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- BESCHLUSS
- 23
- Juli
- Strafsache
- Mordes
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 23
- Juli
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 9
- .
- Februar
- wird
- §
- Abs.
- unbegründet
- verworfen
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Ergänzend
- bemerkt
- Senat
- :
- Modifizierung
- früherer
- Rechtsprechung
- vgl.
- NStZ
- grundsätzlich
- erwägenswerter
- Härteausgleich
- Wege
- Vollstreckungslösung
- lebenslangen
- Freiheitsstrafe
- vgl.
- Abdruck
- BGHSt
- bestimmt
- ;
- BGHSt
- f.
- Blick
- erledigte
- §
- StGB
- einbeziehungsfähige
- spätere
- Bestrafungen
- Angeklagten
- kam
- Betracht
- .
- hätte
- Unanwendbarkeit
- §
- StGB
- begründenden
- Zeitablauf
- Rahmen
- Einbeziehung
- späterer
- Strafen
- überhaupt
- zeitnäherer
- Aburteilung
- Hand
- gelegen
- gewichtig
- vorbelasteten
- Angeklagten
- besondere
- Schwere
- Schuld
- §
- StGB
- festzustellen
- .
- entgangene
- Einbeziehung
- §
- StGB
- kann
- jedoch
- Vollstreckungsverfahren
- §
- Abs.
- Satz
- §
- Abs.
- Satz
- StGB
- bedeutsam
- werden
- vgl.
- auch
- BVerfG
- Kammer
- 29
- .
- Januar
- .
- Raum
- Brause
- Jäger
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