|
|
- BESCHLUSS
- 14
- .
- Januar
- energiewirtschaftsrechtlichen
- Verwaltungssache
- Kartellsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- 14
- .
- Januar
- beschlossen
- :
- Erledigung
- Beschwerde
- werden
- Kosten
- Auslagen
- Beschwerdeinstanz
- %
- Betroffenen
- zu
- %
- Landesregulierungsbehörde
- auferlegt
- .
- Kosten
- Auslagen
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- werden
- gegeneinander
- aufgehoben
- .
- Auslagen
- Bundesnetzagentur
- trägt
- jeweils
- selbst
- .
- Wert
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Wertfestsetzung
- Beschwerdeverfahren
- verbleibt
- Entscheidung
- Beschwerdegerichts
- .
- Gründe
- :
- Kostenentscheidung
- beruht
- §
- Satz
- EnWG
- .
- übereinstimmenden
- Erledigungserklärung
- Hauptparteien
- Beschwerde
- Zustimmung
- Bundesnetzagentur
- bedurfte
- vgl.
- Senatsbeschlüsse
- 3
- .
- März
- jeweils
- .
- .
- entscheidet
- Senat
- nur
- noch
- Verfahrenskosten
- .
- sind
- entsprechend
- Anregung
- Landesregulierungsbehörde
- verteilen
- .
- teilweise
- Erstattung
- Auslagen
- Bundesnetzagentur
- ist
- geboten
- .
- Streitwert
- richtet
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- .
- V.m
- .
- wirtschaftlichen
- Interesse
- Betroffenen
- Abänderung
- angefochtenen
- Entscheidung
- .
- bemisst
- grundsätzlich
- Differenz
- Rechtsbeschwerdeverfahren
- vertretenen
- Auffassung
- Betroffenen
- anzusetzenden
- Erlösobergrenzen
- Regulierungsbehörde
- festgesetzten
- Erlösobergrenzen
- Jahre
- Regulierungsperiode
- vgl.
- Senat
- Beschluss
- 7
- .
- April
- .
- Verteilnetzbetreiber
- ;
- 30
- .
- März
- .
- .
- hat
- Betroffenen
- begehrte
- Abänderung
- Streitwertfestsetzung
- Beschwerdegerichts
- Erfolg
- .
- Bornkamm
- Raum
- Vorinstanz
- :
- OLG
- Frankfurt/Main
- Entscheidung
|