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- BESCHLUSS
- 28
- .
- August
- Strafsache
- schwerer
- räuberischer
- Erpressung
- u.a.
- 4
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 28
- .
- August
- einstimmig
- beschlossen
- :
- Beschluß
- Bundesgerichtshofs
- 12
- .
- August
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- 26
- .
- März
- unbegründet
- verworfen
- worden
- ist
- wird
- aufrechterhalten
- .
- Gründe
- :
- genannten
- Beschluß
- hat
- Senat
- Revision
- Angeklagten
- entschieden
- .
- Schriftsatz
- Verteidigers
- 11
- .
- August
- 28
- Juli
- zugestellten
- Antragsschrift
- Generalbundesanwalts
- Gegenerklärung
- abgab
- §
- Abs.
- Satz
- allgemein
- erhobene
- Sachrüge
- ergänzend
- begründete
- ging
- Fax
- 11
- .
- Bundesgerichtshof
- .
- Schriftsatz
- lag
- Senat
- jedoch
- erst
- 13
- .
- August
- konnte
- Beschlußfassung
- 12
- .
- August
- berücksichtigt
- werden
- .
- Antrag
- Beschwerdeführers
- nachträglich
- rechtliches
- Gehör
- gewähren
- war
- demgemäß
- Folge
- geben
- §
- entsprechender
- Anwendung
- .
- ist
- geschehen
- Senat
- Revision
- Angeklagten
- Berücksichtigung
- Schriftsatzes
- Verteidigers
- 11
- .
- August
- erneut
- beraten
- entschieden
- hat
- .
- ist
- Sache
- Ergebnis
- gelangt
- hat
- angegriffenen
- Senatsbeschluß
- aufrechterhalten
- .
- Kuckein
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