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- BESCHLUSS
- ZB
- 17
- .
- August
- Rechtsbeschwerdeverfahren
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- §
- Abs.
- Satz
- Schuldner
- kann
- Einwand
- Übersicherung
- Gläubigers
- §
- Abs.
- Satz
- Verfahren
- Abnahme
- eidesstattlichen
- Versicherung
- nur
- Widerspruch
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Erinnerung
- §
- Abs.
- Satz
- geltend
- machen
- .
- Beschluss
- 17
- .
- August
- AG
- I.
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 17
- .
- August
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Schuldners
- wird
- Beschluss
- Landgerichts
- 10
- .
- Dezember
- aufgehoben
- .
- Sache
- wird
- neuen
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- Beschwerdegericht
- zurückverwiesen
- .
- :
- €
- .
- Gründe
- :
- Gläubiger
- betreibt
- Schuldner
- Zwangsvollstreckung
- Geldforderungen
- bewegliche
- Vermögen
- .
- Termin
- Abgabe
- eidesstattlichen
- Versicherung
- hat
- Schuldner
- §
- Abs.
- Satz
- Widerspruch
- eingelegt
- .
- macht
- geltend
- sei
- Abgabe
- eidesstattlichen
- Versicherung
- verpflichtet
- Gläubiger
- bereits
- Maßnahmen
- Zwangsvollstreckung
- hinreichend
- gesichert
- sei
- .
- Vollstreckungsgericht
- hat
- Widerspruch
- Schuldners
- zurückgewiesen
- .
- sofortige
- Beschwerde
- Schuldners
- ist
- Erfolg
- geblieben
- .
- Beschwerdegericht
- zugelassenen
- Rechtsbeschwerde
- verfolgt
- Schuldner
- Widerspruch
- .
- II
- .
- Beschwerdegericht
- hat
- Begründung
- Entscheidung
- ausgeführt
- Einwand
- Übersicherung
- Gläubigers
- sei
- Widerspruchsverfahren
- unstatthaft
- .
- Prüfungsgegenstand
- sei
- allein
- Erinnerungsverfahren
- angemessen
- .
- führe
- bereits
- erster
- Instanz
- richterlichen
- Entscheidung
- verkürze
- auch
- Rechtsschutz
- .
- .
- Beschwerdegericht
- zugelassene
- Rechtsbeschwerde
- ist
- statthaft
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- Abs.
- Satz
- auch
- sonst
- zulässig
- §
- .
- hat
- Sache
- Erfolg
- .
- 1
- .
- Pfändung
- Rahmen
- Zwangsvollstreckung
- Geldforderungen
- bewegliche
- Vermögen
- darf
- §
- Abs.
- Satz
- weiter
- ausgedehnt
- werden
- Befriedigung
- Gläubigers
- Deckung
- Kosten
- Zwangsvollstreckung
- erforderlich
- ist
- .
- Bestimmung
- dient
- Schutz
- Schuldners
- Verlust
- Vermögensgegenstandes
- Beschluss
- 18
- Juli
- IX
- ZB
- .
- 2
- .
- Schuldner
- kann
- Einwand
- Übersicherung
- Gläubigers
- allerdings
- grundsätzlich
- Erinnerung
- §
- Abs.
- Satz
- geltend
- machen
- Zöller/Stöber
- 28
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Abs.
- Satz
- entscheidet
- Vollstreckungsgericht
- Anträge
- Einwendungen
- Erinnerungen
- Art
- Weise
- Zwangsvollstreckung
- Gerichtsvollzieher
- beobachtende
- Verfahren
- betreffen
- .
- Entscheidung
- ist
- §
- Nr.
- Satz
- RPflG
- Richter
- vorbehalten
- .
- Verfahren
- Abnahme
- eidesstattlichen
- Versicherung
- ist
- jedoch
- Widerspruch
- §
- Abs.
- Satz
- Erinnerung
- §
- Abs.
- Satz
- speziellere
- vorrangige
- Rechtsbehelf
- KG
- f.
- ;
- f.
- ;
- .
- ZPO/Eickmann
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- 19
- ;
- Musielak/Voit
- 8
- .
- Aufl
- .
- .
- 24
- ;
- Thomas/Putzo/Seiler
- 32
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- vgl.
- auch
- Zöller/Stöber
- aaO
- .
- .
- Bestreitet
- Schuldner
- Termin
- Verpflichtung
- Abgabe
- eidesstattlichen
- Versicherung
- so
- hat
- §
- Abs.
- Satz
- Gericht
- Beschluss
- entscheiden
- .
- Entscheidung
- Vollstreckungsgerichts
- ist
- §
- Nr.
- Satz
- Rechtspfleger
- übertragen
- .
- Auch
- Einwand
- Übersicherung
- kann
- Schuldner
- Verfahren
- Abnahme
- eidesstattlichen
- Versicherung
- nur
- Widerspruch
- gemäß
- Abs.
- Satz
- geltend
- machen
- f.
- ;
- Rpfleger
- 433
- ;
- Rpfleger
- 28
- ;
- .
- ZPO/Schmidt
- aaO
- .
- 19
- ;
- .
- ZPO/Eickmann
- aaO
- .
- ;
- aaO
- .
- 6
- ;
- .
- 25
- ;
- 22
- .
- Aufl
- .
- .
- 47
- ;
- aA
- Rpfleger
- 187
- ;
- Zöller/Stöber
- aaO
- .
- 8)
- .
- Ansicht
- kann
- angenommen
- werden
- Aussichten
- Gläubigers
- anderer
- Maßnahmen
- Zwangsvollstreckung
- Befriedigung
- erlangen
- könnten
- Regel
- nur
- Erinnerungsverfahren
- hinreichend
- geprüft
- werden
- .
- ist
- auch
- ersichtlich
- Gründen
- Entscheidung
- Einwand
- Übersicherung
- Richter
- vorbehalten
- bleiben
- müsste
- .
- Vielmehr
- spricht
- Gesichtspunkt
- Verfahrensökonomie
- Einwände
- Schuldner
- Termin
- Verpflichtung
- Abgabe
- eidesstattlichen
- Versicherung
- vorbringt
- so
- auch
- Einwand
- Übersicherung
- Widerspruchsverfahren
- Rechtspfleger
- überprüfen
- lassen
- 435
- ;
- Rpfleger
- .
- IV
- .
- ist
- Beschluss
- Beschwerdegerichts
- aufzuheben
- .
- Sache
- ist
- neuen
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- Beschwerdegericht
- zurückzuverweisen
- .
- Vorinstanzen
- haben
- bislang
- Frage
- befasst
- Gläubiger
- hinreichend
- gesichert
- ist
- .
- Bornkamm
- Büscher
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- M
- LG
- Entscheidung
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