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- BESCHLUSS
- 30
- .
- August
- Strafsache
- 1
- .
- 2
- .
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- ECLI
- :
- :
- BGH:2018:300818B5STR388.18.0
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführer
- 30
- .
- August
- gemäß
- Abs.
- entsprechend
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revisionen
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 17
- .
- April
- werden
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigungen
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- .
- Angeklagten
- Sache
- erlittene
- Freiheitsentziehung
- wird
- Verhältnis
- angerechnet
- §
- Abs.
- Satz
- StGB
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Mosbacher
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