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- BESCHLUSS
- 22
- .
- Mai
- Strafsache
- Mordes
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 22
- .
- Mai
- gemäß
- §
- beschlossen
- :
- "
- Gegenvorstellung
- "
- Verurteilten
- Senatsbeschluss
- 5
- .
- April
- wird
- kostenpflichtig
- zurückgewiesen
- .
- Gründe
- :
- Gegenvorstellung
- bezeichnete
- Rechtsbehelf
- hat
- Erfolg
- .
- Gegenvorstellung
- kann
- Verwerfungsbeschluss
- §
- Abs.
- aufgehoben
- werden
- .
- Vorbringen
- ist
- unzulässig
- Antrag
- §
- auszulegen
- ist
- .
- Antrag
- ist
- Wochenfrist
- §
- Satz
- fristgerecht
- Revisionsgericht
- angebracht
- worden
- vgl.
- Meyer-Goßner
- 48
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Übrigen
- wäre
- Antrag
- auch
- unbegründet
- .
- entscheidungserhebliche
- Verletzung
- rechtlichen
- liegt
- .
- Senat
- hat
- Entscheidung
- Tatsachen
- sonstige
- Umstände
- verwertet
- Verurteilte
- gehört
- worden
- wäre
- noch
- berücksichtigendes
- Vorbringen
- übergangen
- .
- Begründung
- Gegenvorstellung
- stellt
- vielmehr
- Teil
- wörtliche
- Wiederholung
- Revisionsvortrages
- .
- Lienen
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