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- BESCHLUSS
- Verkündet
- :
- 5
- .
- Oktober
- Justizhauptsekretärin
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- energiewirtschaftsrechtlichen
- Verwaltungssache
- Kartellsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 29
- .
- Juni
- Präsidenten
- Bundesgerichtshofs
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- 3
- .
- Kartellsenats
- Oberlandesgerichts
- 2
- .
- Oktober
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Beschwerdeführerin
- trägt
- Kosten
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- Bundesnetzagentur
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- .
- Gegenstandswert
- Rechtsbeschwerdeverfahren
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Beschwerdeführerin
- ist
- Großverbraucherin
- Gas
- teils
- selbst
- betriebene
- Kraftwerk
- verbraucht
- teils
- betriebenen
- Industriepark
- angesiedelten
- Unternehmen
- weiterveräußert
- .
- beabsichtigt
- Abschluss
- Bilanzkreisvertrages
- gemäß
- §
- Abs.
- Nr.
- GasNZV
- .
- Bundesnetzagentur
- hatte
- Februar
- Verfahren
- Festlegung
- Bilanzregeln
- Gassektor
- eingeleitet
- Amtsblatt
- Internet
- veröffentlicht
- .
- 28
- .
- Mai
- erließ
- Bundesnetzagentur
- Festlegungen
- .
- enthalten
- folgende
- Regelungen
- :
- 1
- .
- Bilanzkreisnetzbetreiber
- sind
- Wirkung
- 1.10.2008
- verpflichtet
- abgeschlossene
- neu
- abzuschließende
- Bilanzkreisverträge
- Anlage
- "
- Gas
- "
- festgelegten
- Regelungen
- aufzunehmen
- .
- Hinweis
- :
- Sonderregelungen
- Einspeisung
- Biogas
- Erdgasnetz
- Teil
- GasNZV
- bleiben
- unberührt
- .
- 2
- .
- Prozentsatz
- Toleranzgrenze
- wird
- 1.10.2008
- abweichend
- §
- Abs.
- GasNZV
- %
- festgelegt
- .
- 3
- .
- Bilanzkreisnetzbetreiber
- sind
- verpflichtet
- folgenden
- Informationen
- elektronische
- Weiterverarbeitung
- Standardsoftware
- nutzbaren
- Format
- Internet
- veröffentlichen
- :
- täglich
- aktualisierten
- Ausgleichsenergiepreise
- Basis
- Preisbildung
- dienenden
- Referenzpreise
- jeweiligen
- Gastag
- zumindest
- letzten
- Monate
- ;
- Falle
- Erhebung
- variablen
- Strukturierungsbeiträgen
- verschiedenen
- Stunden
- Gastages
- festgesetzten
- Höhen
- Strukturierungsbeiträge
- getrennt
- Unterspeisungen
- Begründung
- festgesetzten
- Höhen
- ;
- Informationen
- Umfang
- Preis
- eingesetzten
- Regelenergie
- externe
- Regelenergie
- unterschieden
- Dienstleistungen
- untertägigen
- Strukturierung
- Beschaffung
- Veräußerung
- mengen
- .
- Informationen
- sind
- möglichst
- Folgetag
- Einsatzes
- Regelenergie
- mindestens
- letzten
- Monate
- veröffentlichen
- .
- ist
- veröffentlichen
- Anteil
- externen
- Regelenergie
- lokaler
- räumlich
- begrenzter
- Ungleichgewichte
- eingesetzt
- wurde
- ;
- monatlich
- Saldo
- Kontos
- Ausgleichsenergieumlage
- Schluss
- Vormonats
- ;
- Liste
- Ausspeisenetzbetreiber
- jeweiligen
- Marktgebiets
- Bilanzkreisnetzbetreiber
- Bilanzkreisabrechnung
- erforderlichen
- Daten
- fristgerecht
- unvollständig
- unzureichender
- Qualität
- Verfügung
- stellen
- .
