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- BESCHLUSS
- 10
- .
- Dezember
- Strafsache
- ECLI
- :
- :
- BGH:2018:101218B5STR590.18.0
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 10
- .
- Dezember
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 3
- Juli
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Ergänzend
- Antragsschrift
- Generalbundesanwalts
- bemerkt
- Senat
- :
- 1
- .
- Senat
- entnimmt
- Urteilsgründen
- sichergestellten
- Einziehung
- Wertes
- Taterträgen
- Abzug
- gebrachten
- Gegenständen
- Powerbank
- Paketklebeband
- Pfefferspray
- Zündkerzenschlüssel
- Wert
- zukommt
- ;
- eingezogen
- wurden
- ist
- Verzichts
- zutreffend
- .
- 2
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Nichtanordnung
- Unterbringung
- Entziehungsanstalt
- wirksam
- Rechtsmittel
- ausgenommen
- .
- König
- Mosbacher
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