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- BESCHLUSS
- 20
- .
- Oktober
- Strafsache
- gefährlicher
- Körperverletzung
- 4
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 20
- .
- Oktober
- einstimmig
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 4
- .
- August
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Ergänzend
- bemerkt
- Senat
- :
- Verfahren
- ist
- Gründen
- allein
- Verantwortungsbereich
- Justiz
- liegen
- Zeitraum
- Ablauf
- Revisionsbegründungsfrist
- 29
- .
- Oktober
- Eingang
- Akten
- Generalbundesanwalt
- 16
- .
- Juni
- angemessen
- gefördert
- worden
- .
- Senat
- stellt
- Vorliegen
- Verstoßes
- Art
- .
- Abs.
- Satz
- .
- weitergehenden
- Kompensation
- bedarf
- besondere
- Belastung
- inhaftierten
- Angeklagten
- ersichtlich
- ist
- vgl.
- NStZ
- .
- Franke
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