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- BESCHLUSS
- AnwZ
- 18
- .
- September
- verwaltungsrechtlichen
- Anwaltssache
- anwaltlicher
- Werbung
- ECLI
- :
- :
- Bundesgerichtshof
- Senat
- Anwaltssachen
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Rechtsanwalt
- Dr.
- 18
- .
- September
- beschlossen
- :
- Anhörungsrüge
- Klägers
- Senatsurteil
- 3
- Juli
- wird
- Kosten
- zurückgewiesen
- .
- Gründe
- :
- 1
- .
- Senat
- hat
- Urteil
- 3
- Juli
- näheren
- Begründung
- verwiesen
- wird
- Berufung
- Klägers
- Urteil
- 1
- .
- Senats
- Anwaltsgerichtshofs
- Landes
- 29
- .
- Mai
- zurückgewiesen
- .
- Hiergegen
- wendet
- Kläger
- Anhörungsrüge
- .
- 2
- .
- Anhörungsrüge
- ist
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- VwGO
- statthaft
- .
- ist
- aber
- unbegründet
- .
- Senat
- hat
- berücksichtigendes
- entscheidungserhebliches
- Vorbringen
- Klägers
- übergangen
- Anspruch
- rechtliches
- Gehör
- Art
- .
- Abs.
- GG
- auch
- sonstiger
- Weise
- verkürzt
- .
- Senat
- hält
- Übrigen
- Entscheidung
- auch
- Sache
- weiterhin
- zutreffend
- .
- Kayser
- Vorinstanz
- :
- Entscheidung
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