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- BESCHLUSS
- 11
- .
- September
- Strafsache
- besonders
- schweren
- Raubes
- ECLI
- :
- :
- BGH:2018:110918B5STR345.18.0
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 11
- .
- September
- gemäß
- §
- Abs.
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 1
- .
- März
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- ;
- jedoch
- wird
- Adhäsionsentscheidung
- folgt
- geändert
- :
- Angeklagte
- wird
- verurteilt
- Adhäsionsklägerin
- Schmerzensgeld
- Höhe
- €
- zahlen
- .
- Übrigen
- wird
- Entscheidung
- Adhäsionsantrag
- abgesehen
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Adhäsionsklägerin
- Revisionsverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- Revisionsinstanz
- Adhäsionsverfahren
- entstandenen
- besonderen
- Kosten
- notwendigen
- Auslagen
- Adhäsionsklägerin
- tragen
- .
- Ergänzend
- bemerkt
- Senat
- :
- Aufklärungsrüge
- Bezug
- unterbliebene
- Einholung
- Nebenklägerin
- betreffenden
- Strafregisterauszuges
- ist
- unzulässig
- .
- Zwar
- mangelt
- Bestimmtheit
- Behauptung
- Beweisergebnisses
- Beschwerdeführer
- möglich
- war
- Inhalt
- Registerauszugs
- vorzutragen
- .
- Revision
- unterlässt
- jedoch
- mitzuteilen
- Strafkammer
- Beweisbegehren
- Verteidigung
- verhalten
- hat
- .
- Adhäsionsausspruch
- ist
- abzuändern
- Adhäsionsklägerin
- ergänzten
- Vortrag
- deutlich
- gemacht
- hat
- vermeintlich
- weiteren
- Ansprüche
- Wege
- Feststellungsklage
- verfolgt
- .
- Leistungsklage
- hat
- einzelnen
- Schadenspositionen
- beziffert
- ;
- Feststellungsklage
- ist
- jedenfalls
- teilweise
- Feststellungsinteresse
- zweifelhaft
- .
- Kostenentscheidung
- bezüglich
- Adhäsion
- beruht
- §
- Abs.
- Satz
- .
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