|
|
- BESCHLUSS
- 22
- .
- Dezember
- Strafsache
- schweren
- Raubes
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 22
- .
- Dezember
- einstimmig
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 25
- .
- August
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Beschluss
- 3
- .
- Dezember
- hat
- Senat
- ausgeführt
- :
- "
- Orientierung
- Strafkammer
- Einordnung
- Taten
- jeweils
- gefundenen
- Strafrahmen
- rechnerischen
- Mittel
- Strafrahmens
- Hand
- gedachter
- Durchschnittsfälle
- bemerkt
- Senat
- derartige
- Mathematisierungen
- schematische
- Vorgehensweisen
- Wesen
- Strafzumessung
- grundsätzlich
- fremd
- sind
- BGHSt
- .
- ;
- NStZ-RR
- 102
- ;
- Gribbohm
- 11
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- .
- Tatrichter
- muss
- Einzelfall
- beurteilende
- Tat
- Bindung
- weitere
- Fixpunkte
- Untergrenze
- Strafrahmens
- gefundenen
- Strafrahmen
- einordnen
- .
- Maßgeblich
- ist
- Gesamtspektrum
- strafzumessungsrelevanten
- Umstände
- .
- maßvollen
- Strafen
- kann
- Senat
- jedoch
- ausschließen
- Vorgehensweise
- Landgerichts
- Nachteil
- Angeklagten
- ausgewirkt
- hat
- .
- "
- gilt
- auch
- hier
- .
- Lienen
|