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- BESCHLUSS
- 28
- .
- Januar
- Strafsache
- 1
- .
- 2
- .
- 1
- .
- :
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- 2
- .
- :
- Beihilfe
- Handeltreiben
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Zustimmung
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführer
- 28
- .
- Januar
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- einstimmig
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Revisionen
- Angeklagten
- .
- Urteil
- Landgerichts
- 18
- .
- Mai
- wird
- Angeklagten
- betrifft
- Einziehung
- Mobiltelefon
- Mobiltelefonen
- Mobiltelefonen
- SIM-Karten
- abgesehen
- ;
- Verfolgung
- Tat
- wird
- anderen
- Rechtsfolgen
- beschränkt
- ;
- vorgenannte
- Urteil
- Rechtsfolgenausspruch
- geändert
- Einziehungsanordnung
- bezüglich
- bezeichneten
- Mobiltelefone
- SIM-Karten
- entfällt
- .
- 2
- .
- weitergehenden
- Revisionen
- Angeklagten
- werden
- verworfen
- .
- 3
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Landgericht
- hat
- Angeklagten
- .
- laubten
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- Freiheitsstrafe
- Jahren
- verurteilt
- ;
- Angeklagten
- hat
- Beihilfe
- unerlaubten
- Handeltreiben
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- Freiheitsstrafe
- Jahren
- Monaten
- verhängt
- .
- hat
- Einziehung
- insgesamt
- Mobiltelefonen
- Marken
- SIM-Karten
- angeordnet
- ;
- indes
- verhalten
- Urteilsgründe
- Voraussetzungen
- §
- StGB
- .
- verfahrensrechtlichen
- Beanstandungen
- Sachrüge
- begründeten
- Revisionen
- Angeklagten
- hat
- Senat
- Zustimmung
- Generalbundesanwalts
- Einziehung
- genannten
- Gegenstände
- Verfolgung
- ausgenommen
- §
- Abs.
- Rechtsfolgenausspruch
- entsprechend
- geändert
- .
- Übrigen
- hat
- Überprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigungen
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- .
- nur
- geringfügige
- Teilerfolg
- Rechtsmittel
- gibt
- Anlass
- Angeklagten
- jeweiligen
- Kosten
- Verfahrens
- Auslagen
- auch
- nur
- teilweise
- entlasten
- §
- Abs.
- .
- Lienen
- Sost-Scheible
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