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- BESCHLUSS
- 12
- .
- September
- Strafsache
- alias
- :
- gefährlicher
- Körperverletzung
- 4
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 12
- .
- September
- gemäß
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 29
- .
- Januar
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- .
- Jedoch
- wird
- Urteilsformel
- ergänzt
- Übrigen
- Entscheidung
- Adhäsionsantrag
- abgesehen
- wird
- .
- sofortige
- Beschwerde
- Kostenentscheidung
- vorbezeichneten
- Urteils
- wird
- Gründen
- Antragsschrift
- Generalbundesanwalts
- verworfen
- .
- ECLI
- :
- :
- BGH:2018:120918B4STR210.18.0
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- insoweit
- Adhäsionsverfahren
- entstandenen
- besonderen
- Kosten
- Adhäsionskläger
- erwachsenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Sost-Scheible
- Franke
- Quentin
- Bender
- Feilcke
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