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- BESCHLUSS
- StR
- 5
- .
- August
- Strafsache
- Einfuhr
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- Generalbundesanwalts
- 2
- .
- Antrag
- 5
- .
- August
- gemäß
- §
- Abs.
- einstimmig
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Revision
- Angeklagten
- wird
- Urteil
- Landgerichts
- 28
- .
- Mai
- Schuldspruch
- geändert
- Verurteilung
- tateinheitlichen
- unerlaubten
- Besitzes
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- entfällt
- .
- 2
- .
- weitergehende
- Revision
- wird
- verworfen
- .
- 3
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Landgericht
- hat
- Angeklagten
- unerlaubter
- Einfuhr
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- Tateinheit
- Beihilfe
- Handeltreiben
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- Handeltreiben
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- Besitz
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- Freiheitsstrafe
- Jahren
- Monaten
- verurteilt
- .
- hiergegen
- gerichtete
- Rüge
- Verletzung
- materiellen
- Rechts
- gestützte
- Revision
- Angeklagten
- führt
- Wegfall
- Verurteilung
- tateinheitlichen
- unerlaubten
- Besitzes
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- ;
- unerlaubte
- Besitz
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- tritt
- unerlaubten
- Einfuhr
- NStZ
- 101
- ;
- NStZ-RR
- 88
- ;
- .
- Übrigen
- ist
- Rechtsmittel
- unbegründet
- Sinne
- §
- Abs.
- .
- Senat
- schließt
- Landgericht
- zutreffender
- rechtlicher
- Würdigung
- Tat
- geringere
- Strafe
- erkannt
- hätte
- .
- nur
- geringen
- Teilerfolges
- Revision
- ist
- unbillig
- Beschwerdeführer
- gesamten
- Kosten
- Rechtsmittels
- entstandenen
- Auslagen
- belasten
- §
- Abs.
- .
- Sost-Scheible
- Pfister
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