- Verpflichtungen
- .
- gelten
- Verpflichtung
- .
- 01.04.2009
- .
- 4
- .
- Widerruf
- bleibt
- vorbehalten
- .
- Beschwerdeführerin
- hatte
- 23
- .
- Juni
- beantragt
- Festlegungsverfahren
- beigeladen
- werden
- .
- Bundesnetzagentur
- hat
- Antrag
- abgelehnt
- .
- gerichtete
- Beschwerde
- hat
- Oberlandesgericht
- Beschluss
- 14
- .
- Januar
- zurückgewiesen
- .
- Beschwerdeführerin
- greift
- nunmehr
- Festlegungen
- .
- Beschwerdegericht
- hat
- Beschwerde
- unzulässig
- verworfen
- .
- Hiergegen
- richtet
- Beschwerdegericht
- zugelassene
- Rechtsbeschwerde
- Beschwerdeführerin
- .
- II
- .
- Rechtsbeschwerde
- ist
- unbegründet
- .
- 1
- .
- Beschwerdegericht
- hat
- Beschwerde
- unzulässig
- angesehen
- Beschwerdeführerin
- Beschwerdebefugnis
- fehle
- .
- Verwaltungsverfahren
- verspätet
- Beiladungsantrag
- gestellt
- habe
- bestehe
- Beschwerdebefugnis
- §
- Abs.
- .
- V.m
- .
- §
- Abs.
- Nr.
- EnWG
- .
- könne
- auch
- notwendig
- Beizuladende
- angesehen
- werden
- Festlegungen
- rechtlich
- geschützten
- Interessen
- eingreife
- .
- richteten
- Netzbetreiber
- .
- Inhaltlich
- beträfen
- hierin
- enthaltenen
- Vorgaben
- lediglich
- Methoden
- Bilanzkreisabrechnungen
- Bildung
- Ausgleichsentgelte
- .
- Beschwerdeführerin
- bedürfe
- noch
- Umsetzung
- Netzbetreiber
- abzuschließenden
- Vertrag
- .
- gelte
- auch
- Absenkung
- Toleranzgrenze
- §
- Abs.
- GasNZV
- .
- sei
- zwar
- Basisbilanzausgleich
- §
- Abs.
- Satz
- GasNZV
- berührt
- .
- Norm
- bezwecke
- jedoch
- Schutz
- Transportkunden
- diene
- öffentlichen
- Interessen
- nämlich
- Ausgestaltung
- Bilanzausgleichsverfahrens
- .
- weitere
- Ausdehnung
- Beschwerderechts
- sei
- auch
- Raum
- .
- werde
- auch
- Rechtsprechung
- Europäischen
- Gerichtshofs
- geboten
- .
- fehle
- Beschwerdeführerin
- materiellen
- Beschwer
- .
- 2
- .
- hiergegen
- gerichteten
- Angriffe
- Rechtsbeschwerde
- bleiben
- Erfolg
- .
- Auffassung
- Bundesnetzagentur
- ist
- allerdings
- Beschwerde
- schon
- unzulässig
- Entscheidung
- Beschwerde
- abgelehnte
- Beiladung
- Beschwerdeführerin
- auch
- Hinblick
- Festlegungen
- erhobene
- Beschwerde
- Rechtskraft
- entfaltet
- .
- derartige
- Rechtskrafterstreckung
- besteht
- .
- handelt
- unterschiedliche
- Streitgegenstände
- richt
- vorher
- lediglich
- abgelehnte
- Beiladung
- aber
- streitgegenständlichen
- Beschwerdeantrag
- entschieden
- hat
- .
- Beschwerde
- ist
- jedoch
- unzulässig
- Beschwerdeführerin
- Beschwerdebefugnis
- fehlt
- .
- Beschwerdebefugt
- ist
- §
- Abs.
- .
- V.m
- .
- §
- Abs.
- Nr.
- Dritte
- Verfahren
- beteiligt
- ist
- .
