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- BESCHLUSS
- 7
- .
- Februar
- Strafsache
- Mordes
- u.a.
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Anhörung
- Generalbundesanwalts
- Beschwerdeführers
- 7
- .
- Februar
- gemäß
- §
- Abs.
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 7
- .
- September
- wird
- Maßgabe
- unbegründet
- verworfen
- Einziehung
- Mobiltelefone
- Haier
- G31
- entfällt
- Gegenstände
- Angeklagten
- gehören
- zustehen
- §
- Abs.
- StGB
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- König
- ECLI
- :
- :
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