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- BESCHLUSS
- 13
- .
- Dezember
- Strafsache
- Körperverletzung
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- Generalbundesanwalts
- 1
- .
- einstimmig
- Antrag
- 13
- .
- Dezember
- gemäß
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 25
- .
- April
- wird
- verworfen
- .
- 2
- .
- sofortige
- Beschwerde
- Angeklagten
- Kostenentscheidung
- vorbezeichneten
- Urteils
- wird
- verworfen
- .
- 3
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittel
- tragen
- .
- Gründe
- :
- 1
- .
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- hat
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- §
- Abs.
- .
- 2
- .
- sofortige
- Beschwerde
- ist
- unbegründet
- .
- Landgericht
- hat
- Verfahren
- Vorwurfs
- Unterstützung
- kriminellen
- Vereinigung
- §
- Abs.
- StGB
- Ziffer
- 2
- .
- Anklage
- Hauptverhandlung
- 20
- .
- April
- gemäß
- §
- Abs.
- Kosten
- Landeskasse
- eingestellt
- zugleich
- entschieden
- auch
- Angeklagten
- insoweit
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- trägt
- .
- nochmaligen
- Entscheidung
- Urteil
- bedurfte
- .
- Übrigen
- setzt
- gesamtschuldnerische
- Haftung
- Angeklagter
- gemäß
- StPO
- Verurteilung
- Sinne
- §
- Abs.
- StPO
- Tat
- vgl.
- Meyer-Goßner
- 48
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- .
- Angeklagte
- geltend
- macht
- zusätzliche
- Aufwendungen
- allein
- Tatvorwurf
- Unterstützung
- kriminellen
- Vereinigung
- entstanden
- sind
- betrifft
- Kostenfestsetzungsverfahren
- .
- Pfister
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