- erweiternder
- Auslegung
- Vorschriften
- ist
- Dritter
- auch
- dann
- befugt
- Hauptsache
- ergangene
- Entscheidung
- Beschwerde
- einzulegen
- Person
- subjektiven
- Voraussetzungen
- Beiladung
- vorliegen
- Beiladungsantrag
- allein
- verfahrensökonomischen
- Gründen
- abgelehnt
- worden
- ist
- geltend
- machen
- kann
- Entscheidung
- unmittelbar
- individuell
- betroffen
- sein
- .
- reichen
- erhebliche
- wirtschaftliche
- Interessen
- Beschluss
- 11
- November
- .
- .
- ;
- vgl.
- auch
- Beschluss
- 7
- November
- .
- .
- pepcom
- Kartellverwaltungsverfahren
- .
- Ist
- Beschwerdeführer
- Regulierungsbehörde
- beteiligt
- worden
- hat
- aber
- unverschuldet
- versäumt
- Beiladungsantrag
- rechtzeitig
- stellen
- ist
- gleichfalls
- beschwerdebefugt
- .
- .
- Beschwerdeführerin
- ist
- beigeladen
- worden
- .
- kann
- auch
- Beiladungsantrag
- berufen
- Beiladung
- erst
- Abschluss
- Verwaltungsverfahrens
- beantragt
- hat
- .
- Bundesgerichtshof
- Beschwerdebefugnis
- Kartellverwaltungssachen
- entschieden
- hat
- kann
- nur
- rechtzeitige
- mithin
- Abschluss
- Verfahrens
- gestellte
- Beiladungsantrag
- Beiladungspetenten
- Beschwerdebefugnis
- eröffnen
- Beschluss
- 7
- .
- April
- WuW/E
- .
- .
- sicherergemeinschaft
- .
- Wesentlichen
- gleichlautenden
- Vorschriften
- energiewirtschafts-rechtlichen
- Beschwerdeverfahren
- gelten
- Grundsätze
- .
- ist
- auch
- beschwerdebefugt
- angegriffenen
- Verwaltungsakt
- unmittelbar
- Rechten
- berührt
- wird
- Beschluss
- 22
- .
- Februar
- WuW/E
- .
- Falle
- entfaltet
- Verwaltungsakt
- Regelungswirkung
- Sinne
- §
- Satz
- VwVfG.
- Sinne
- ist
- gerichtlichen
- Verfahren
- notwendig
- beizuladen
- vgl.
- §
- Abs.
- VwGO
- .
- Erforderlich
- ist
- aber
- nur
- Beeinträchtigung
- wirtschaftlicher
- Interessen
- vorliegt
- .
- Beschwerdeführer
- muss
- Dritten
- ergangene
- Verfügung
- geschützten
- Rechtskreis
- unmittelbar
- betroffen
- sein
- 7
- .
- April
- WuW/E
- .
- Versicherergemeinschaft
- .
- Auffassung
- Bundesnetzagentur
- kann
- Fällen
- notwendigen
- Beiladung
- insoweit
- gesetzlichen
- Grundlage
- fehlt
- Entscheidung
- Betroffene
- vorherigen
- Beiladungsantrag
- Verwaltungsverfahren
- verwiesen
- werden
- vgl.
- aaO
- .
- Versicherergemeinschaft
- .
- rechtliche
- Betroffenheit
- lässt
- schon
- ableiten
- Beschwerdeführerin
- aktueller
- potenzieller
- Vertragspartner
- Bilanzkreisnetzbetreiber
- ist
- .
- Festlegungen
- Bundesnetzagentur
- greifen
- nämlich
- unmittelbar
- regelnd
- bestehende
- Privatrechtslage
- .
- bedürfen
- vielmehr
- Umsetzung
- Adressaten
- hier
- Bilanzkreisnetzbetreiber
- verpflichtet
- sind
- Verträge
- entsprechend
- anzupassen
- neue
- Verträge
- Vorgaben
- Festlegungen
- abzuschließen
- .
