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- BESCHLUSS
- alt
- :
- 18
- .
- Februar
- Strafsache
- Mordes
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 18
- .
- Februar
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 10
- .
- Oktober
- wird
- §
- Abs.
- unbegründet
- verworfen
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Ergänzend
- bemerkt
- Senat
- :
- Annahme
- Landgerichts
- auch
- Urteil
- 28
- .
- Dezember
- Person
- Angeklagten
- getroffenen
- Feststellungen
- seien
- Rechtskraft
- erwachsen
- ist
- unzutreffend
- .
- Urteil
- Beschluss
- Senats
- 29
- .
- Mai
- Rechtsfolgenausspruch
- zugrundeliegenden
- Feststellungen
- aufgehoben
- worden
- ist
- waren
- Feststellungen
- aufgehoben
- ausschließlich
- Rechtsfolgenausspruch
- beziehen
- .
- durften
- neue
- Urteil
- mehr
- herangezogen
- werden
- .
- Vielmehr
- hätte
- Landgericht
- insoweit
- umfassend
- eigene
- Feststellungen
- treffen
- Urteilsgründen
- mitteilen
- müssen
- vgl.
- Urteil
- 28
- .
- März
- NStZ-RR
- Beschluss
- 17
- .
- Dezember
- BGHSt
- .
- sachlich-rechtliche
- Mangel
- nötigt
- hier
- jedoch
- ausnahmsweise
- Aufhebung
- angefochtenen
- Urteils
- Höhe
- verhängten
- Freiheitsstrafe
- ausgewirkt
- hat
- .
- Strafzumessung
- Strafkammer
- beruht
- maßgeblich
- Tatsachen
- selbst
- Feststellungen
- getroffen
- hat
- bestandskräftig
- festgestellten
- Umständen
- außerordentlich
- brutalen
- Tat
- ergeben
- .
- Unterbringung
- §
- StGB
- hat
- eigener
- Feststellungen
- Rahmen
- neuen
- Beweisaufnahme
- verneint
- .
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