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- BESCHLUSS
- 9
- .
- Mai
- Strafsache
- Körperverletzung
- Todesfolge
- 4
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 9
- .
- Mai
- einstimmig
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 23
- .
- August
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Nebenklägerin
- Revisionsverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- ECLI
- :
- :
- BGH:2018:090518B4STR29.18.0
- Ergänzend
- bemerkt
- Senat
- :
- 1
- .
- Rüge
- Verletzung
- Aufklärungspflicht
- Ablehnung
- Zeugen
- laden
- land
- laden
- ist
- bereits
- zulässiger
- Weise
- ausgeführt
- .
- fehlen
- Angaben
- Anschrift
- Zeugen
- ermittelt
- werden
- sollte
- .
- 2
- .
- Rüge
- Verletzung
- §
- Abs.
- Satz
- StPO
- Ablehnung
- Beweisantrags
- Vernehmung
- Zeugen
- ist
- zulässig
- unbegründet
- .
- Beschluss
- Landgerichts
- weist
- Rechtsfehler
- .
- 3
- .
- Rüge
- Verletzung
- Aufklärungspflicht
- Ablehnung
- Vernehmung
- Zeugin
- S.
- ist
- bereits
- unzulässig
- stimmte
- Beweisbehauptung
- fehlt
- .
- Sost-Scheible
- Roggenbuck
- Bender
- Feilcke
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