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- BESCHLUSS
- AnwZ
- 8
- November
- verwaltungsrechtlichen
- Anwaltssache
- Widerrufs
- Zulassung
- Rechtsanwaltschaft
- ECLI
- :
- :
- Bundesgerichtshof
- Senat
- Anwaltssachen
- hat
- Präsidentin
- Bundesgerichtshofs
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Rechtsanwälte
- Dr.
- Dr.
- 8
- November
- beschlossen
- :
- Antrag
- Klägerin
- Zulassung
- Berufung
- Urteil
- 5
- .
- Senats
- Bayerischen
- Anwaltsgerichtshofs
- 17
- Juli
- wird
- unzulässig
- verworfen
- .
- Klägerin
- hat
- Kosten
- Zulassungsverfahrens
- tragen
- .
- Streitwert
- Zulassungsverfahrens
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- geborene
- Klägerin
- wurde
- Rechtsanwältin
- zugelassen
- .
- Beschluss
- 1
- .
- September
- eröffnete
- Amtsgericht
- Insolvenzverfahren
- Vermögen
- Klägerin
- .
- Insolvenzverwalterin
- gab
- 12
- .
- September
- öffentlich
- bekannt
- gemachte
- Erklärung
- selbständige
- wirtschaftliche
- Tätigkeit
- Klägerin
- Rechtsanwältin
- frei
- erklärte
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- Vermögen
- Klägerin
- selbständigen
- Tätigkeit
- Rechtsanwältin
- Insolvenzmasse
- gehöre
- Ansprüche
- Tätigkeit
- Insolvenzverfahren
- geltend
- gemacht
- werden
- könnten
- .
- Bescheid
- 22
- November
- widerrief
- Beklagte
- Zulassung
- Klägerin
- Rechtsanwaltschaft
- Vermögensverfalls
- Abs.
- Nr.
- .
- hiergegen
- gerichtete
- Klage
- hat
- Anwaltsgerichtshof
- abgewiesen
- .
- Klägerin
- beantragt
- nunmehr
- Zulassung
- Berufung
- Urteil
- Anwaltsgerichtshofs
- .
- Beklagte
- hat
- Anschluss
- Bescheid
- 14
- .
- Mai
- sofortige
- Vollziehung
- Widerrufsbescheids
- angeordnet
- .
- weiterem
- Bescheid
- 10
- Juli
- hat
- Beklagte
- Zulassung
- Klägerin
- Rechtsanwaltschaft
- auch
- Fehlens
- vorgeschriebenen
- Berufshaftpflichtversicherung
- widerrufen
- Abs.
- Nr.
- .
- Widerrufsbescheid
- ist
- 15
- .
- August
- bestandskräftig
- .
- II
- .
- angefochtene
- Urteil
- Anwaltsgerichtshofs
- §
- 112e
- Satz
- §
- Abs.
- VwGO
- statthafte
- Antrag
- Klägerin
- Zulassung
- Berufung
- ist
- unzulässig
- bestandskräftigen
- Widerrufs
- Zulassung
- Klägerin
- Rechtsanwaltschaft
- erforderliche
- Rechtsschutzbedürfnis
- Überprüfung
- weiteren
- Widerrufsbescheids
- Beklagten
- 22
- November
- entfallen
- ist
- .
- 1
- .
- Rechtsschutzbedürfnis
- fehlt
- hier
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- maßgeblichen
- Vorschriften
- Verwaltungsgerichtsordnung
- ausnahmsweise
- dann
- Rechtsstellung
- Klägers
- selbst
- Erfolg
- Klage
- verbessert
- würde
- Klage
- also
- nutzlos
- wäre
- ;
- nutzlos
- ist
- Klage
- Kläger
- offensichtlich
- rechtlichen
- tatsächlichen
- auch
- ideellen
- Vorteil
- bringen
- könnte
- .
- entsprechend
- besteht
- ständigen
- Rechtsprechung
- Senats
- Rechtsschutzbedürfnis
- Überprüfung
- angegriffenen
- Widerrufsbescheids
- ergangenen
- Entscheidung
- Anwaltsgerichtshofs
- Rechtsanwaltszulassung
- bereits
- anderen
- Gründen
- bestandskräftig
- widerrufen
- worden
- ist
- ;
- fehlt
- dann
- Rechtsschutzbedürfnis
- Überprüfung
- weiteren
- Widerrufsgrundes
- Senatsbeschlüsse
- 20
- .
- März
- AnwZ
- juris
- .
- f.
- ;
- 16
- Juli
- AnwZ
- .
- .
- So
- liegt
- Fall
- hier
- Rechtsanwaltszulassung
- Klägerin
- bereits
- Bescheid
- Beklagten
- 10
- Juli
- bestandskräftig
- widerrufen
- worden
- ist
- .
- 2
- .
- Klägerin
- ist
- Fehlen
- Rechtsschutzbedürfnisses
- Möglichkeit
- Verwerfung
- Antrags
- Zulassung
- Berufung
- hingewiesen
- worden
- .
- eingeräumten
- Möglichkeit
- Stellungnahme
- hat
- Gebrauch
- gemacht
- .
- .
- Kostenentscheidung
- beruht
- §
- Abs.
- Satz
- Abs.
- VwGO
- Festsetzung
- Streitwerts
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Vorinstanz
- :
- Entscheidung
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