsinstanz
- nachgeholten
- Parteivortrag
- Klägerinnen
- grob
- verfahrensfehlerhaft
- "
- verspätet
- "
- unbeachtlich
- behandelt
- hat
- .
- 3
- .
- weitere
- Verfahren
- weist
- Senat
- Folgendes
- :
- Rechtsprechung
- Senats
- .
- ist
- Voraussetzung
- Haftungsprivilegierung
- Geschäftsführers
- GmbH
- Rahmen
- unternehmerischen
- Ermessens
- unternehmerisches
- Handeln
- sorgfältigen
- Ermittlung
- Entscheidungsgrundlagen
- beruht
- .
- hat
- Geschäftsführer
- konkreten
- Entscheidungssituation
- verfügbaren
- Informationsquellen
- tatsächlicher
- rechtlicher
- Art
- auszuschöpfen
- Grundlage
- Nachteile
- bestehenden
- Handlungsoptionen
- sorgfältig
- abzuschätzen
- erkennbaren
- Risiken
- Rechnung
- tragen
- Goette
- Festschrift
- Jahre
- S.
- f.
- .
- .
- .
- Nur
- Anforderungen
- erfüllt
- sind
- ist
- Raum
- Zubilligung
- unternehmerischen
- Ermessens
- .
- Auffassung
- Berufungsgerichts
- tragen
- bisher
- getroffenen
- Feststellungen
- Annahme
- 30
- .
- Dezember
- eingegangenen
- Klageerweiterung
- geltend
- gemachte
- weitere
- Teilbetrag
- €
- verjährt
- ist
- §
- Abs.
- .
- insoweit
- rechtsfehlerfreien
- tatrichterlichen
- Feststellungen
- Berufungsgerichts
- beruhte
- Umfinanzierungsmaßnahme
- einheitlichen
- Tatplan
- .
- hat
- Folge
- Verjährung
- allgemeinen
- Grundsätzen
- Abschluss
- einheitliches
- Geschehen
- betrachtenden
- schädigenden
- Handlung
- beginnt
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- ;
- 18
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- ;
- OLG
- GmbHR
- .
- Maßgeblich
- Verjährungsbeginn
- ist
- Zeitpunkt
- letzten
- Akt
- Umschuldungsmaßnahme
- Anspruch
- Klägerin
- entstanden
- Schaden
- Grunde
- eingetreten
- ist
- 231
- ;
- Sen
- .
- .
- 21
- .
- Februar
- .
- genügt
- Verschlechterung
- Vermögenslage
- Klägerin
- schon
- Begründung
- Verpflichtung
- Zahlung
- Vorfälligkeitsentschädigung
- eintreten
- kann
- .
- Berufungsgericht
- hat
- ausgeführt
- schädigenden
- Handlungen
- Jahr
- beendet
- waren
- .
- Zeitpunkt
- Jahr
- Fall
- war
- insbesondere
- Zuge
- Umfinanzierungsmaßnahme
- letzte
- Darlehen
- gekündigt
- abgelöst
- Klägerin
- Zahlung
- Vorfälligkeitsentschädigung
- verpflichtet
- wurde
- ist
- bisher
- festgestellt
- .
- Kraemer
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 11.09.2006
- OLG
- Entscheidung
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