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- BESCHLUSS
- 20
- .
- April
- Strafsache
- 1
- .
- 2
- .
- 1
- .
- :
- versuchter
- besonders
- schwerer
- sexueller
- Nötigung
- 2
- .
- :
- versuchter
- besonders
- schwerer
- Vergewaltigung
- u.a.
- 4
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführer
- 20
- .
- April
- einstimmig
- beschlossen
- :
- Revisionen
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- Kaiserslautern
- 3
- November
- werden
- Maßgabe
- unbegründet
- verworfen
- Angeklagte
- versuchten
- besonders
- schweren
- sexuellen
- Nötigung
- §
- Abs.
- Nr.
- Abs.
- Satz
- Nr.
- Abs.
- Nr.
- StGB
- Angeklagte
- versuchten
- besonders
- schweren
- Vergewaltigung
- jeweils
- Tateinheit
- gefährlicher
- Körperverletzung
- schuldig
- sind
- vgl.
- StGB
- Abs.
- Satz
- Nr.
- .
- 6
- .
- StrRG
- Mittäter
- ;
- §
- Abs.
- Satz
- Urteilsformel
- .
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigungen
- hat
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- §
- Abs.
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Nebenklägerin
- Revisionsverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Kuckein
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