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- BESCHLUSS
- 13
- .
- April
- Strafsache
- unerlaubten
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- u.a.
- hier
- :
- Erinnerung
- Kostenansatz
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 13
- .
- April
- beschlossen
- :
- Erinnerung
- Verurteilten
- Kostensansatz
- 15
- .
- Januar
- wird
- unbegründet
- zurückgewiesen
- .
- Verfahren
- Erinnerung
- ist
- gebührenfrei
- .
- Kosten
- werden
- erstattet
- .
- Antrag
- Verurteilten
- ist
- Erinnerung
- werten
- Kostenansatz
- richtet
- .
- Rechtsbehelf
- ist
- §
- Abs.
- zulässig
- jedoch
- unbegründet
- .
- Kostenbeamtin
- Bundesgerichtshof
- hat
- Verurteilte
- rechnerischen
- Richtigkeit
- auch
- stellt
- §
- Abs.
- Satz
- .
- V.m
- .
- §
- Abs.
- Recht
- Gebühr
- Höhe
- €
- Revisionsverfahren
- angesetzt
- .
- Mangels
- offenkundigen
- Kostenbeamtin
- sonst
- bekannten
- Zahlungsunvermögens
- Verurteilten
- widerstreitet
- Kostenansatz
- auch
- Gerichte
- ohnehin
- bindenden
- Verwaltungsvorschrift
- Abs.
- KostVfg
- .
- Kostenansatz
- muss
- Verurteilten
- Nachteil
- entstehen
- namentlich
- auch
- Aspekt
- Resozialisierungsgebots
- .
- Interessen
- kann
- Beitreibungsverfahren
- sachgerecht
- Rechnung
- getragen
- werden
- vgl.
- BVerfG
- Kammer
- Beschluss
- 27
- .
- Juni
- Verurteilte
- ohnehin
- Anträge
- gestellt
- hat
- .
- Maßnahmen
- Zuge
- Beitreibungsverfahrens
- besteht
- Zuständigkeit
- Senats
- .
- Senat
- entscheidet
- §
- Abs.
- Besetzung
- Mitgliedern
- Vorsitzenden
- vgl.
- 5
- .
- April
- .
- König
- Raum
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