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- BESCHLUSS
- 11
- .
- September
- Strafsache
- Betruges
- u.a.
- ECLI
- :
- :
- BGH:2018:110918B5STR249.18.0
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Ziffer
- Beschlussformel
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 11
- .
- September
- gemäß
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 4
- .
- Dezember
- wird
- verworfen
- .
- 2
- .
- sofortige
- Beschwerde
- Angeklagten
- Kostenentscheidung
- vorgenannten
- Urteil
- wird
- verworfen
- .
- 3
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittel
- tragen
- .
- Gründe
- :
- 1
- .
- Revision
- ist
- unbegründet
- Nachprüfung
- Urteils
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- .
- 2
- .
- sofortige
- Beschwerde
- ist
- zulässig
- §
- Abs.
- jedoch
- begründet
- .
- Kostenentscheidung
- Landgerichts
- entspricht
- Gesetz
- ;
- hat
- verurteilte
- Angeklagte
- Kosten
- Verfahrens
- tragen
- §
- Abs.
- .
- Nichterhebung
- bestimmten
- Verfahrenskosten
- richtiger
- Behandlung
- Sache
- entstanden
- wären
- kann
- zwar
- §
- Abs.
- Satz
- Kostenentscheidung
- auch
- Kostenansatzverfahren
- angeordnet
- werden
- Meyer-Goßner/Schmitt
- 61
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Möglichkeit
- Entscheidung
- §
- Abs.
- Satz
- auch
- Vorinstanz
- Amts
- treffen
- vgl.
- Beschluss
- 21
- .
- September
- NStZ-RR
- macht
- Senat
- aber
- Gebrauch
- .
- Hauptverhandlung
- Schwangerschaft
- Richterin
- Aussetzung
- Verfahrens
- Folge
- hatte
- führt
- genommen
- fehlerhaften
- Behandlung
- Sache
- Sinne
- §
- Abs.
- Satz
- vgl.
- Krankheitsfall
- Kostengesetze
- 48
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- .
- Grobe
- Verfahrensfehler
- liegen
- Hand
- werden
- näher
- begründeten
- Beschwerde
- auch
- geltend
- gemacht
- .
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