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- BESCHLUSS
- 4
- .
- August
- Strafsache
- 1
- .
- 2
- .
- besonders
- schweren
- Raubes
- u.a.
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 4
- .
- August
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Angeklagten
- wird
- Kosten
- einsetzung
- Stand
- Versäumung
- Frist
- Begründung
- Revision
- Urteil
- Landgerichts
- 16
- .
- Januar
- gewährt
- .
- 2
- .
- Revisionen
- Angeklagten
- vorbezeichnete
- Urteil
- werden
- §
- Abs.
- unbegründet
- verworfen
- .
- Allerdings
- wird
- Urteilsformel
- Adhäsionsausspruch
- folgt
- klargestellt
- :
- Angeklagten
- Gesamtschuldner
- gerichtete
- Leistungsantrag
- Adhäsionsklägers
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- ist
- Grunde
- gerechtfertigt
- ;
- Entscheidung
- Höhe
- Ansprüche
- wird
- abgesehen
- .
- Angeklagten
- sind
- Gesamtschuldner
- verpflichtet
- Adhäsionskläger
- künftig
- entstehenden
- materiellen
- immateriellen
- Schäden
- verübten
- Straftat
- 30
- November
- ersetzen
- Ansprüche
- Sozialversicherungsträger
- sonstige
- Versicherer
- übergegangen
- sind
- .
- 3
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Adhäsionskläger
- Revisionen
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- König
- Feilcke
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