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- BESCHLUSS
- StR
- 12
- .
- August
- Strafsache
- besonders
- schwerer
- sexueller
- Nötigung
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 12
- .
- August
- einstimmig
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 15
- .
- Januar
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- ;
- jedoch
- wird
- Schuldspruch
- Fall
- klargestellt
- Angeklagte
- besonders
- schwerer
- sexueller
- Nötigung
- Tateinheit
- besonders
- schwerem
- Raub
- gefährlicher
- Körperverletzung
- verurteilt
- ist
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Nebenklägerin
- Revisionsverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Sost-Scheible
- Lienen
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