- Auch
- potenziellen
- Vertragspartner
- Adressaten
- absehbare
- Auswirkungen
- Verwaltungsakts
- entstehen
- begründet
- Person
- Vertragspartners
- eigene
- unmittelbare
- Rechtsbetroffenheit
- Beschluss
- 7
- .
- April
- WuW/E
- .
- Versicherergemeinschaft
- ;
- vgl.
- auch
- BVerwG
- .
- Beschwerdeführerin
- zeigt
- auch
- Vertragsbestimmungen
- Standardbilanzkreisvertrages
- Nummer
- Tenors
- Festlegungen
- verbindlich
- erklärt
- wurden
- Rechtskreis
- berührt
- sein
- könnte
- .
- Transportkunde
- wird
- rechtlos
- gestellt
- .
- hat
- gemäß
- Abs.
- Anspruch
- diskriminierungsfreien
- Zugang
- Netzen
- Bedingungen
- Entgelte
- Netzzugang
- angemessen
- diskriminierungsfrei
- transparent
- sein
- müssen
- §
- .
- Anspruch
- kann
- zivilgerichtlich
- durchsetzen
- vgl.
- Urteil
- 11
- .
- Juni
- .
- .
- Festlegungen
- Regelungswirkung
- entfalten
- mithin
- auch
- Bestandskraft
- erwachsen
- können
- binden
- Zivilverfahren
- nur
- insoweit
- gesetzeskonform
- Zugangsanspruch
- konkretisieren
- .
- Transportkunde
- kann
- dort
- Verhältnis
- Netzbetreiber
- wirtschaftlich
- berührenden
- Festlegungen
- Überprüfung
- unterziehen
- lassen
- .
- Insoweit
- ist
- Gaslieferant
- auch
- Lage
- dann
- Übereinstimmung
- Regeln
- Standardbilanzkreisvertrags
- erfolgte
- Abrechnung
- anzugreifen
- unmittelbar
- höhere
- Vergütung
- Zivilverfahren
- Netzbetreiber
- durchzusetzen
- vgl.
- Urteil
- 11
- .
- Juni
- .
- .
- gilt
- auch
- Nummer
- Festlegung
- angeordnete
- Absenkung
- Toleranzgrenze
- §
- Abs.
- GasNZV
- bislang
- nunmehr
- Prozent
- .
- Änderung
- bedingt
- zugleich
- entgeltfreie
- Basisbilanzausgleich
- Transportkunden
- §
- Abs.
- Satz
- GasNZV
- faktisch
- entfällt
- .
- -9-
- Verfügung
- enthält
- Nummer
- abstrakte
- Festlegung
- Änderung
- Toleranzgrenze
- .
- Regelungen
- Art
- dienen
- Energiewirtschaftsgesetz
- Gasnetzzugangsverordnung
- vorgegebenen
- Rahmen
- generelle
- Handlungsanweisungen
- Verhalten
- typischerweise
- Rahmen
- geschäftlichen
- Betätigung
- häufig
- wiederkehrenden
- einzelnen
- Situationen
- so
- steuern
- Wettbewerbskräfte
- Gasmarkt
- bestmöglich
- entfalten
- können
- vgl.
- Beschluss
- 29
- .
- April
- KVR
- .
- .
- Festlegungen
- ist
- Bundesnetzagentur
- ermächtigt
- §
- Abs.
- GasNZV
- .
- Gesetzgeber
- hat
- §
- Abs.
- Nr.
- EnWG
- Verordnungsgeber
- Möglichkeit
- eröffnet
- Bundesnetzagentur
- auch
- allgemeine
- Festlegung
- Netzzugangsbedingungen
- übertragen
- Bundesnetzagentur
- dann
- Form
- Allgemeinverfügungen
- ausgeübt
- wird
- aaO
- .
- .
- Bundesnetzagentur
- kann
- Netzzugangsbedingungen
- abstrakt-genereller
- Form
- festlegen
- .
