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- BESCHLUSS
- 21
- Juli
- Strafsache
- Betruges
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 21
- Juli
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Verfahren
- wird
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Fall
- Anklage
- II
- .
- 4
- .
- Urteilsgründe
- §
- Abs.
- eingestellt
- .
- 2
- .
- übrigen
- wird
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 19
- .
- Januar
- Abs.
- unbegründet
- verworfen
- .
- 3
- .
- Verfahren
- eingestellt
- wird
- fallen
- Kosten
- Verfahrens
- notwendigen
- Auslagen
- Angeklagten
- Staatskasse
- Last
- ;
- übrigen
- Kosten
- Rechtsmittels
- hat
- Beschwerdeführer
- tragen
- .
- Generalbundesanwalt
- hat
- Antragsschrift
- 11
- .
- Juni
- Teileinstellungsantrags
- ausgeführt
- :
- Anzahl
- genannten
- Betrugsfälle
- steht
- Widerspruch
- Urteilsfeststellungen
- Betrugsfälle
- ausweisen
- .
- So
- handelt
- abgeurteilten
- Anklagefällen
- Taten
- S.
- zunächst
- Urteil
- angegeben
- Taten
- S.
- .
- Strafkammer
- stellt
- zwar
- richtigerweise
- Berücksichtigung
- weiteren
- Anklagefälle
- Taten
- Angeklagten
- Tatmehrheit
- stehen
- S.
- .
- hat
- jedoch
- Anklagefall
- S.
- Einzelstrafe
- festgesetzt
- S.
- nur
- Grundlage
- Einzelstrafen
- heitsstrafe
- gebildet
- S.
- .
- Sachlage
- bedarf
- Erörterung
- hier
- Urteilsberichtigung
- zulässig
- wäre
- vgl.
- NStZ
- gegebenenfalls
- Einzelstrafe
- Senat
- festgesetzt
- werden
- könnte
- vgl.
- §
- Abs.
- Strafausspruch
- .
- schließt
- Senat
- .
- stellt
- Verfahren
- Fall
- Anklage
- II
- .
- 4
- .
- Urteilsgründe
- §
- Abs.
- .
- übrigen
- ist
- Revision
- unbegründet
- Sinne
- §
- Abs.
- .
- geringfügige
- Teilerfolg
- Revision
- führt
- Anwendung
- §
- Abs.
- .
- Raum
- Brause
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