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- BESCHLUSS
- 27
- November
- Strafsache
- Computerbetruges
- 4
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 27
- November
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 20
- .
- Juni
- wird
- unzulässig
- verworfen
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Revision
- Angeklagten
- ist
- unzulässig
- Urteilsverkündung
- wirksam
- Rechtsmittel
- verzichtet
- hat
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Hauptverhandlungsprotokoll
- ist
- beurkundet
- Angeklagte
- Anschluss
- Urteilsverkündung
- qualifizierter
- Belehrung
- vgl.
- Übereinstimmung
- Verteidiger
- erklärt
- hat
- Urteil
- annimmt
- Einlegung
- Rechtsmittels
- verzichtet
- .
- Erklärung
- wurde
- gemäß
- §
- Abs.
- vorgelesen
- genehmigt
- ;
- nimmt
- Beweiskraft
- Protokolls
- §
- StPO
- .
- Rechtsmittelverzicht
- ist
- wirksam
- gekommen
- ;
- kann
- Prozesshandlung
- grundsätzlich
- widerrufen
- Irrtums
- angefochten
- sonst
- zurückgenommen
- werden
- .
- .
- ;
- vgl.
- ;
- NStZ-RR
- ;
- jeweils
- m.w
- .
- .
- Umstände
- Zweifel
- Wirksamkeit
- Verzichts
- begründen
- könnten
- sind
- vorgetragen
- sonst
- ersichtlich
- .
- Urteil
- ist
- rechtskräftig
- .
- Kuckein
- Sost-Scheible
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