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- BESCHLUSS
- 5
- .
- September
- Strafsache
- Beihilfe
- Körperverletzung
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 5
- .
- September
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 18
- Juli
- wird
- §
- Abs.
- unbegründet
- verworfen
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Nebenklägern
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Ergänzend
- Antragsschrift
- Generalbundesanwalts
- merkt
- Senat
- :
- 1
- .
- Revisionsvorbringen
- gibt
- Anlaß
- Grundlage
- medizinischer
- Gutachten
- getroffenen
- Feststellung
- Verhandlungsfähigkeit
- Beschwerdeführers
- Hauptverhandlung
- Landgericht
- zweifeln
- .
- angenommene
- Einschränkung
- Verhandlungsfähigkeit
- ist
- zeitlichen
- Begrenzungen
- einzelnen
- Sitzungstagen
- wesentlichen
- Einvernehmen
- Verteidigung
- angemessen
- Rücksicht
- genommen
- worden
- .
- Bedenken
- Vorhandensein
- Revisionsverfahren
- erforderlichen
- Verhandlungsfähigkeit
- bestehen
- Maßstab
- BGHSt
- .
- 2
- .
- Verjährung
- hat
- Grundsätzen
- StGB
- Abs.
- Ruhen
- Einzelfällen
- geruht
- .
- Beschwerdeführer
- war
- Präsident
- Sportbundes
- Vorsitzender
- Leistungssportkommission
- maßgeblich
- verantwortlich
- System
- Dopingpraxis
- .
- Konkret
- wurden
- Einzelfälle
- Verabreichung
- uneingeweihte
- Beginn
- Vergabe
- überwiegend
- noch
- minderjährige
- Hochleistungssportlerinnen
- angelastet
- .
- Doping
- bewußt
- verursachten
- Gesundheitsschädigungen
- -gefährdungen
- hatten
- Unrechtsschwerpunkt
- Nichtaufklärung
- betroffenen
- Sportlerinnen
- staatlich
- vorgegebenen
- Vertuschung
- systematisch
- vorgegeben
- war
- .
- gilt
- Frage
- Ruhens
- Verjährung
- Körperverletzungen
- Nachteil
- erwachsener
- Sportlerinnen
- betroffen
- waren
- entsprechenden
- Vergehen
- Nachteil
- Minderjähriger
- .
- Raum
- Brause
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