- zählt
- auch
- Absenkung
- Toleranzgrenze
- §
- Abs.
- GasNZV
- gestützte
- Allgemeinverfügung
- .
- abstrakten
- Festlegungen
- bedürfen
- aber
- Umsetzung
- konkrete
- Leistungsverhältnis
- Netzbetreiber
- durchleitenden
- Transportkunden
- besteht
- .
- gilt
- auch
- Bestimmung
- Toleranzgrenze
- §
- Abs.
- Satz
- GasNZV
- .
- Toleranzgrenze
- enthält
- absolutes
- Verbot
- bildet
- lediglich
- Bezugsgröße
- Basisbilanzausgleich
- .
- Toleranzgrenze
- haben
- Verordnung
- näher
- bezeichneten
- Netzbetreiber
- Ausgleich
- gesondertes
- Entgelt
- anzubieten
- §
- Abs.
- GasNZV
- .
- Toleranzgrenze
- durchleitenden
- Gasversorger
- auswirkt
- ergibt
- aber
- letztlich
- einzelnen
- Abrechnung
- Transportkunden
- .
- Erst
- konkrete
- Abrechnung
- erfolgt
- lässt
- feststellen
- Transportkunde
- Einzelfall
- Änderung
- Toleranzgrenze
- belastet
- ist
- .
- Übrigen
- stehen
- Netzbetreiber
- tragenden
- Kosten
- Ausgleichsenergie
- unmittelbaren
- Zusammenhang
- Berechnung
- Netznutzungsentgelte
- maßgeblichen
- Netzkosten
- Sinne
- §
- Abs.
- .
- V.m
- .
- Abs.
- GasNEV
- .
- höherer
- Bezug
- Netzbetreiber
- bezahlender
- Ausgleichsenergie
- wirkt
- nämlich
- Höhe
- Netznutzungsentgelte
- .
- Auch
- Gesichtspunkt
- bewirkt
- Festlegung
- Toleranzgrenze
- noch
- unmittelbare
- Beeinträchtigung
- rechtlich
- geschützter
- Interessen
- Beschwerdeführerin
- .
- Bundesnetzagentur
- §
- Abs.
- GasNZV
- vorgenommene
- Absenkung
- Toleranzgrenze
- Prozent
- berührt
- mithin
- Transportkunden
- unmittelbar
- .
- wird
- Vertragsverhältnis
- Netzbetreiber
- Transportkunden
- erst
- erheblich
- Abweichungen
- Ausspeisemengen
- konkret
- ermittelt
- werden
- .
- fehlt
- Festlegung
- Beschwerdeführerin
- Regelungswirkung
- vgl.
- Beschluss
- 7
- .
- April
- WuW/E
- .
- Versicherergemeinschaft
- .
- Privatrechtsverhältnis
- wird
- unmittelbar
- gestaltet
- Festlegung
- Toleranzgrenze
- lediglich
- Vorgabe
- Abrechnung
- Leistungsbeziehung
- betrifft
- .
- Vorgabe
- ist
- dann
- Netzbetreiber
- Basisbilanzausgleich
- Beachtung
- Toleranzgrenze
- vollziehen
- hat
- erst
- konkreten
- Einzelabrechnung
- umzusetzen
- .
- kommt
- Festlegung
- Toleranzgrenze
- Beschwerdegericht
- zutreffend
- hinweist
- einzelnen
- Transportkunden
- auch
- unmittelbar
- drittschützende
- Wirkung
- hat
- .
- Maßgeblich
- ist
- Frage
- drittschützenden
- Wirkung
- vgl.
- auch
- Schutzinteressen
- Toleranzgrenze
- dienen
- soll
- .
- beantwortet
- Wesentlichen
- Voraussetzungen
- Änderung
- vorgenommen
- werden
- darf
- .
- entscheidende
- Kriterium
- ist
- gemäß
- §
- Abs.
