|
|
- BESCHLUSS
- AnwZ
- 31
- .
- Januar
- Verfahren
- Widerrufs
- Zulassung
- Rechtsanwaltschaft
- Bundesgerichtshof
- Senat
- Anwaltssachen
- hat
- Präsidenten
- Bundesgerichtshofs
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Richterin
- Roggenbuck
- Rechtsanwälte
- Dr.
- Dr.
- Professor
- Dr.
- 31
- .
- Januar
- beschlossen
- :
- Hauptsache
- ist
- erledigt
- .
- Antragsteller
- hat
- Kosten
- Rechtszüge
- tragen
- Antragsgegnerin
- Beschwerdeverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- außergerichtlichen
- Auslagen
- erstatten
- .
- Geschäftswert
- Beschwerdeverfahren
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Antragsteller
- ist
- Rechtsanwaltschaft
- zugelassen
- .
- Bescheid
- 3
- .
- Dezember
- hat
- Antragsgegnerin
- Zulassung
- Antragstellers
- Vermögensverfalls
- widerrufen
- .
- Anwaltsgerichtshof
- hat
- Antrag
- gerichtliche
- Entscheidung
- zurückgewiesen
- .
- hat
- Antragsteller
- sofortigen
- Beschwerde
- gewandt
- .
- Beschwerdeverfahrens
- hat
- Antragsteller
- nachgewiesen
- Vermögensverhältnisse
- zwischenzeitlich
- konsolidiert
- haben
- .
- Antragsgegnerin
- hat
- Bescheid
- 6
- .
- September
- Widerrufsbescheid
- zurückgenommen
- .
- Antragsteller
- Antragsgegnerin
- haben
- zwar
- ausdrückliche
- Erledigung
- erklärt
- sehen
- Verfahren
- ersichtlich
- erledigt
- .
- II
- .
- Aufhebung
- Widerrufsverfügung
- hat
- Hauptsache
- erledigt
- .
- Kostenentscheidung
- ergibt
- entsprechenden
- Anwendung
- §
- §
- .
- sind
- Antragsteller
- aufzuerlegen
- Voraussetzungen
- Widerruf
- §
- Abs.
- Nr.
- Zeitpunkt
- -4des
- Erlasses
- Widerrufsverfügung
- vorgelegen
- haben
- erst
- Laufe
- weggefallen
- sind
- .
- Antragsgegnerin
- hat
- unverzüglich
- Rücknahme
- Bescheids
- reagiert
- .
- Roggenbuck
- Vorinstanz
- :
- Naumburg
- Entscheidung
- 3/05
|