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- BESCHLUSS
- AnwZ
- Verkündet
- :
- 8
- .
- Oktober
- Urkundsbeamter
- Geschäftsstelle
- Verfahren
- Widerrufs
- Zulassung
- Rechtsanwaltschaft
- Bundesgerichtshof
- Senat
- Anwaltssachen
- hat
- Präsidenten
- Bundesgerichtshofs
- Professor
- Richterin
- Bundesgerichtshof
- Dr.
- Otten
- Richter
- Bundesgerichtshof
- Dr.
- Rechtsanwälte
- Dr.
- Dr.
- Professor
- Dr.
- mündlicher
- Verhandlung
- 2
- Juli
- beschlossen
- :
- sofortige
- Beschwerde
- Antragstellers
- Beschluss
- 1
- .
- Senats
- Anwaltsgerichtshofs
- Landes
- NordrheinWestfalen
- 20
- .
- Januar
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Antragsteller
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- Antragsgegnerin
- Beschwerdeverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- außergerichtlichen
- Auslagen
- erstatten
- .
- Geschäftswert
- Beschwerdeverfahren
- wird
- Euro
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Antragsteller
- ist
- Rechtsanwaltschaft
- Rechtsanwalt
- Amtsgericht
- Landgericht
- zugelassen
- .
- Verfügung
- 28
- .
- Januar
- hat
- Antragsgegnerin
- Zulassung
- Vermögensverfalls
- widerrufen
- .
- gerichteten
- Antrag
- gerichtliche
- Entscheidung
- hat
- Anwaltsgerichtshof
- zurückgewiesen
- .
- Hiergegen
- richtet
- sofortige
- Beschwerde
- .
- Rechtsmittel
- ist
- zulässig
- §
- Nr.
- bleibt
- jedoch
- Sache
- Erfolg
- .
- 1
- .
- Antragsteller
- Begründung
- Beschwerde
- vorgetragen
- hat
- Anspruch
- rechtliches
- Gehör
- sei
- Verfahren
- Anwaltsgerichtshof
- verletzt
- worden
- Abwesenheit
- verhandelt
- worden
- sei
- Terminstag
- Verhinderung
- Terminskollision
- hingewiesen
- habe
- kann
- Rechtsmittel
- Erfolg
- verhelfen
- .
- Senat
- entscheidet
- Beschwerdegericht
- Angelegenheiten
- freiwilligen
- Gerichtsbarkeit
- geltenden
- Verfahren
- §
- Abs.
- .
- ermittelt
- Tatsacheninstanz
- Sachverhalt
- eigener
- Verantwortung
- ;
- etwaige
- Verfahrensfehler
- Vorinstanz
- kommt
- grundsätzlich
- .
- Anhörung
- Antragstellers
- Beschwerdeverfahren
- wird
- etwaige
- Verletzung
- rechtlichen
- Gehörs
- Verfahren
- Anwaltsgerichtshof
- geheilt
- .
- 13
- .
- Oktober
- AnwZ(B
- 36/02
- ;
- .
- 17
- .
- Mai
- AnwZ
- .
- 2
- .
- §
- Abs.
- Nr.
- ist
- Zulassung
- Rechtsanwaltschaft
- widerrufen
- Rechtsanwalt
- geraten
- ist
- sei
- denn
- Interessen
- Rechtsuchenden
- gefährdet
- sind
- .
- Vermögensverfall
- ist
- gegeben
- Rechtsanwalt
- ungeordnete
- schlechte
- finanzielle
- Verhältnisse
- absehbarer
- Zeit
- ordnen
- kann
- geraten
- außerstande
- ist
- Verpflichtungen
- nachzukommen
- .
- Beweisanzeichen
- sind
- Erwirkung
- Schuldtiteln
- Vollstreckungsmaßnahmen
- .
- Situation
- war
- Antragsteller
- Zeitpunkt
- Erlasses
- Widerrufsverfügung
- gegeben
- .
- Versorgungswerk
- Rechtsanwälte
- betrieb
- Forderung
- Höhe
- Zwangsvollstreckung
- .
- Mitteilung
- Gerichtsvollzieher
- waren
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- offen
- teilweise
- bereits
- Termin
- Abgabe
- eidesstattlichen
- Versicherung
- bestimmt
- gewesen
- war
- .
- handelte
- Wesentlichen
- kleinere
- Beträge
- Forderung
- belief
- allerdings
- 8.855,29
- €
- Kosten
- .
- Antragsteller
- hat
- zwar
- Folge
- kleinere
- Zahlungen
- geleistet
- .
- Anwaltsgerichtshof
- vorgetragen
- hat
- Verbindlichkeiten
- erfüllt
- Versorgungswerk
- Vereinbarung
- getroffen
- habe
- hat
- jedoch
- nachgewiesen
- .
- Gegenteil
- wurde
- Verfahren
- Anwaltsgerichtshof
- weiter
- bekannt
- Finanzamt
- Steuerrückständen
- schlägen
- Höhe
- insgesamt
- €
- Fälligkeitsdaten
- 18
- .
- September
- 14
- .
- März
- Haftbefehl
- erwirkt
- hatte
- .
- Widerrufsgrund
- ist
- auch
- nachträglich
- entfallen
- .
- hat
- 27
- .
- September
- Vollstreckungsverfahren
- Finanzamts
- eidesstattliche
- Versicherung
- abgegeben
- .
- Anhaltspunkte
- Interessen
- Rechtsuchenden
- hier
- ausnahmsweise
- gefährdet
- sind
- sind
- gegeben
- .
- Otten
- Vorinstanz
- :
- Entscheidung
- 20.01.2006
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