- GasNZV
- Marktsituation
- .
- ist
- Licht
- energiewirtschaftsrechtlichen
- Zielsetzungen
- bewerten
- .
- Berücksichtigung
- Vorgaben
- hat
- Bundesnetzagentur
- Entscheidung
- Toleranzgrenze
- treffen
- .
- wird
- aber
- deutlich
- Schutzgut
- auch
- Regelung
- Sicherstellung
- leistungsfähigen
- kostengünstigen
- transparenten
- Energieversorgung
- Letztverbraucher
- ist
- .
- transparentes
- Abrechnungssystem
- sichern
- versteckte
- Netzkosten
- vermeiden
- dann
- umgelegt
- werden
- müssen
- soll
- Nominierung
- Anspruch
- genommenen
- Ausspeisekapazitäten
- §
- GasNZV
- möglichst
- realitätsnah
- erfolgen
- .
- Ausspeisungen
- sind
- Transportkunden
- §
- Abs.
- GasNZV
- zeitgleich
- aufeinander
- anzupassen
- ;
- Abweichungen
- eingespeisten
- Verbrauch
- entnommenen
- Gasmengen
- sollen
- so
- möglichst
- gering
- gehalten
- werden
- vgl.
- BR-Drucks
- .
- S.
- f.
- .
- Auch
- dient
- strukturpolitischen
- Ziel
- transparenter
- Netzentgelte
- §
- Abs.
- erleichtert
- entsprechend
- Vorgaben
- §
- Abs.
- möglichst
- hohem
- Umfang
- miteinander
- verbundene
- Netze
- ausweisen
- entsprechende
- Verträge
- anbieten
- können
- .
- Mithin
- kommt
- Hinblick
- Normgeber
- verfolgten
- Zweck
- Festlegung
- Toleranzgrenze
- allein
- energiewirtschaftlich
- steuernde
- unmittelbar
- drittschützende
- Wirkung
- .
- vorstehenden
- Grundsätze
- bezüglich
- Beschwerdebefugnis
- Dritter
- Entscheidung
- Regulierungsbehörde
- potenziell
- betroffen
- sein
- können
- bedürfen
- Blick
- Urteil
- Gerichtshofs
- Europäischen
- Union
- 24
- .
- April
- Korrektur
- .
- Gerichtshof
- hat
- bezüglich
- Anpassungsanordnung
- Bereich
- Telekommunikationsleistungen
- ausgeführt
- Regulierungsentscheidungen
- Preise
- betreffen
- auch
- Vertragspartner
- Adressaten
- Regulierungsentscheidung
- Rechten
- berührt
- wird
- Rechtsschutz
- gewähren
- ist
- .
- bedürfe
- einmal
- Vertragsbeziehung
- Rechte
- Begünstigten
- Entscheidung
- potenziell
- betroffen
- sind
- .
- .
- bloße
- vertragliche
- Abrechnungsregelungen
- hier
- gegeben
- Grundsätze
- gelten
- erfüllt
- deutsche
- Recht
- Erfordernis
- .
- Beschwerdeführerin
- hätte
- nämlich
- nur
- rechtzeitig
- Beiladungsantrag
- stellen
- müssen
- dann
- wäre
- Falle
- unmittelbaren
- individuellen
- Betroffenheit
- beschwerdebefugt
- auch
- Regulierungsbehörde
- beigeladen
- worden
- wäre
- .
- auch
- hier
- bestehenden
- Beschwerdemöglichkeit
- hat
- Gasbinnenmarktrichtlinie
- ergebende
- Rechtsschutzgebot
- Art
- .
- Abs.
- Richtlinie
- mittlerweile
- inhaltsgleiche
- Regelung
- Art
- .
- Abs.
- Richtlinie
- 2009/73/EG
- abgelöst
- wurde
- Maße
- umgesetzt
- .
- Raum
- Kirchhoff
- Vorinstanz
- :
- OLG
- Entscheidung
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