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- BESCHLUSS
- StR
- 13
- .
- Februar
- Strafsache
- 1
- .
- 2
- .
- 1
- .
- :
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- 2
- .
- :
- Beihilfe
- Handeltreiben
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführer
- 13
- .
- Februar
- einstimmig
- beschlossen
- :
- Revisionen
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 28
- .
- Juni
- werden
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigungen
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Rüge
- Angeklagten
- S.
- Landgericht
- habe
- Abs.
- Satz
- StPO
- unvollständige
- Wahrunterstellung
- verletzt
- bemerkt
- Senat
- ergänzend
- :
- Zwar
- beanstandet
- Revision
- Ausgangspunkt
- Recht
- Strafkammer
- behauptete
- Tatsache
- Fingerspur
- Betäubungsmittelbeutel
- stamme
- "
- .
- "
- lediglich
- wahr
- terstellt
- hat
- Beschwerdeführer
- sei
- Urheber
- Spur
- ;
- wurde
- klare
- Inhalt
- Beweisantrages
- Spur
- rühre
- bestimmten
- Person
- unzulässiger
- Weise
- eingeengt
- vgl.
- §
- Abs.
- Satz
- Wahrunterstellung
- .
- Urteil
- beruht
- aber
- Verfahrensverstoß
- Kammer
- Beweiswürdigung
- auch
- Möglichkeit
- Spur
- stamme
- neuen
- Partner
- Mitangeklagten
- hatte
- Beschwerdeführer
- "
- .
- "
- bezeichnet
- eingehend
- auseinandergesetzt
- hieraus
- aber
- rechtsfehlerfrei
- Gunsten
- Angeklagten
- abgeleitet
- hat
- .
- Pfister
- Lienen
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